PLZ:
06120GPS:
Standort:
An der Kreisstraße zwischen Lieskau und Schiepzig.Größe / Material:
Geschichte:
Der Lieskauer "Mörderstein" kündet von einem Verbrechen, das bis heute als Präzedenzfall im deutschen Strafrecht veröffentlicht wird. Der Stein trägt die Inschrift:in der Nacht des Mörders Hand. Schaut das göttliche Erbarmen, welchen Wunderweg es fand. Mein Tod war für ihn das Leben. Mir sei zu das ewg`e Gut, das der Sünder hat gegeben, Jesus Christus durch sein Blut. |
Sage:
Quellen und Literatur:
...Dabei hat die Gemeinde aber auch eine weit über die Kreisgrenzen hinaus
bekannte Besonderheit. Zumindest bei Juristen, deren Aufmerksamkeit einem sogenannten Mörderstein gilt. Er steht in der Nähe des
Dorfes und kündet von einem tragischen Fall, der bis heute als Präzedenzfall im deutschen Strafrecht gilt, sogar Teil des Jura-Studiums ist...
...Worum es in dem Mordfall geht, an den der Stein erinnert, ist schnell erzählt: Am 11. September 1858 abends nach neun Uhr fand der
Zimmermann und Kleinbauer Schliebe auf dem weg von Schiepzig nach Lieskau die Leiche des 17jährigen Ernst Harnisch. Der Sohn des
Kantors in Lieskau hatte an jenem Abend in Schiepzig sein Taufzeugnis zum Eintritt in den Jägerdienst geholt. Schliebe zeigte den
Vorfall beim Gemeindevorsteher an und äußerte den Verdacht, daß der Anschlag ihm gegolten habe.
Der schiepziger Holzhändler Rosahl stehe bei ihm in der Kreide gab Schliebe zu Protokoll und verdächtigte einen Arbeiter
namens Rose.
Rose wurde verhaftet und gestand von seinem Dienstherrn dem Holzhändler, angestiftet worden zu sein, Schliebe zu ermorden. Das
Verhör von Rosahl ergab, daß er Rose Geld zur Anschaffung von Waffen gegeben hatte und den Auftrag, Schliebe zu töten. Daraufhin
lauerte Rose bei Dämmerung im Straßengraben seinem vermeintlichen Opfer auf. Als er Schritte vernahm, feuerte er auf die herannahende Person.
Dann ein weiteres Mal, um schließlich mit dem Gewehrkolben auf dessen Kopf zu schlagen. Rose floh, teilte seinem Dienstherrn den
Vollzug des Mordes mit und warf auf Rosahls Rat die Waffen in die Saale.
Diesen, damals in seiner Art einmaligen Fall, hatte der Schwurgerichtshof Halle zu entscheiden. Er verurteilte Rose wegen Mordes und Rosahl
wegen Anstiftung zum Mord zum Tode. Das Preußische Obertribunal bestätigte das Urteil, womit der "Rose-Rosahl-Fall" dauerhafte Berühmtheit im
deutschen Strafrecht erlangte. Er wird häufig zitiert, weil ungeachtet der Schuld des Rose die Mittäterschaft des Rosahl insofern relativiert wird, als er zwar
zum Mord anstiftete, dann aber eine Person ermordet wurde, deren Tötung Rosahl nicht in Auftrag gegeben hatte.
Der Fall hat zu einer Änderung des Strafrechts geführt. Demnach hätte Rosahl heute "nur" eine Strafe wegen versuchter Anstiftung
zum Mord zu verbüßen, weil der begangene Mord nicht in seinem Sinne geschah.
(Heimat-Jahrbuch Saalkreis, Band 2, Halle 1996, S.80-81)