Literatur | Ein weiteres Beispiel aus Oberbayern: Graf Hans v. Törring (1508–55) welcher seinen reisigen Knecht Christian Leitgerb erschlug, verstand sich vor dem Herzog Wilhelm in Bayern zu folgendem Vergleich mit Nikolaus Leitgerb, dem Bruder des Erschlagenen:
1. Hans v. Törring läßt innerhalb Monatsfrsit den Begräbnisgottesdient, Siebent und Dreißigst halten, jedesmal mit gesungener Vigil am Vorabend und 29 stillen Messen; 14 Männer müssen dabei Wachskerzen halten, opfern und der Graf diesen Feierlichkeiten beiwohnen.
2. Soll derselbe eine Romfahrt machen und einen Mann auf seine Kosten eine "Fahrt gen Ach" tun lassen. Innerhalb eines Vierteljahrs soll er auf dem Weg von Seefeld nach Alting ein steinernes Kreuz auf seine Kosten setzen, "damit des Entlebten und seiner Selle dabei möge gedacht werden".
3. Für Erziehung eines Kindes des Erschlagenen muß Törring 100 fl. und als Schmerzensgeld an die Hinterbliebenen ebenfalls 100 fl. rheinisch bezahlen.
4. Der Spruchbrief muß dem Nik. Leitgerb unentgeltlich eingehändigt werden. Gegeben zu München am Freitag nach Catharina virginis im fünfzehnhundert achtzehnten Jahr (Mathias Graf, Geschichte der Pfarrei Oberalting, München 1902 bei C.A. Seyfried u. Cie. 1.Teil S.58). Die sog. Kreuzsteine; Raich, Johann Michael; 1904 |