Themen / Inhalte 
   Forschungsaufgaben
   neueste Einträge
   Suche
   Power-Suche

 Wiki-Infos 
   Einleitung
   allgem. Hinweise
   Quick-Formate
   Formatierungsregeln


Wörterbuch zur Erklärung von Begriffen in der Totschlagsühnevertrags-Datenbank


A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
A

Achfahrt
Eine Wallfahrt zu den Reliquien im Marienschrein des Aachener Domes der „Heiligem Maria“. Bei den Reliquien soll es sich um die Windel(n) und das Lendentuch Christi, das Marienkleid und das Enthauptungstuch Johannes des Täufers handeln. Wallfahrten waren ein wichtiger Teil der Totschlagsühneverträge, sie wurden durchgeführt um für die Erlösung der Seelen der gewaltsam zu Toten zu bitten. Nach den Glaubensvorstellungen des Mittelalters hatten die Seelen von gewaltsam ums Leben gekommenen Menschen, erst nach einer Reihe von religiösen Handlungen des Täters Zugang zum Himmelreich. Weiter beliebte Wallfahrtsorte waren Einsiedeln in der Schweiz im Kanton Schwyz, Jerusalem, Rom und Wilsnack in der Prignitz im nordwestlichen Brandenburg.
Uwe Stößel, Saalfeld


B

Blutgericht
Die Blutgerichtsbarkeit, auch Blutbann, Hochgerichtsbarkeit oder Halsgerichtsbarkeit, war im Mittelalter die Gerichtsbarkeit über Straftaten, die mit Verstümmelungen oder mit dem Tode bestraft werden konnten. Im Folgenden findet sich eine Abschrift der Verleihung durch Kaiser Ferdinand I. an die Reichststadt Schwäb. Gmünd (von 1559). wikisource.org

Byderleute
Vermittelnde Bürger


C


D


E

Erdgeld
Geldbetrag, der für die auf dem Friedhof anfallenden Arbeiten bei der Bestattung des Toten angefallen ist.

Ewiges Gedächtnis
Ein Hauptteil des Suehnevertrages betraf die Sorge um das Wohlergehen des Opfers und seiner Angehörigen im Diesseits und im Jenseits. Hierzu gehörte es auch, daß der Täter sich um die Erledigung bestimmter Ehrenbezeigungen usw. - z.B. das Lesen von Messen, am Grab des Toten zu singende Lieder, Aufstellen und Abbrennen von Kerzen, usw. zu kümmern hatte.

Ewiges Gedächtnis, Ewige Schande
Die Formulierungen "zum Ewigen Gedächtnis" bzw. "zur Ewigen Schande" sollen als Exempel und zur Abschreckung für eine besonders verwerfliche Tat dienen.

Bsp. zu einen belegten Fall einer Kindstötung: " ...für alle ihre Nachkommen als warnendes Beispiel und zum ewigen Gedächtnis ...".
Manfred Beck, Wutha-Farnroda


F

Fron
Unter Fron, auch Fronfeste, bezeichnete man in vielen Städten die Gefängnisse, wo der Gefangene die Zeit bis zu seiner Verurteilung untergebracht blieb. Die Namensherkunft bezieht sich auf den Justizbeamten - den Fronknecht - ursprünglich ein Zeremonialbeamter bei der Verwaltung, welcher im Hochmittelalter als Henker fungierte und deshalb in der Stadtgesellschaft in eine Außenseiterrolle gedrängt wurde. Die ursprünglichen Wortbedeutung "Fron = Heilig" - erkennt man noch im Feiertag "Fronleichnam".

Fuß
altes Längenmaß, siehe Steinkreuzgröße, vgl. auch die Längeneinheit Fuß bei Wikipedia.


G

Gerichtsordnung
Sammlung aller Gesetze, Verordnungen usw. die in dem jeweiligen Gericht zur Anwendung kommen können und zur Straffindung dienen. Als Bsp. sei die Hamburgische Gerichtsordnung (von 1603) angefügt: http://de.wikisource.org/wiki/Der_Stadt_Hamburg_Statuta_und_Gerichts_Ordnung

Gnade bei Recht
Das mittelalterliche Gerechtigkeitsverständnis enthielt prinzipiell die Möglichkeit eine bereits ausgesprochene oder erwartete schwere Strafe abmildern zu können. Das hierfür stehende Prinzip nannte man „Gnade bei Recht“ bzw. „Gnade vor Recht“. Dieses besagt, dass die jeweilge Autoritäten geltende Regeln willkürlich außer Kraft setzen können, d.h. ein eintreffender hochrangiger Staats- oder Kirchenbeamter, Fürst usw. durfte amnestieren. In der Praxis wurde eine zweite Form der Begnadigung wichtig, sie wurde an den (lokalen) Gerichtsherrn herangetragen. Wortführend waren die „Verwandtschaft“ , die „Freundschaft“ sowie die örtliche Geistlichkeit. Hierbei wurden auch die „mildernde Umstände“ und die Konsequenzen des Verurteilens verdeutlicht. Meist folgte der formelhaft ausgebreiteten Bitte (Standardtexte) der theatralische Auftritt der weiblichen Verwandten.
Manfred Beck, Wutha-Farnroda


H

Handgelübde
Im Prozessverlauf wurde der/die Täter zu einem Handgelübde aufgefordert.

herbrigenn
öffentliches Gasthaus (Rieder 1893, S.11)


