Steinkreuzsetzung wegen Gotteslästerung
Die Gründe für die Errichtung von Steinkreuzen sind verschieden. Die meisten dieser Flurdenkmäler verdanken ihren Ursprung den
Sühnemaßnahmen eines Totschlägers, wozu auch die Setzung eines steinernen Kreuzes gehörte. Andere dienten als Grenzzeichen oder auch als Erinnerungsmale
an schlimme, unsichere Zeiten (Pestkreuze, Mordsteinkreuze). Manche bezeichnen den Standort einer verschwundenen Kirche oder Kapelle. Selten sind sie als
Freisteine oder Asylkreuze nachzuweisen. Auch rein religiösen Gründen entsprang mitunter die Absicht
ein Steinkreuz zu setzen. In diesem Falle war es der Ausdruck des Dankes gegenüber dem Allerhöchsten für Errettung aus Lebensgefahr oder Heilung von einer
schweren Krankheit.
Daß ein Gotteslästerer zur Abbüßung seiner Schuld neben anderen Strafen vom Richter zur
Aufstellung eines Steinkreuzes verurteilt wurde, ist völlig neu, zum mindesten für unsre engere Heimat, das Rothenburger Land.
Der Notarius und Registrator Gottfried Rösch (1576-1641) hat in seiner hanschriftlichen Rothenburger
Chronik den Fall festgehalten. Er berichtet:
"Anno 1507, am Michaels Abend ist Max Beeren von Wettringen, umb dass er ein Crucifix habend,
Zu dem er selber gesagt Lieber Herr Gott vergib uns unsre Schuld oder gib uns geldt, so wollen wir dich selbst bezahlen, hab darzu übel geflucht, oder er wollte das
Crucifix hinter die Tür werfen: Habe auch ferner gesagt, Lieber Herr Gott, gib uns unser täglich Brodt, oder gib uns Meel, so wollen wir selbst daraus Brodt bachen, oder
er wolt ihn zu stucken reißen, wie denn geschehen, er hatte auch wein in mund genomen, den Herr Gott angespritzt, übel darzu geflucht und gesagt, heb dich weg, auch
in dan hinter die Thür geworfen, ist vom Nachrichter an Pranger gestellt, ihme die Zung ausgeschnitten, ein Creutz an die stirn gebrannt und relegirt worden: auch soll er
alsobald ein steinernes Creutz machen und darauf ein Crucifix zu einer Gedächtnus seiner mißhandlung hauen und
aufrichten lassen."
Und noch ein ähnlicher Fall. "Anno 1511 wurde einem Gotteslästerer durch den Nachrichter die Zunge herausgeschnitten, ein Brandmal auf die
Stirne gedrückt und auf seine Kosten ein Kreuz gesetzt".
H. Gießberger
(Der Bergfried, Rothenburger Blätter für Heimatforschung und Heimatpflege, begr. u. hrgg. von Dr. Hans Gießberger, Jg. 1/2, 1949/1950, S.6)