PLZ:
91805GPS:
Standort:
Auf der Flurgrenze zwischen Oberappenberg und Unterappenberg, am Straßenrand zum "Kapellacker".Größe / Material:
80:80:24Geschichte:
[...] Von besonderem Reiz sind die Namen, die nicht in jeder Gemarkung erscheinen, sondern einen gewissen Seltenheitswert besitzen. Da begegnet uns in Oberappenberg ein Kreuzsteinacker und dicht daneben lenkt noch als Flurdenkmal ein Steinkreuz die Aufmerksamkeit auf sich. Ein weiterer Kreuzstein stand einmal im Garten des Lehrerwohnhauses an der alten Straße nach Megesheim. Niemand weiß mehr, wann diese Flurdenkmale gesetzt wurden. Die Steinkreuzforscher haben in liebevollem, jahrelangen Bemühen um sie herausgefunden, dass es sich um sogenannte Sühnekreuze handelt. Sie mussten bei einem Totschlag gesetzt werden. Das mittelalterliche Gerichtswesen wusste klar zu trennen zwischen Mord und Totschlag. Der Mord erfolgte mit Absicht, ein Totschlag konnte bei einem Streit im Wirtshaus oder auf dem Felde entstehen. Hatte ein Totschläger einen anderen Menschen im Streit erschlagen oder erstochen, so war die Sippe des Getöteten zur Blutrache aufgerufen. Damit nun nicht ein Totschlag den andern nach sich zog, wurden vor dem Gerichtsherrn Sühneverhandlungen eingeleitet. Der Totschläger hatte seine Tat durch Sühnezahlungen zu büßen, eine Wallfahrt zu unternehmen, von der er oft nicht mehr zurückkehrte und am Straßenrand, wo viele vorüberzogen, ein steinernes Kreuz zu setzen. Viele solcher Sühnekreuze sind noch heute in der Nürnberger Gegend und im Altmühltal um Gunzenhausen erhalten. Den Fußgänger, und das waren die meisten Menschen im Mittelalter, lud so ein Kreuz zu einem Innehalten und zu einem kurzen Gebet für den Getöteten ein. Allerlei Sagen, meist schauerlichen Inhalts haben sich um die Sühnenkreuze gerankt. Niederschriften über Sühneverträge, die Aufschluss über wahre Begebenheiten nachweisen könnten, sind weder in Ursheim, noch in Oberappenberg erhalten. (Ursheimer und Appenberger Flurnamen - Teil VI)Sage:
Nach einem Kirchweihbesuch sollen sich hier zwei Knechte in die Haare geraten sein. Einer hat wohl dabei sein Leben verloren.Quellen und Literatur: