ID / Status | 8116 / bekannt, aber noch nicht dokumentiert | Land / Bundesland | Deutschland / Hessen / Kreisfreie Stadt Frankfurt am Main | Ort | 60599 Oberrad / OT von Frankfurt (I) | Standort | An der Gerbermühle. | Typ | Bildstockartige | Maße / Material | / keine Angabe | Koordinaten | Standort N 50° 6.363' O 8° 43.294' anzeigen mit: • Google-Maps Karte I | Koordinaten | • Google-Maps Karte II
| Lagestatus | geschätzt nach Lagebeschreibung | Literatur | Der Heiligenstock an der Gerbermühle An der Gerbermühle steht ein alter Heiligenstock, auf dessen Vorderseite der Name DIETER
KOLL mit dessen Wappen, einer erhobenen Hand mit Ring und zwei Kreuzen, sowie das Jahr
der Stiftung 1519 angebracht ist. Gewöhnlich dienten diese Heiligenstöcke als Erinnerung an
einen Unglücksfall, oder an ein Verbrechen. Sie hatten den Zweck, den frommen Sinn der
Vorübergehenden zu einem Gebet für das Seelenheil der Verstorbenen aufzufordern.
Auf dem einst stark befestigten Wasserhof, [MB: einer Art Wasserburg] wohnte ein
gewalttätiger Rittersmann mit Namen Henne (Heinrich) Koll, (MB – siehe nächste Seite), der wie
sein Nachbar auf der Fleschenburg sein Geld aus fremder Leute holte, denn beide lebten vom
lustigen Stegreif. Einst ließ Henne einen Geistlichen durch einen seiner Knechte niederwerfen
und den schwerverletzten auf den Wasserhof schleppen, um ein Lösegeld herauszupressen.
Aber der sterbende Priester verdammte in letzter Stunde den Ritter, dass er um seiner Untaten
willen keine Ruhe im Grabe finden solle. Bald folgte der Tat die Strafe. Erzbischof Berthold
von Mainz wollte der Schuld des Knechtes keinen rechten Glauben schenken und nahm
Henne am 20.März 1490 gefangen. Der Knecht als Opfer für die Räubereien seines Herrn
wurde zu Frankfurt hingerichtet, sein Herr wurde im kurmainzischen Steinheim bei Hanau in
den Turm geworfen. Dann brannten die Kurmainzer den festen Turm und das Wohnhaus des
Wasserhofs nieder und warfen die Gräben zu. Henne wurde nach einigen Jahren wieder frei
gelassen, starb dann aber an den Folgen seiner Gefangenschaft. Sein Sohn Dieter (Dietrich)
Koll schien nichts von den schlimmen Eigenschaften des Vaters zu besitzen. Er wurde 1519
in den Frankfurter Rat gewählt und starb kinderlos im Jahre 1525.
Als Sühne für die Sünden des Vaters ließ Dieter im Jahre 1519 an der Stelle des Überfalls den
Heiligenstock errichten, damit durch Gebet der Fluch des Priesters von der Seele des
Verstorbenen abgelenkt werde. In mondhellen Nächten will man an dieser Stelle schon oft
eine gespenstische Gestalt in langem Mantel gesehen haben, es soll der Geist des Henne
Kolls, des Raubritters, sein, der im Grabe keine Ruhe finden kann.
Auch auf der benachbarten Felschenburg war es früher nicht geheuer. Diese wurde im
Anfang des 19. Jahrhunderts abgerissen und nur in der Felschenburgstraße bleibt die
Erinnerung an das alte Raubnest lebendig.
(S. 31f)
Frankfurter Sagen und Geschichten-Buch; Bertling, C.; 1907 | externer Link | http://www.oberrad-aktiv.de/thread.php?threadid=1033 | Bild |
|
|