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ID18
Land/BundeslandTschechien / Pardubice
OrtSvitavy / Zwittau (I)
Regionkeine Angabe
Jahr1585
DatumFreytag nach Auffahrt Christy (Freitag nach Christi Himmelfahrt)
Steinkreuzsetzunggefordert
Historische LandeszugehörigkeitMarkgrafschaft Mähren
BesonderheitenRelativ später Vertrag, in dem auch noch das Setzen eines Steinkreuzes gefordert wurde.
Vertragstext
"Anno 1585 den Freytag nach Auffahrt Chrifty, Im Beywesen des Edlen Wolernvesten Herrn Hanusch Pawlowsky von Pawlowitz, Ambtmann auff Meraw1), Sambt den Erbettenen Herrn: Georzyk Sistraus von Tateniz, Ambtmann auff Mehrifchen Tribaw, Gregor Czys, Rentschreiber auff Meraw, Paul Borssowsky, Rentschreiber auff Mehrifchen Tribaw, Hanns Grodke Stadtschreiber von Müglitz, Johannes Rabl, Prokop Zehnmark, Symon Pachl Stadtschreiber dieß Zeit zu Zwittaw, Georg Benessku, Mathias Kristl von Brisaw, allda in der Stadt Zwittaw wegen der ersckrecklichen that, so sich Jakob Weydner aus der Vorstadt Zwittaw unterstanden und dem Gilg Frepjer seinen andern Nachbar so jämmerlich dass Gott erbarm, ermordet und erschlagen.
Derwegen nach rechtmessiger erkenntnus und Bewilligung obgedachter Herrn und Personen Mit nachgelaßenen Wittib undt Weyßen, auch seiner und ihrer gantzen Freundschafft eyn Freuntliche einigkeit und Vertrag also geschehen: Gedachter Jacob Weydner vor diese erschreckliche thatt der nachgelassenen Wittfraw und ihre wasen Verpflicht ist zu geben zweyhundert Thaller, den Thaller zu dreyßig Groschen, den Gr. zu 7. Dr w. gerechnet, Erstlich XX Thl., darnach volgendt Michaelis XXX Thl. darnach Järlich aber zu X Thl. Anfenglich im I568ten jahr Zu zahlen, bis sich die obbeschriebene Sum ganz und gar erlegt und auszalt. Sodann die oben gedachte Wittib Zu besserung unserer Kirchen und Gottesdiensten X Thl. folgen lassen will. Es soll auch Jacob Weydner zu einer Buß und Beispiel der Andern Neun Sonntage unter der Predigt ein brennende Kertzen in seiner Handt Knyhenden Angesichts umd den Kirchhoff kriechen und auf des Gottseligen grab Stell halten. Soll er der Wittib, ihren Kindern und der ganzen Freundschaft, auch dem andern Volk zu dreyen mallen um Gotteswillen abbietten und was er gethan hat, das ihm hertzlich leidt sey undt auff demselbigen orth und stell, wo die thatt geschehen, zu einem ewigen Gedechtnus und Wahrzeichen soll er ein steinern Kreuz aufrichten und darsetzen lassen. – Derwegen diesem wie oben gemeldt nachzukommen, auch gegeneynander auff beyder Barthey Freundschaft mit Worten, merken, zu stegen und wegen einigk und Freundlich zu leben unter der Bueß dreyhundert Thaler zu verfahlen, genugsam Verbürget: Für den Jacob Weydner mit gesambter und unzertheilter Handt : Wenzl schuster, Wenzl weydner, wolff weydner, Wenzl liboldt, Mathes oswaldt, Andres spreuzcnbarth. Vor die Wittib und Wasen: Georg Kunerth, Domes Ernberger von Rodmüll, Jacob Hanusch, Simon Mothell, mathes paschke, Andlerle Neybaur.
Was anbetreffend thut die vorbennte been Vnnd bues zu einem ewigen Gedächtnus Jacob Weydner gebenn soll nach Bewilligung des Herrn Hanusch Pawlowsky Amptmann auf Meraw zu vnsern Kirchenn 10 fl. Auf nechst Michelis.
Actum die et anno ut supra.“

1) Mürau, altes Bergschloß und Theil des königlich böhmischen Kronlehens des Olmützer Bistums, ehemals Sitz des Oberamtes für die gleichnamige Herrschaft und das Mensalgut Zwittau, seit 1855 k. k. Strafanstalt für Männer.

Aus Zwittauer Stadtbuch B, S. 375.

Literatur Alte Steinkreuze und Kreuzsteine aus der Umgebung von Mährisch- Trübau und Zwittau. ; Czerny, Alois; 1895
Literatur Kreuzsteine und Steinkreuze [Czerny 1907] ; Czerny, Alois; 1907


Sühnekreuze & Mordsteine