Kreuze und Bildnisse - 87758 Kardorf
Ein Bauer zu Karndorf (Steinbach) Namens Thomas Waldvogel, und sein Sohn mishandelten einen Nachbar, so dass er erlag. Das Urteil lautete:
"sollen die oft ermelteten Unthetter in eins jars frist nach dato dieß brieffs des Entleibten seel zu gedechtnus an die buoß,
da ime des entleibten witfrau oder freund die statt anzaigen werden ain guot staine creuz, davon 6 werkschuch hoch, 3 werckschuch breit und eins
werkschuchs dick sein ufrichten und setzen.“
(Birlinger, Anton - Aus Schwaben. Sagen, Legendenden, Aberglauben, Sitten, Rechtsbräuche, Orsneckerein, Lieder, Kinderreime,
Neue Sammlung. Band I. Wiesbaden 1874, S.346, N.383)
Anmerkung: Da es in Deutschland offenbar kein Karndorf gibt, ist ein Schreibfehler zu vermuten. Als möglicher Standort käme Kardorf, Landkreis
Unterallgäu in Frage, wo nur zwei Orte weiter Maria Steinbach (bis 1954 nur Steinbach) liegt.
Feldkreuze um Ottobeuren - 87724 Ottobeuren
"Die alten steinernen Kreuze an Straßen, Fußwegen stehen in jenen Gegenden besonders wo mehrere Ritterburgen standen. Sie haben in der
Höhe gewöhnlich fünf und in der breite gewöhnlich drei Schuh. Einige hielten dieselben für Marksteine, allein ganzt irrig, weil die alten ausgesuchten Marken weder
von so einem Kreuze ausgingen noch auf dasselbe zuführten; andere und zwar der mehrere Theil betrachten dieselben noch jetzt als Leichensteine erschlagener oder
auf jenem Platze durch einen jähen Tod hinweggeraffter Menschen; jedoch auch diese Meinung ist irre, weil man bei dem Ausgraben derselben sehr oft auf keine
Ueberbleibsel eines menschlichen Totdengerippes geriet. Was bedeuten also die in dieser Gegend (Ottobeuren) und anderswo in Schwaben vielen steinernen Kreuze?
Ich beantworte diese Frage aus einer deutlichen und echten Urkunde des 15. Jahrhunderts. Dort heißt es in einem Vergleiche wegen des Totschlages mit der Familie
des Erschlagenen: "Item soll der todtschläger zum vierten ein stain crütz, das fünf Schuh lang, dryer brait und eines schuchs
dick ungevarlich in der pfarr zu Roth, an welches end des erschlagenen (Befreundete) haissen und wollen setzen." Mit dieser stimmt eine andere gerichtliche Urkunde
der Stadt Memmingen und das Jahr 1530 überein, wo es ausdrücklich heißt: "An das Ort ungeverlich soll er setzen und aufrichten ein staine Kreuz, das da sei ob der
erden fünf Schuech hoch und drei brait."
Die steinerenen Feldkreuze sind also mehr und anders nichts, als öffentliche Denkzeichen einer entweder auf dem Platze, wo sie errichtet
waren oder nicht gar ferne davon verübten Mordthat, welche der Mörder auf Begehren der Familie des Erschlagenen errichten musste, ohne deswegen eine eigentliche
Grabstätte für den Erwürgten zu machen; obgleich auch das letztere zuweilen geschah.
(Birlinger, Anton - Aus Schwaben. Sagen, Legendenden, Aberglauben, Sitten, Rechtsbräuche, Orsneckerein, Lieder, Kinderreime,
Neue Sammlung. Band I. Wiesbaden 1874, S.288f, N.314)
Anmerkung: Feyerabend II S.507-509