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Gungolding (I / II) / OT von Walting
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Gungolding I Gungolding II

Blick zum Standort

PLZ: 85137

GPS: N 48° 55,580', O 11° 20,926'

Standort: Am Abzweig des "Schulweges" von der "Sankt-Marien-Straße".

Geschichte:

Sage:

Quellen und Literatur:
recherchiert und bebildert von Karl-Heinz Nitschke, Mögglingen (Fotos vom 1.09.2007)



Gungolding (I) / OT von Walting
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Abbildung bei
Gäck (1962)

Größe / Material: 62:53:23 / Kalkstein

Geschichte: Der Kreuzstein steht quer zum Bildstock. Die Ecke unten rechts ausgebrochen. Erhabenes (3cm) Balkenkreuz auf Ansichtsseite.

Obwohl das Tragen von Hieb- und Stichwaffen im Mittelalter bei Menschenansammlungen verboten war, kam es auf der Kirchweihe zu Gungolding 1541 (15.August) zu einem schweren Unglück. Damals führte über die Altmühl nur ein enger hölzerner Steg, während man mit den Gespannen durch den hier seichten Fluß fuhr. Nachdem man ausgiebig gezecht hatte, fiel es zwei jungen Burschen in ihrem Übermut ein, auf dem schmalen Altmühlübergang mit bloßen Stichwaffen im Scherze aufeinander loszugehen. Dabei geschah es, daß die Stichwaffe des Balthasar Schneider so tief in den Leib des Ottinger drang, daß dieser an der schweren Verletzung sterben mußte. Da es sich nur um einen dummen Scherz gehandelt hatte, wurde dem Täter in der Verhandlung am 19.Dezember auferlegt, er habe innerhalb eines Monats für Vigil und Messen in der Kirche zu Gungolding und in das Dominikanerkloster zu Eichstätt je einen Gulden zu entrichten. Sühnegeld für den Vater, Bruder und die Angehörigen des Verstorbenen wurde wohl deshalb nicht festgesetzt, weil dieser durch seinen Übermut und seine Unvorsichtigkeit seinen Tod zum Teil selbst herbeigeführt hatte. Aus demselben Grunde verzichtet man anscheinend auch auf die Aufstellung eines Sühnekreuzes. Dagegen verlangte man, um es nicht zu weiteren Zwistigkeiten kommen zu lassen, den Wegzug Schneiders aus Gungolding. Er könne sich an einem beliebigen Orte des Bistums niederlassen, doch müsse der neue Wohnort mindestens eine Meile (zwei Wegstunden) von Gungolding entfernt sein. Dort solle er nicht weiter verbannt sein und seiner Ehre und seinem Leumund kein weiterer Schaden erwachsen. (Gäck 1962)

Sage:

Quellen und Literatur:
Gäck, Anton - Steinkreuze und Kreuzsteine im Kipfenberger Land, in: Das Steinkreuz, Jg.18, 1962, Heft 1/2, S.8-9



Gungolding (II) / OT von Walting
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seitliche Ansicht

Größe / Material:

Geschichte: Der Bildstock wir heute noch als (VIII.) Kreuzwegstation bei Prozessionen genutzt.

Sage:


Sühnekreuze & Mordsteine