Rechtsbräuche |
Von Effringen (Nagold Wt.) geht in nördlicher Richtung ein Feldweg, welcher der Totenweg heißt.
700m vom Kirchhof in Effringen ist ein "grubstein" oder eine "Grubbank" (geruhen = ruhen). Er ist auf unserm Kleinbild dargestellt. Roter Sandstein, wie er in der Gegend
gebrochen wird; die beiden Stützen je 1,20m hoch, die Platte darauf 1,73m lang, 0,34m breit und 0,20m stark. Der Grubstein steht von Effringen aus links am Totenweg,
also wenn die Leiche nach Effringen getragen wurde, rechts am Totenweg, und zwar senkrecht zum Weg. 900m weiter an diesem
Totenweg ist ein gleicher Grubstein; er hat dieselbe Stellung zum Weg.
Der Totenweg habe sich fortgesetzt über Oberhaugstett, wo ein weiterer Grubstein stehen soll, bis
Breitenberg, ja sogar bis Agenbach (alle Calw Wt.).
Ältere Leute erzählten: Die Steine dienten in früheren Jahrhunderten zum Abstellen der leichen, die von weiterher gebracht wurden, um auf dem
Kirchhof zu Effringen bestattet zu werden. Effringen war Mutterkirche der weiteren Umgebung. -
Leichenzüge von Filialorten halten an Feldkreuzen und Feldkapellen 1 Vaterunser lang1).
Dieses Absetzen der leiche geschieht nicht etwa bloß zum Ausruhen der Leichenträger, sondern es hängt, wenigstens wenn es an der Flurgrenze
geschieht, wohl mit der Täuschung der Grenzgeister zusammen oder entspringt der Absicht, daß der Tote nicht mehr als Wiedergänger zurückkomme2).
Die obrigen Totenrasten unterscheiden sich von den Geru-(Grub=-Bänken, -Brettern und -Steinen, welche zum Abstellen von Traglasten z.B.
Butten sehr häufig sind3).
(Deutsche Gaue, XXXIII. Band, 1932, Lief.3, Nr.638-640, S.92)Anmerkungen:
1) [Mainz] Der Katholik 1903 II, S.526/u
2) Hdwtbch d. D. Abgl. 3, 1150/m
3) Fischer, Schwäbisches Wörterbuch unter den genannten Worten