ID / Status | 5641 / verschwunden / undokumentiert |
Land / Bundesland | Deutschland / Bayern / Landkreis Fürth |
Ort | 91452 Kirchfarrnbach (I) |
Standort | Am östlichen Ausgang des Ortes, am Wege zum Jungfernbrunnen |
Typ | Steinkreuz |
Maße / Material | 64:77:18 / Keupersandstein |
Koordinaten | Standort N 49° 26.699' O 10° 44.281' anzeigen mit: • Google-Maps Karte I |
Koordinaten | • Google-Maps Karte II
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Lagestatus | geschätzt nach Lagebeschreibung |
Literatur | Am östlichen Ausgang des Ortes, am Wege zum Jungfernbrunnen, stand ein Steinkreuz (64:77:18), war aus Keupersandstein und hatte auf der Vorderseite ein H Eingeritzt. Der Stein war abgebrochen und lag am Boden. 1950 bei einem Straßenbau ist der Stein verschwunden. Die Sage berichtete, daß hier jemand erstochen worden sei. Die Flurdenkmale des Stadt- und Landkreises F�rth; Zettler, Franz; 1960 |
externer Link | http://www.heimatgeschichte-kirchfarrnbach.de/RundgangKfb/zs2.htm |
Sage | sonstige Motive Totschlag Ein Müllersbursche aus Klausaurach (?) soll dort einen Mann erstochen(?) haben, der zurück in sein Dorf(?) wollte. |
Text | Die Sage vom Steinkreuz ist leider den bisher befragten Kirchfarrnbachern nicht mehr geläufig. Am Mühlweg gegenüber dem heutigen Anwesen Fliehr stand bis vor etwa gut einem halben Jahrhundert ein Steinkreuz.
1943(?) ermahnte noch das Landratsamt die Gemeinde, das ziemlich stark beschädigte Steinkreuz instandzusetzen. Die Lage wird mit etwa 50 Meter vom Ortskern (?) entfernt am Mühlweg angegeben.
"Am östlichen Ausgang des Ortes, am Wege zum Jungfernbrunnen, stand ein Steinkreuz, 64 x 77 x 18 cm, war aus Keupersandstein und hatte auf der Vorderseite ein H eingeritzt. Der Stein war abgebrochen und lag am Boden. 1950 bei einem Straßenbau ist der Stein verschwunden." (Franz Zettler, Das Steinkreuz, 1960 S.16)
Ein Müllersbursche aus Klausaurach (?) soll dort einen Mann erstochen(?) haben, der zurück in sein Dorf(?) wollte.
Es war kein Gedenkkreuz für einen Unfall, der sich dort ereignet hat sondern ein sogenanntes Sühnekreuz, mit dem eine Bluttat, das heißt ein Totschlag einst verbunden war.
Die Sitte, einem Erschlagenen einen Stein zu setzen, geht auf einen germanischen Rechtsbrauch zurück. Zur Abwehr der Blutrache konnte ein Totschlag durch Bezahlung des sogenannten Wer- oder Manngeldes an die Hinterbliebenen gesühnt werden. Die Steinsetzung war ein Teil der Sühneleistung.
Die Kreuzform entstand nach Einführung des Christentums. Dieser Rechtsbrauch fand mit der Halsgerichtsordnung Karls V. im ersten Drittel des sechzehnten Jahrhunderts sein Ende.
Die nächsten noch erhaltenen Kreuze dieser Art gibt es bei Oberreichenbach und bei Hirschneuses.
http://www.heimatgeschichte-kirchfarrnbach.de/RundgangKfb/zs2.htm |