Deutschland Niedersachsen Lkr. Region Hannover

Neustadt am Rübenberge (I)

PLZ: 31535

GPS:

Standort: An der westlichen Innenseite der Festungsmauer des Schloss Landestrost, südlich des Hauptgebäudes.

Größe / Material:

Geschichte: An der Innenseite der Festungsmauer ist das schon stark verwitterte Vollplastik einer Frau zu erkennen. Darüber befindet sich in Ziegelsteinausführung eine Art Scheibenkreuz.

Sage: Hier soll die Stelle sein, an der einer Sage nach das Kind einer Zigeunerin eingemauert wurde, um den Festungsbau zu beschleunigen. Die Zigeunerin habe später Gewissensbisse bekommen und habe sich an dieser Stelle in den Festungsgraben gestürzt, in dem sie ertrunken sei.

Quellen und Literatur:
Friedrich, E.A. - Wenn Steine reden könnten, Band II, Landbuch-Verlag Hannover 1992, S.136-139
ruebenberge.de - Der Mythos um das Eingemauerte Kind in der Renaissance Festung Neustadts
recherchiert und bebildert von Hartmut Blaszczyk, Einbeck (Foto vom 20.10. 2008)



Neustadt am Rübenberge (II)


Abbildung bei
Müller / Baumann
(1988)

Zeichnung bei
Hoffmann (1935)

GPS:

Standort: Am Rande des im östlichen Stadtteil gelegenen Leineparkgeländes, in der Grünanlage zwischen der nach Basse führenden Straße und dem Parkplatz. Davor eine Steinbank.

Größe / Material: 177:68:20 / Sandstein

Geschichte: Benennungen: "Schusterstein", "Stoterstein", "Schuhmacherstein".

Der bis auf leichte Beschädigungen noch sehr gut erhaltene rechteckige Kreuzstein zeigt, eingerillt auf beiden Seiten und in einem Rahmen, ein Wiederkreuz mit ca. 7cm breiten Balken. Der Längsbalken der Vorderseite steht auf einem Bogensockel. Auf der Rückseite durchbricht der Längsbalken die obere Bogenlinie, endet aber, sich leicht erweiternd, dicht darunter. Die Vorderseite des "Schusterstein" bzw. "Stoterstein" genannten Denkmals enthält am Kopfende eine von der Rahmenleiste eingefaßte und in ihren beiden Ecken von einem Vierblattornament unterbrochene Minuskelinschrift, die lautet:
Anno dni mcccc lxiii submersit Hans Stoter
Am Fuß des Längsbalkens befindet sich (in Draufsicht) links ein Messer, rechts ein anderes Schneidewerkzeug, ein sogen. "Halbmond". Zu bemerken ist, daß die letzte Ziffer der Jahreszahl oft als eine iv (4) gelesen wird. Die Ausführung der Kreuzdarstellung und der Inschrift erinnert sehr an die sich jetzt in der Liebfrauenkirche der Stadt befindliche Grabplatte des Johan Oldenborch von 1463 sowie an die Grabplatte eines Rektors der Kapelle St. Barbarae, die vor der Westfassade der Stiftskirche zu Wunstorf auf dem Rasengelände liegt - es könnte der gleiche Steinmetz gewesen sein. (Müller / Baumann 1988)

Inschrift von 1463, zur Erinnerung an den Tod von Hans Stoter in der Leine. Mit den Handwerkszeichen eines Schusters: ein Messer und ein Halbmond ohne Pfriem. (Azzola / Bormuth / Haas 1980)

   Bei dem Kriegerdenkmale am Schützenplatz in Neustadt a/Rbg. steht unweit vom Leineufer der rechteckige Kreuzstein T. VI, 52. Auf dem die Vorderseite einrahmenden Schriftbande ist in gotischen Buchstaben zu lesen: Anno dom • MCCCCLXIII submersit hans stoter, d.h. "Im Jahre d.H. 1463 ertrank Hans Stoter". An jeder Seite des mit gotischen Nasen versehenen langschäftigen Kreuzes ist ein Schusterwerkzeug eingehauen, wonach der Stein im Volksmunde den Namen "Schuhmacherstein" erhalten hat. Die Steinrückseite hat ein schriftloses umlaufendes band und in der Mitte ein Kreuz, ähnlich dem der Vorderseite, jedoch auf einem halbkreisförmigen Bogen stehend.
   Sage: Ein Schuhmacher Stoter und ein Schneider lebten in Streit, der durch das Liebesverhältnis zwischen Schustertochter und Schneidersohn noch verschärft wurde. Auf einem Schützenfeste soll der Schuster von dem Schneider in die vorbeifließende Leine geworfen und darin ertrunken sein. (Hoffmann 1935)

Sage: Ein Schuhmacher namens Stoter und ein Schneider hatten Streit miteinander. Hinzu kam ein Liebesverhältnis zwischen Schuhmachers Tochter und Schneiderssohn, das beide Väter nicht billigten. Während eines Schützenfestes, das auf diesem Platz stattfand, kam es zwischen den Vätern zu einer tätlichen Auseinandersetzung, die damit endete, daß der Schneider den Schuhmacher Stoter in die nahe vorbeifließende Leine stieß und dieser ertrank. Der Täter soll zunächst entflohen, dann aber doch ergriffen und bestraft worden sein. Die jungen Leute fanden trotz des Vorkommnisses später ihr Glück. Dem Toten setzte man den Denkstein. (Müller / Baumann 1988)

Quellen und Literatur:
Mithoff, H.W. - Kunstdenkmale und Alterthümer im Hannoverschen, 4.Bd.: Fürstenthum Lüneburg, Hannover 1877, S.148
Hoffmann, Adolf - Die mittelalterlichen Steinkreuze, Kreuz- und Denksteine in Niedersachsen, 1935, S.3, 22-23
Görlich, Joachim-Ulrich - Kreuzsteine, Mordsteine, Galgensteine, 1976, S.21
Azzola, Friedrich Karl / Bormuth, Heinz / Haas, Hans Werner - Überregionale Entwicklungszüge historischer Schusterzeichen auf Kleindenkmalen, in: Beiträge zur Erforschung des Odenwaldes und seiner Randlandschaften - III, Breuberg-Neustadt 1980, S. 370 mit Abb. 16 bis 18, zugleich: Das Kleindenkmal, 5.Jg., 1981, Nr.11
Müller / Baumann - Kreuzsteine und Steinkreuze in Niedersachsen, Bremen und Hamburg, 1988, Nr.3422.1
ruebenberge.de - Ein sündiger Schuster büßt mit einem Gedenkstein seiner Sünde
recherchiert und bebildert von Christian Dyck, Neustadt am Rübenberge


Sühnekreuze & Mordsteine