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PLZ:
66646GPS:
Standort:
Am Exelberg.Geschichte:
Die Stätte wurde in den Jahren 2005 bis 2008 im Rahmen einer touristischen Erschließung des Härtelwaldes in weiten Teilen saniert und neugestaltet. Die Gemeinde Marpingen, die bei der Übernahme der Stätte im Jahre 2002 eine teilweise marode Infrastruktur vorgefunden hatte, musste sich angesichts der regelmäßigen und wachsenden Pilgerströme (momentan über 50.000 pro Jahr) dieser wichtigen Aufgabe stellen. (haertelwald.de)Sage:
Quellen und Literatur:
![]() Foto: Paul |
![]() Foto: Paul |
Größe / Material:
Geschichte:
Das kleinere "Sühnekreuz" oder "Pestkreuz" wie es im Volksmund genannt wird, das neben dem neueren Bergmannskreuz stand befindet sich z.Z. in Restaurierung und ist bei der Stiftung 'Marpinger Kulturbesitz' gelagert. Es handelt sich eigentlich nur noch um den Rumpf eines Sühnekreuzes. (Dewes 09/2008)Sage:
Quellen und Literatur:
Unsere Vorfahren haben sich damals in ihrer Not unter den Besonderen Schutz der Mutter Gottes gestellt, als sie feierlich gelobten,
"die Samstagnachmittage von allen knechtlichen Arbeiten freizuhalten und stattdessen ihre Patronin, die Allerseligste Jungfrau Maria, in der Kirche anzurufen,
bei Gott Fürsprache einzulegen, damit er Hunger und Seuchen abwende".
Die aus Lindenholz geschnitzte Schutzmantelmadonna fand ihren Platz in der rechten Seitennische unserer Pfarrkirche und soll uns nicht nur stets an das
Versprechen unserer Väter erinnern, sondern ist auch ein Ort, an dem wir heute zu Maria um Fürsprache und Hilfe beten können.
Das feierliche Gelöbnis - in die heutige Sprache übertragen - hat folgenden Wortlaut:
Im Jahre 1699, den 23. Mai
Es hat die Gemeinde Marpingen ein Versprechen gemacht, den Samstagnachmittag zu feiern wie folgt:
Erstens, was die Feldarbeit anbelangt: Sobald die Mittagsglocke läutet, soll ein jeder sich nach Hause begeben. Wenn er aber die Glocke nicht hören kann, so muss er die Zeit (bei sich) selber erkennen.
Wenn man einen auf dem Bann findet - er sei im Dorf ansässig oder nicht - so soll man in ergreifen und strafen nach dem Versprechen.
Die Handwerksleute - was für ein Handwerk es auch sei - müssen alsobald aufgehalten werden - wie bei der Feldarbeit - besonders diejenigen, die im Dorf wohnhaft sind, neue Arbeit zu machen.
Wenn einer in seinem Handwerk innerhalb einer halben Stunde etwa zu Ende kommen könnte, so soll man ihn gehen lassen.
Was die Weibsleut anlangt, sollen sie auch am Samstagnachmittag nicht waschen oder gröblich (schwer) arbeiten wie etwa in den Garten gehen, um Nahrungsmittel zu holen, auch nicht putzen oder jäten.
Wenn einer in diesen Stücken angetroffen wird, die hier genannt sind, so wird er bestraft werden beim erstenmal für 4 Albus (Weißpfennig, Silbermünze), zum zweitenmal für 8 Albus, also fortan gedoppelt bis zur erhaltenen Abrechnung. Die Rechnung soll der Heimmeier führen für ein Vierteljahr Mit dem Fürheimmeier. Wo sie aber in ein Haus kommen, muss das Familienoberhaupt Rechenschaft geben von seiner Haushaltung
Größe / Material:
Geschichte:
Benennung: "Bergmannskreuz".Sage:
Quellen und Literatur:
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