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Wörterbuch zur Erklärung von Begriffen in der Totschlagsühnevertrags-Datenbank


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A

Achfahrt
Eine Wallfahrt zu den Reliquien im Marienschrein des Aachener Domes der „Heiligem Maria“. Bei den Reliquien soll es sich um die Windel(n) und das Lendentuch Christi, das Marienkleid und das Enthauptungstuch Johannes des Täufers handeln. Wallfahrten waren ein wichtiger Teil der Totschlagsühneverträge, sie wurden durchgeführt um für die Erlösung der Seelen der gewaltsam zu Toten zu bitten. Nach den Glaubensvorstellungen des Mittelalters hatten die Seelen von gewaltsam ums Leben gekommenen Menschen, erst nach einer Reihe von religiösen Handlungen des Täters Zugang zum Himmelreich. Weiter beliebte Wallfahrtsorte waren Einsiedeln in der Schweiz im Kanton Schwyz, Jerusalem, Rom und Wilsnack in der Prignitz im nordwestlichen Brandenburg.

Uwe Stößel, Saalfeld


B


C


D


E


F

Fuß
altes Längenmaß, siehe Steinkreuzgröße


G


H


I


J


K


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M


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Q


R


S

Schuh
altes Längenmaß, siehe Steinkreuzgröße

Steinkreuzgröße
In vielen Sühneverträgen im süddeutschen Sprachraum wird bei der Forderung zur Aufstellung von Sühnekreuzen Größenangaben der geforderten Sühnekreuze in Schuh angegeben. Im übrigen Sprachraum sind die Größenangaben nicht so häufig Bestandteil des Vertrages.
Das Längenmaß Schuh oder auch Fuß ist ein altes Maß, es wird ähnlich wie die Elle von anatomischen Gegebenheiten der Menschen abgeleitet und war deshalb auch ohne Messgeräte für jeden Menschen der damaligen Zeit nachvollziehbar.
Die Größe schwankt von Region zu Region und beträgt etwa 25 cm bis 43 cm, am häufigsten ist eine Größe von 12 Zoll pro Schuh, das entspricht etwa 30 cm.

Uwe Stößel, Saalfeld


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