Beiträge zur Geschichte der Steinkreuze


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Steinkreuze und Kreuzsteine in Sachsen - ihr Schutz und ihre Erhaltung
Von Harald Quietzsch

   Unerläßliche Voraussetzung für den Schutz von Denkmälern aller Art ist heutzutage staatliche Administration durch Gesetze. Welche Möglichkeiten für die Schutzwirkung sich damit eröffnen, ist im Inhalt einzelner Ländergesetzgebungen unterschiedlich vorgezeichnet. Zum Kriterium eines Gesetzes in dieser Hinsicht gehört, wie klar es den Gegenstand des Schutzes formuliert
   In der denkmalpflegerischen Gesetzgebung der DDR ist innerhalb der "Verordnung zum Schutze und zur Erhaltung der ur- und frühgeschichtlichen Bodenaltertümer" aus dem Jahre 19541) erstmals die große Gruppe der Steinkreuze als Kleindenkmäler der Flur ausdrücklich zum Schutzgegenstand erklärt. Hier liegt jedoch eine formale Entscheidung vor, die nicht vom Inhalt des Gegenstandes ausging: Die Kreuzsteine lassen sich zwangsläufig einfügen, nicht hingegen die eng verwandten Bildstöcke.2) Sie bleiben selbst im Denkmalschutzgesetz ausgeschlossen, wie auch ähnliche aufgerichtete Einzelsteine dieser spät- und nachmittelalterlichen Zeit. Diese Gruppe ist deshalb in weit höherem Maße gefährdet. Hinzu kommt, daß man diesem in der Gesetzgebung ungenannten Schutzgegenstand seinen Denkmalcharakter nicht auch von vornherein ansieht. Da alle Arten von Einzeldenkmälern der Flur zum Bestand der gestalteten Landschaft gehören, muß eine eindeutige Lösung angestrebt werden. Die Zufälligkeit im formalen Schutz der Steinkreuze liegt nicht am Wollen des Gesetzgebers; sie erklärt sich aus der Vernachlässigung der Kleindenkmäler in ihrer wissenschaftlichen Erforschung und aus einer doch herausgehobenen Beschäftigung mit dem steinernen Flurkreuz. Es fanden offensichtlich in dieser Bodendenkmalschutzverordnung von 1954 entsprechende Formulierungen aus dem seiner Zeit vortrefflichen sächsischen Heimatschutzgesetz von 1934, das bereits ausdrücklich "Steindenkmale, Steinkreuze und dergleichen" als schutzwürdig befand, nur reduziert Billigung.
   Der bedeutende Schritt, der mit der Bodendenkmalschutzverordnung für die Erhaltung und Erforschung der Steinkreuze getan war, ist ohne Kenntnisnahme der historischen Entwicklung kaum zu ermessen. Das 19. Jahrhundert begann bekanntlich mit einer Sammlungsbewegung historisch-kultureller Werte. Schon die ersten bedeutenden deutschen Altertumsvereine öffneten sich dem Steinkreuzthema und boten diesem Raum in ihren Zeitschriften - zunächst mit Aufrufen zum Sammeln und mit Übersichten zum bisher Bekannten. Daran schlössen sich bereits Stimmen zur Erhaltung an. Zweifellos wirkte die Einheit eines größeren Territoriums, wie es die historische Entwicklung in Sachsen zustande brachte, und seine reiche Denkmälersubstanz begünstigend auf solche Beschäftigung. Es zeigte sich alsbald, daß von hier aus bedeutende Impulse ausgingen. Da in Sachsen die Steinkreuze in die frühe Bewegung um die Rettung nationaler Kulturgüter eingeschlossen waren, wurde über das aufklärende Wirken und den verantwortungsvollen Weitblick historischer Vereine auch der Gedanke des Schutzes aufgegriffen und entwickelt. In den in Deutschland von den Kultusministerien der Länder geförderten Inventarbänden der Kunstdenkmäler, die im letzten Viertel des 19.Jh. zu erscheinen begannen, fanden somit Steinkreuze, wenn auch keineswegs vollständig, Aufnahme.
