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Auf einem im Erfurter Stadtmuseum aufbewahrten Richtschwert ließt man die eingearbeitete Widmung:

"Wan ich das Schwert thue aufheben, so wünsche ich dem armen Sünder das ewige Leben".

Heute erscheint uns der Spruch zynisch. In damaliger Zeit wurde jedoch mit jedweder scharfrichterlichen Maßnahme die Schuld getilgt. Keineswegs war das immer gleich die Todesstrafe, jedoch musste der Delinquent keine Angst mehr haben, nach dem Vollzug der Strafe ewige Höllenqualen zu erleiden – ihm stand das Himmelreich offen, er hat sich in die Hände der Gerichtsbarkeit gegeben und wurde dafür mit dem ewigen Leben belohnt.

Entsprach dies dem damaligen Rechtsverständnis?