Literatur | Im Jahre 1484 ermordeten Sigmund Golter von Habse und Georg Erman von Zell den Zacharias Wiko von Mittelried. Da die Kinder des Erschlagenen theilweise dem Abte von Kempten theilweise dem Marschall Alerander von Pappenheim leibeigen waren, so stand es diesen beiden zu, denselben Genugthuung zu verschaffen. Um Blutvergießen zu verhindern, überwiesen sie den Austrag der Sache einem Schiedsgerichte und dieses setzte fest: Die Thäter sollten den Todschlag dadurch bessern, daß sie dem Erschlagenen einen Dreißigsten durch den Pfarrer von Tannheim oder einen anderen lesen, ihn in der Pfarre zu Münchert besingen und 50 Messen lesen lassen, daß die Thäter vier Wallfahrten machen sollten, nämlich gen Rom, Aachen, Einsiedeln und zum heil. Leonhard in Inchenhoven, daß sie ein Steinkreuz, das 5 Schuh lang, 3 breit und ungefährlich 1 Schuh dick sein soll, setzen, wo es die Verwandten des Erschlagenen haben wollen. Perschen bei Nabburg; Beininger, H.; 1861 |