I


J


K

Kasel
(casula = Meßgewand)


L

Langweele
auch Langkwel = Breslauer Bier, erscheint in Niederschlesischen Sühneverträgen in Verbindung mit dem Selbad (vgl. Seelenbäder) zur Verköstigung der "armen leut" (Rieder 1893, S.18)


M

Meineid
Der Falsch- oder Meineid wurde vor Gericht streng bestraft. In einem Einblattdruck wurden die Folgen eines "Mainaidt" drastisch beschrieben: http://de.wikisource.org/wiki/Der_Mainaidt http://de.wikisource.org/wiki/Ein_Waarhafftige_geschicht_/_so_sich_zu_Pre%C3%9Fburg_inn_Vngarn_/_mit_einem_Messerschmid_begeben


N


O


P


Q


R


S

Schuh
altes Längenmaß, siehe Steinkreuzgröße

Schmähbrief

internal://26a23348459a49dfcddb11dee3532b79.jpeg
(Quelle: Hess. Staatsarchiv Marburg)
Schelt- und Schmähbriefe dienten im späten Mittelalter als "Rechtsbehelf". Wenn ein Beschuldigter sich seinem Richter entzog oder ein gesprochenes Urteil gegen ihn nicht durchgesetzt werden konnte, war die öffentliche Verunglimpfung des Gegners für den Geschädigten mitunter ein letzter, im Grunde schon ohnmächtiger Versuch, zu "seinem Recht" zu kommen. Einen solchen Schmähbrief richtete Erwin Graf von Gleichen am 14.März 1468 an den Ritter Werner von Hanstein.

Seelenbäder
Stiftung für das Seelenheil des Stifters. Ausrichtung wohltätige Bäder für mittellose Menschen in öffentlichen Badeanstalten, die sich das Badegeld nicht leisten konnten. Manchmal aber auch Stiftung zur Errichtung oder Unterhaltung solcher Badehäuser. Diese Bäder waren nicht nur warme Wannenbäder, es wurden danach auch kräftige Mahlzeiten und etwas Wein gereicht und die Badenten mit besonderen heilenden Salben eingerieben. Diese Bäder waren wichtig im Kampf gegen ansteckende Hautkrankheiten, auch als Aussatz bezeichnet, in einer sonst wenig auf Hygiene bedachten Zeit.
Uwe Stößel, Saalfeld

Stadtbuch, Schwarzbuch
In den Kanzleiarchiven der mittelalterlichen Stadt wurden verschiedene Bücher geführt, u.a. auch sogenannte Schwarzbücher. Es sind Strafregister, um bei künftigen Prozessen stets Informationen parat zu haben, welche Strafen und Personen bereits notiert wurden. Die Einträge in den Schwarzbüchern waren nach Überlieferung "ewiglich geschrieben", hierzu galt das Prinzip: "es kann die Kuh nicht ablecken und die Krähe nicht auskratzen".

Steinkreuzgröße
In vielen Sühneverträgen im süddeutschen Sprachraum wird bei der Forderung zur Aufstellung von Sühnekreuzen Größenangaben der geforderten Sühnekreuze in Schuh angegeben. Im übrigen Sprachraum sind die Größenangaben nicht so häufig Bestandteil des Vertrages.
Das Längenmaß Schuh oder auch Fuß ist ein altes Maß, es wird ähnlich wie die Elle von anatomischen Gegebenheiten der Menschen abgeleitet und war deshalb auch ohne Messgeräte für jeden Menschen der damaligen Zeit nachvollziehbar.
Die Größe schwankt von Region zu Region und beträgt etwa 25 cm bis 43 cm, am häufigsten ist eine Größe von 12 Zoll pro Schuh, das entspricht etwa 30 cm.
Uwe Stößel, Saalfeld


T


U

Unschuldsrose
Wie konnte ein unschuldig Verurtheilter, ein „Entehrter“ vor der Öffentlichkeit amnestiert werden? Hierfür findet man ab und an in mittelalterlichen Rechtstexten und Chroniken Hinweise auf eine symbolische Lösung: ihm wurde von einer vom Gericht bestimmten Jungfrau feierlich und stets öffentlich eine Rose dargereicht. Diese Blume nennt man daher die Unschuldsrose.
Manfred Beck, Wutha-Farnroda


V

Vigilie
Vigil (von lateinisch vigilare: wachen, Plural Vigilien) ist ein Teil des Stundengebets, das in einer Zeitspanne von Nacht und frühen Morgenstunden gebetet wird. In manchen Sühneverträgen wird vom Beschuldigten oft auch die Bezahlung derartiger Gebete (quasi als Dienstleistung)gefordert.
Manfred Beck, Wutha-Farnroda

Vorredergeld auch Vorsprech, Vorreder, farderer = Anwaltskosten


W

Wasserstrafen
Unter Wasserstrafen findet man in den Gerichtsurteilen sowohl Strafen, welche als Ehrenstrafe aufzufassen sind, z.B. bei Handwerkern das „Schwemmen“ oder das öffentliche Eintauchen in einen Pfuhl. Zu den Todesstrafen zählt man verschiedene Formen des Ertränkens. Auch das „Kielholen“ auf Schiffen konnte eine Todesstrafe sein.
Manfred Beck, Wutha-Farnroda


X


Y


Z

Zeche
Zunftkasse



Sühnekreuze & Mordsteine