Text | Amtsbuch der Stadt Glauchau, Eintag vom Jahre 1521: ...Darnach solle Jorge Engelmann , dessen Sohn Wenzel den Blasius Zimmermann in Rothenbach vorsätzlich getötet hatte, Ilgen Zimmermann, den Vater des Entleibten, 6 Sch. geben, ferner 100 Seelenmessen und ebensoviele Vigilien im Kloster zu Zwickau bestellen, "dorzu eine Rom- und achfahrt (Aachenfahrt) hier im lande, wo er das am bequemsten und nächsten gehaben kann, ausrichten", und zwar "solches alles in Jahr und Tag nach heute dato." Auch solle er eine schriftliche Kundschaft vom Guardian (Vorsteher des Klosters) und von glaubwürdigen Personen darüber bringen, wo und wie er die Wallfahrten ausgerichtet hätte, und Ilgen Zimmermann vorlegen. Endlich muß er einwilligen, dem Herrn von Schönburg 8 Sch. "zu Abtrag der Gerichten" zu geben, desgleichen 1 Sch. für die Aufhebung des Ermordeten und 1 Sch. für ein steinernes Kreuz, das an der Stelle, da die Tat geschehen, errichtet werden sollte. Für die Zahlung der Geldbeträge wurden Raten ausgemacht, die Engelmann auch jedesmal zu Fastnacht entrichtete. Ebenso wird er das Kreuz haben seten lassen, vorhanden ist es aber nicht mehr.
(Berlet, E. - Geschichte der Stadt Glauchau, 1931 // LV sächs. HSHeft 1-4, Band 14, 1935 // Resch, F. Strafgesetze im 16. bis 18. Jahrh.) |