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Wörterbuch zur Erklärung von Begriffen in der Totschlagsühnevertrags-DatenbankA Achfahrt Uwe Stößel, Saalfeld B C D E F Fuß G H I J K L M N O P Q R S Schuh Steinkreuzgröße In vielen Sühneverträgen im süddeutschen Sprachraum wird bei der Forderung zur Aufstellung von Sühnekreuzen Größenangaben der geforderten Sühnekreuze in Schuh angegeben. Im übrigen Sprachraum sind die Größenangaben nicht so häufig Bestandteil des Vertrages. Das Längenmaß Schuh oder auch Fuß ist ein altes Maß, es wird ähnlich wie die Elle von anatomischen Gegebenheiten der Menschen abgeleitet wurde und deshalb auch ohne Messgeräte für jeden Menschen der damaligen Zeit nachvollziehbar war. Die Größe schwankt von Region zu Region und beträgt etwa 25 cm bis 43 cm, am häufigsten ist eine Größe von 12 Zoll pro Schuh, das entspricht etwa 30 cm. Uwe Stößel, Saalfeld T U V W X Y Z last changed on Mon Dec 17 14:34:30 2007 |