Deutschland Sachsen Weißeritzkreis

Bärenklause / OT von Kreischa



Abbildungen bei
Quietzsch (1977)

Abbildung bei
Rudolph (Dez. 1955)

Abbildung in
Kulturleben in Freital
(Juli 1955)

PLZ: 01731

GPS:

Standort: Westnordwestlich vom Ort, genau auf der Flurgrenze mit Babisnau, etwa 100m östlich eines "Gründels", auf der untersten Geländeterasse.

Größe / Material: 67:63:21 / Sandstein

Geschichte: Arme und Kopf gerade mit im Umriß gerundeten Kanten, Schaft zur Kreuzung zu verjüngend.
Nord-Seite eingeritzt:
Z B (= zu Bärenklause oder zu Babisnau)
d. 18. December / Anno 1750 (Datum der Hinrichtung)
Süd-Seite eingeritzt:
R H (= Rosine Heschel)
DECOLLATA (= Die Enthauptete)
Nach Staatsarchiv Dresden, Amtsgericht Dippoldiswalde Nr.121:
Acta Inquisitionis contra Rosina Heschelin ... de Anno 1750, war die 24jährige Magd aus Gombsen wegen Kindesmord hier an der Hinrichtungsstätte, dem Golich, durch das Schwert enthauptet worden. Das Kreuz, also kein Sühnekreuz, setzten vermutlich Eltern und Jugendfreunde. Wahrscheinlich ist die Hingerichtete hier begraben worden. Die Angaben über den gleichzeitigen plötzlichen Tod des Vaters des begleitenden Pfarrers sind nachweislich sagenhaft.
Alte Abschläge an den Armkanten und am Kopf, allgemeine oberflächliche Verwitterung. Da das Kreuz wiederholt umgeworfen worden war, wollte man es 1936 in den Park des ehemaligen Rittergutes Bärenklause versetzen. Endlich wurde es 1955 unter Leitung von Edgar Rudolph von Freitaler Natur- und Heimatfreunden nahe dem ursprünglichen Standort wieder aufgestellt.
Kuhfahl und andere führten das Steinkreuz unter Kleinkautzsch. (Quietzsch 1977)

5. Das Steinkreuz zu Bärenklause - ein Gedenkkreuz von 1750.
Auf Bärenklauser Flur steht nahe der Babisnauer Flurgrenze das jüngste Steinkreuz unseres Kreises. Auf der Vorderseite steht DECOLLATA (d.h. in nicht gerade bestem Latein "Die Enthauptete"; von coilum, der Hals) und auf der Rückseite: d. 18. December Anno 1750. Außerdem wurde oben auf der Vorderseite später von ungelenker Hand ROSINE und auf der Rückseite Z.B.d.H. zu Bärenklause eingemeißelt. Der 18.12.1750 ist der Tag, an dem die 24 jährige Magd eines Saidaer Bauern. die aus Gombsen gebürtige Rosine Heschel, nachdem im Hofe des Rittergutes Bärenklause das peinliche Halsgericht gehalten worden war, Vom Pirnaer Scharfrichter Zipser auf dem nebenliegenden "Golich" geheißenen Felde enthauptet wurde.Der Leib wurde dann nach Dresden-Neustadt zur Anatomie gebracht. Die Hingerichtete hatte nach vielem Leugnen endlich gestanden, daß sie ihrem am 1.Osterfeiertag, dem 28.März, heimlich geborenen Söhnlein nach der Gehurt mit dem Daumen die Schädeldecke eingedrückt und das Kind dann tief im Heu auf dem Boden verborgen hatte, um sich seiner zu entledigen. Monatelang hatte die Untersuchung gedauert, die mit großer Gewissenhaftigkeit geführt wurde. Erst nachdem der Verteidiger gehört worden war, wurde die Kindesmörderin vom Schöppenstuhl der Juristenfakultät der Universität Leipzig zum Tode durch Säckung verurteilt, d.h. sie sollte mit einer Schlange, einem Hahn und einer Katze (an Stelle eines Affen) zusammen in einen Sack gebunden und dann ins Wasser geworfen werden. Nach nochmaliger ausdrücklicher Bestellung des Verteidigers durch den König konnte dieser wieder nicht von seinem Begnadigungsrecht Gebrauch machen; er "milderte" (!?) die gefürchtete Todesstrafe durch Säckung lediglich in die durch Hinrichtung mit dem Schwert.
Der vorgegebene Kindesvater, ein Knecht vom Rittergut Bärenklause, leugnete, irgend etwas damit zu tun zu haben und ging auch ungeschoren aus. Bei der Hinrichtung des "dickfleischigen Mensches" waren die Pfarrer Dalichovius von Possendorf und Bohn von Kreischa zugegen. Das Steinkreuz wurde vermutlich von Rosines Eltern und ihren Jugendfreunden zum Gedenken errichtet. Es ist also kein Sühnekreuz (ganz abgesehen davon, daß es um diese Zeit solche längst nicht mehr gab), wie im Juliheft des "Kulturlebens" zu lesen ist, wo auch seine Rückseite (!) abgebildet wurde, sondern ein Gedenkkreuz. (Rudolph 1955)

Zwischen Bärenklause und Babisnau ist ein Steinkreuz zu finden, das seiner Inschrift nach sehr spät entstanden ist. Es trägt auf der Vorderseite die Inschrift "d. 18.December Anno 1750" und auf der Rückseite die Bezeichnung „Decollata“. […]
Dieses erinnert an eine grausame Bluttat der Justiz. Am 18.Dezember 1750 wurde nach "peinlicher Befragung" eine junge Magd, Rosina Hechel, aus Bärenklause, mit dem Schwert enthauptet. Sie hatte ihr unerwünschtes und wahrscheinlich vaterloses Kind mit dem Schürzenband erdrosselt. Vielleicht saß der "Kindesrabenvater" sogar über sie mit zu Gericht. Eine soziale Tragödie erzählt diese Kreuz, der nachzuforschen Aufgabe der Heimatgeschichtsforscher sein sollte. (Kulturleben in Freital, Juli 1955)

Sage: Die Angaben über den gleichzeitigen Tod des Vaters des begleitenden Pfarrers sind nachweislich sagenhaft.

Quellen und Literatur:
Kuhfahl, Dr. G.A. - Die alten Steinkreuze in Sachsen, 1928, Nr.121
Kuhfahl, Dr. G.A. - Die alten Steinkreuze in Sachsen, Nachtrag, 1936, Nr.133
o.A. - Natur- und Kulturdenkmale des Kreises Freital, in: Kulturleben in Freital, Juli 1955, S.3-5
Rudolph, Edgar - Die Steinkreuze des Kreises Freital, in: Kulturleben in Freital, Oktober-November 1955, S.5
Rudolph, Edgar - Kulturdenkmale des Kreises Freital. Die Wiederaufstellung des Steinkreuzes in Bärenklause, in: Kulturleben in Freital, Dezember 1955, S.8
Müller / Quietzsch - Steinkreuze und Kreuzsteine in Sachsen, Inventar Bezirk Dresden, 1977, S.138-141


Sühnekreuze & Mordsteine