Deutschland Mecklenburg-Vorpommern Lkr. Nordwestmecklenburg

Saunstorf


Blick zum Standort

Detail Betender

Rückseite mit
Hausmarke
Foto: Fredrich (2007)

Aufnahme von 1990

Abbildung aus
Jahrbücher für
Mecklenburgische
Geschichte und
Altertumskunde,
Band 23 (1858)

PLZ: 23996

GPS: N 53° 48,866', O 11° 22,431'

Standort: An der Landstraße nach Gadebusch.

Größe / Material: 220:50:17 / wahrscheinlich Beton, da Kopie

Geschichte: Die mit bildhaften Darstellungen und gotischen Minuskeln versehene Stele aus gotländischem Kalkstein wurde zwar versetzt, blieb aber auch als Kopie in der Nähe des ursprünglichen Aufstellungsortes. Das Original befindet sich im Stadtgeschichtlichen Museum Wismar.
Auf der Schauseite befindet sich ein Kruzifix, eingerahmt von Spruchbändern deren Inschrift in der Übersetzung lautet: "Im Jahre des Herrn 1439 am Dienstag vor dem Fest der Himmelfahrt des Herrn (12. Mai) starb Johannes Steenvord, Bürger von Wismar. Betet für seine Seele. Dieses Kreuz setzt hier *** sein Bruder".
Darunter befindet sich ein Kruzifix und die eingeritzte Darstellung eines betenden Mannes. Im oberen Teil der Auf der Rückseite sind ein kleineres Kruzifix und ungewöhnlicherweise eine Hausmarke (statt Familienwappen) dargestellt. (Fredrich 2006)

Nicht weit hinter Beidendorf an der Landstraße von Wismar nach Gadebusch steht links am Wege dem Hofe Sauensdorf gegenüber ein 6 1/2 Fuß hoher Denkstein. Der Kopf ist parallel seinem Rande vertieft, doch ist diese Vertiefung nicht rein kreisförmig, sondern sie erweitert sich in den Hals hinein noch einmal in einem geschweiften Spitzbogen (Eselsrücken), so daß die ganze Vertiefung die Fischblasenform hat. In derselben ist ein Crucifixus erhaben dargestellt; die hintere Seite des Kopfes zeigt dieselbe Verzierung. Die Schrift beginnt am Fuße des Steines und läuft an dessen rechten Rande senkrecht bis zum Halse hinauf; sie setzt sich fort unter dem Halse in fünf wagerechten Zeilen, welche sich bis an den linken Rand desselben erstrecken, und den Rest der Inschrift enthält eine Zeile, die unter der wagerechten beginnend am linken Rande hinunterläuft. Man liest folgendes:
[Anno domini] mccccxxxix feria iij
ante festum ascensionis domini obiit Johannes
Steenvord
ciuis Wysmariensis.
Orate pro anima
eius. Hanc crucem
posuit hic
[...] frater eius.

Im Jahre des Herrn 1439
am Dienstage vor dem Fest der Himmelfahrt des Herrn starb Johannes
Steenvord
Bürger von Wismar.
Betet für seine Seele.
Dies Kreuz
setzte hier [...] sein Bruder.
Das Datum der Jahreszahl 1439 ist nicht ganz sicher und wäre möglicher Weise auch statt XXXIX zu lesen XXXV, doch scheint jenes richtiger. Der Name des Bruders ist ganz abgesprungen. Unter den wagerechten Zeilen und zwischen den seitlichen sind die Umrisse eines Betenden eingegraben, denen auf der Rückseite ein Schild mit einem Hauszeichen entspricht.
Der Name Stenvord ist nicht selten in Wismar. Um 1300, wahrscheinlich noch vor diesem Jahre, wurde Peter, 1339 Merten von Stenvord als Bürger dort aufgenommen. Johannes Stenvord wird 1360 genannt. Endlich vertragen sich Herman Stenvord und sein Sohn Johannes 1421 wegen des letzteren müttertichen Erbtheils, verdienten Lohns und alles bis dahin gehabten Haders und Unwillens. Vielleicht war es dieser, dem unser Denkmal gesetzt ist.
Zu bemerken ist, daß dieser Stein, diese "Docke" Francks, in der Inschrift crux, Kreuz, genannt wird. Es geht daraus hervor, daß wo im Mittelalter bei uns von steinernen Kreuzen als Denkmälern die Rede ist, Steine dieser Art zu verstehen sein werden, welche ihre Benennung wohl von dem auf dem Steine angebrachten Crucifixe tragen. Solche Kreuze sind nicht ganz selten. So wird im wismarschen Stadtbuche um das Jahr 1290 eine crux auf der Stede des von der Stadt 1279 angekauften und zur Stadtfeldmark gelegten Dorfes Dargetzow erwähnt. 1333 wird "Cillinges krutze" genannt, welches, wie ich glaube, vor dem meklenburger Thore stand. In der wismarschen Friedensurkunde von 1430 wird Art. 4 bestimmt, daß man "eyn stenene cruce" auf den Markt setzen solle, wo der Bürgermelster Johann Bantzekow und der Rathmann Hinrik v. Haren enthauptet wurden; Reimar Kock kannte dasselbe als "eine stenen docke" (Grautoffs Lüb. Chron., Bd. II, S. 684). Auch in dem Vertrage zwischen dem Bischofe von Schwerin und der Stadt Rostock wegen der Domhändel wurde festgesetzt, daß die Stadt dem erschlagenen Probste ein steinernes Kreuz errichten sollte, das gegenwärtige Monument nennt Franck aber, wie bereits oben bemerkt, gleichfalls eine Docke. (Jahrbücher für Mecklenburgische Geschichte... 1858)

Sage:

Quellen und Literatur:
Jahrbücher für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde, Band 23, 1858, S.354-356
recherchiert von Wolfgang Fredrich, Sponholz und Forschungsgruppe Preußische, Mecklenburgische und Anhaltische Meilensteine e.V.
aktuelle Aufnahmen von Ulrich Baltes, Suhl (Fotos vom Feb. 2008)


Sühnekreuze & Mordsteine