Totschlagsühnevertrags-Datenbank
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ID12
Land/BundeslandDeutschland / Baden-Württemberg
OrtBlumberg (I)
Regionkeine Angabe
Jahr1574
Datum28. Juni
Historische LandeszugehörigkeitLandgrafschaft Fürstenberg
Steinkreuzsetzunggefordert
Steinkreuzgröße4 Fuß hoch und 3 Fuß breit
Vertragstext1574 Juni 28.
Anna Frankingerin, Witwe des entleibten Blumberger Forstmeisters Joachim Yesinger, vergleicht sich mit dessen Todschlägern Heinrich Kramer von Münchingen und Christian Heldlin von Opferdingen:
1) Sie müssen in 14 Tagen vom geistlichen Richter die Absolution empfangen.
2) Sie thun binnen eines Monats in der Kirche, in der der Entleibte begraben liegt, nach Anweisung des Priesters Besserung und verkünden den Tag vorher der Witwe.
3) Sie lassen an dem Tage 4 Priester Ämter und Messen halten.
4) Mit 4 Männern, deren jeder eine Kerze von ½ Vierling Wachs trägt, während sie selbst Kerzen von 1 Vierling Wachs tragen, gehen sie dabei zu Opfer.
5) Sie errichten, wie es in solchen Fällen gebräuchlich, da, wo es die Obrigkeit will, ein gehauenes Steinkreuz, 4' hoch und 3' breit.
6) Sie tragen alle infolge des Todschlags vor dem Landgericht und sonst erwachsenen Kosten.
7) Sie geben der Witwe 125 fl. in 6 Jahreszielern "zu ergetzlichait ires verlornen eewürts".
8) Sie zahlen dem Grafen Heinrich für seine Ansprache und als Strafe 125 fl. in 6 Jahreszielern.
Zu Bürgen setzen sie Theus und Andreas Kramer von Münchingen, Andreas Stotz, Bäcker und Untervogt zu Blumberg, und Jacob Hall, Vogt von Aasen.
Gleichzeitig Entwurf. B.
LiteraturstelleSeite 215, Nr. 345
Mitteilungen aus dem F. Fürstenbergischen Archive. II. (Schluss-)Band. Quellen zur Geschichte des F. Hauses Fürstenberg und seines ehedem reichsunmittelbaren Gebietes. 1560-1617.Tübingen 1902; Baumann, Franz Ludwig / Tumbült, Georg


Sühnekreuze & Mordsteine