Totschlagsühnevertrags-Datenbank
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ID10
Land/BundeslandDeutschland / Baden-Württemberg
OrtLeipferdingen / OT von Geisingen (I)
Regionkeine Angabe
Jahr1582
Datum5. Juli
Historische LandeszugehörigkeitLandgrafschaft Fürstenberg
Steinkreuzsetzunggefordert
Steinkreuzgröße4 Fuß hoch und 3 Fuß breit
Vertragstext1582 Juli 5.
[Sühne für Todschlag.] Der Landgrafschaft Fürstenberg Oberamtleute, Johann Wernher von Wangen und zu Geroldsegg am Wassichen, Landvogt, und Johann Hensler, Oberamtmann, vergleichen Friedlich Specht von Leipferdingen, der in ihres Herrn hoher Obrigkeit Andreas Mündlin erschlagen hat, mit der Freundschaft des letztern:
1) Specht verschafft sich wegen des Todschlags nach alter christlicher Ordnung auf seine Kosten Absolution.
2) Binnen eines Monats thut er in der Kirche,. da der Erschlagene begraben liegt, Busse nach Landesbrauch und wie ihn der Priester weist; acht Tage vor der Busse verkündet er den Tag der gen. Freundschaft.,
3) Dazubestellt er 4 Priester, die Seelmessen für den Erschlagenen singen und lesen, und 4 ehrbare Mannen, die jeder eine Wachskerze, ½ Vierling schwer, zu Opfer tragen und brennen; er selbst thut dies mit einer abgebrochenen Kerze, die 1 Vierling wiegt.
4) Etwa 14 Tage nach der Busse errichtet er ein 4' hohes und 3' breites Steinkreuz auf der Walstatt oder da, wo die Obrigkeit, will.
5) Er lässt die Kinder und die Freundschaft ganz unbekümmert; ist sie in einem Wirtshause, so betritt er es nicht; ist aber er drinnen, so dürfen sie hinein; doch beiden Teilen hierinnen Gefährde vermieden.
6) Er ersetzt denselben alle Kosten und zahlt -auch die der Busse und der Vertragsbriefe.
7) Den Kindern und Tochtermännern Mündlins gibt er „zu ergetzung“ ihres Vaters 62 fl. Landeswährung.
8) Ebensoviel zahlt er dem Grafen Heinrich zur Strafe, er soll auf kommende Fronfasten sich in Donaueschingen deshalb, stellen und gewarten, „wie ime die würf gemacht“ werden.
Perg. Or. B.
LiteraturstelleSeite 388, Nr. 528
Mitteilungen aus dem F. Fürstenbergischen Archive. II. (Schluss-)Band. Quellen zur Geschichte des F. Hauses Fürstenberg und seines ehedem reichsunmittelbaren Gebietes. 1560-1617.Tübingen 1902; Baumann, Franz Ludwig / Tumbült, Georg


Sühnekreuze & Mordsteine