Österreich Niederösterreich Bezirk Gmünd

Seyfrieds / OT von Heidenreichstein


Standort

Erläuterungstafel

seitliche Ansicht

Skizze bei
Paul (1988)

PLZ: A-3834

GPS: N 48° 50,279', O 15° 8,360'

Standort: Vor die Westfassade der Pfarrkirche.

Größe / Material: 120:62:27 / Granit

Geschichte: Benennung: "Faltersäule". Einfaches Steinkreuz mit erhaben ausgearbeiteter Scheibe im Zentrum. Das Steinkreuz wurde im Jahr 1980 von seinem ursprünglichen Standort an der "Alten Straße" hierher versetzt. Auf der Tafel über dem Steinkreuz ist zu lesen:
FLURDENKMAL
EINE VON DEN ZWEI
"FALTERSÄULEN" (PLESSER)
AN DER "ALTEN STRASSE"
HIERHER GERETTET
MCMLXXX


An der Böschung eines Baches, bis zum Querbalken eingesunken. Roh bearbeitetes Steinkreuz. Namenloses, vernachlässigtes Kreuz. Granit. 50cm aus der Erde ragend, Breite 55cm, Kopfhöhe 25cm. Herr Friedrich Almer, Waidhofen a.d. Ybbs, machte die Verfasserin brieflich im Februar 1978 auf dieses Kreuz aufmerksam. Legenden sind keine bekannt. Leider ist das Kreuz trotz mehrseitiger Bemühungen bis heute nicht freigelegt. (Paul 1988)

Burgfriedensäulen (Grenzsäulen): Die Grenzsäulen, die eigentlich Male rechtlicher Natur sind, wurden oft in Gestalt von Licht- und Bildstöcken errichtet. Der sakrale Charakter, der den Grenzzeichen an und für sich anhaftete, wurde durch die Verbindung mit dem religiösen Kultmal noch gesteigert, erzählen doch zahlreiche Sagen von den Strafen, die diejenigen trafen, welche es wagten, Grenzzeichen zu versetzen. (Hula 1948)

Aus dem Grunt- und urbarpuech über der röm. kais. maj. etc. als rechten erbvogts und lehenherrens brobstai zu Eysgarn behaust und ueberlendgüeter von 1563 Sept. 29...
... Hie sein verschriben die recht und freihait deß dorfs zu dem Seyfrids zu der brobstei Eißgarn gehörig.
... Ob ain schedlich man wurd begriffen auf den vorgenanten gründen, so soll man es dem lantrichter verkünden und den schedlichen man antworten an ainem zwiernßfaden zu der stainen valterseulen ob deß dorfs und rüefen dreimal dem lantrichter. and ob derselb richter nit kämb, so ist man im nichts schuldig oder pflichtig ob der schedlich man ledig wurt..."
(freie) Übertragung:
Aus dem Grund- und Urbarbuch [...] der Probstei Eisgarn vom 29.Sept. 1563
... Hier sind die Rechte und Freiheiten des Dorfes Seyfrieds, welches zur Probstei Eisgarn gehört aufgeschrieben:
... Wenn ein Verbrecher aus den oben genannten Gründen aufgegriffen wird, so soll man es dem Landrichter melden und den Verbrecher mit einem Zwirnsfaden an der steinernen Faltersäule des Dorfes anbinden und dreimal den Landrichter rufen. Und wenn dieser Richter kommt, so ist man ihm gegenüber nicht mehr verantwortlich, falls der Verbrecher sich befreien kann. (Winter 1896)

Sage:

Quellen und Literatur:
Winter, Gustav - Niederösterreichische Weisthümer, Bd.2, Das Viertel ob und unter dem Mannhartsberge, hrgg. im Auftrag der Kaiserlichen Akad. der Wissenschaften, Wien, Braumüller, 1896
Hula, Franz - Die Bildstöcke, Lichtsäulen und Totenleuchten Österreichs, 1948, S.40
Paul, Ada - Steinkreuze und Kreuzsteine in Österreich / Nachtrag, 1988, S.27, 72
recherchiert und bebildert von Harald Hartmann, Klosterneuburg (Fotos vom 17.April 2009)


Sühnekreuze & Mordsteine