   Innerhalb des sich zu Anfang unseres Jahrhunderts herausbildenden umfassenden Heimatschutzgedankens, getragen von der Heimatschutzbewegung, formte sich in weiten Teilen der Bevölkerung ein Sinn für den freiwilligen Schutz der Heimatwerte, in die die Kleindenkmäler eingeschlossen sind. Schließlich wurde um diese Zeit das Steinkreuzthema, wiederum von sächsischer Forschung ausgehend und weitergreifend, neu belebt, als Karl Helbig 1905 die Auffassung verfocht, die Steinkreuze seien Grenzzeichen. Hieraus ergaben sich damals lebhafte Auseinandersetzungea über das Für und Wider und letztlich die berechtigte Zurückweisung dieser globalen Inanspruchnahme. Gustav Adolf Kuhfahl, Direktor der Dr. Güntzschen Stiftung des Rates zu Dresden, verschrieb sich ab 1912 in Sachsen unter Zuhilfenahme des Landesvereins sächsischer Heimatschutz und dessen Zeitschrift der vollständigen Erfassung und Erforschung des sächsischen Steinkreuzinventars. Mit Unterstützung dieses Vereins war Sachsen monographisch bereits 1918 bearbeitet, nochmals umfassender 1928, wozu 1936 ein Nachtrag erschien. Zugleich fördernd wirkte die Kommission zur Erhaltung der Kunstdenkmäler im Königreich Sachsen, aus der das Landesdenkmalamt hervorging. An diesem gründete Kuhfahl 1919 durch einen Aufruf (Abb.1) seine "Zentralstelle für Steinkreuzforschung" beim Sächsischen Denkmalarchiv für alle deutschsprachigen Gebiete. Die ehrenamtliche Leitung dieser Zentrale, in der Material aus ganz Europa in Karteien, Fotos, Schriftgut und Veröffentlichungen zusammenfloß, hatte er bis zu seinem Tode im Jahre 1938 inne.
   Aus territorialgeschichtlichen Gründen blieb Thüringen trotz seines hohen Denkmäleranteils hinter dem Gang dieser Dinge zurück. Ein Beispiel aus einem Vorgang aus dem Herzogtum Sachsen-Altenburg3) mag das illustrieren: 1916 bot sich A. Schierholz vom Herzoglich Sächsischen Bauamt Roda dem Kultusministerium in Altenburg mit einer beigefügten Fragebogenvervielfältigung nebst Erläuterung zur Erfassung der Steinkreuze im Altenburger Westkreis an. Er hörte nichts auf seinen lobenswerten Vorstoß. 1920 weist er dort nochmals darauf hin, daß auch die Sühnekreuze im Westkreis dem Heimatschutz unterfallen, und er habe 1916 festgestellt, daß an 33 Orten 42 solcher Kreuze vorhanden seien - Amtsgerichtsbezirke Kahla mit 13 Orten und 18 Kreuzen, Roda mit 15 Orten und 17 Kreuzen, Eisenberg mit 5 Orten und 7 Kreuzen. Er bittet um Geldmittel, Autoverfügung, Fotografen und Auftrag für das Bauamt - und bleibt wiederum ohne Antwort. Auf sein Mahnschreiben um Entscheidung folgt Befragung vom Kultusministerium an Kammerherrn von der Gabelentz, der über Mittel aus dem Fonds des Heimatmuseums zu befinden hatte. Letzterer informiert das Kultusministerium, es stünden keine Mittel bereit, zu mal die Kreuze im einschlägigen Kunstdenkmälerinventarband erfaßt seien. Dem mußte Schierholz aus besserer Kenntnis widersprechen und legte seinen Antrag bis 1922 immer wieder vor, wonach die Angelegenheit endgültig versandete. Leider blieb das Sammelgut von Schierholz, worauf aus dem Vorgang indirekt zu schließen ist, bisher unauffindbar.
   Eine private Fragebogenversendung an die Pastorenschaft der preußischen und sächsischen Oberlausitz ging 1897 vom damaligen Amtsrichter Richard Hahn in Niesky aus (Abb.2). Mit dessen Versetzung nach Liegnitz blieb die Verarbeitung des Stoffes liegen. Aber im Archiv urgeschichtlicher Funde aus Sachsen des Landesmuseums für Vorgeschichte Dresden sind diese Bögen, von den Bearbeitern mehr oder weniger gewissenhaft ausgefüllt, und zugehöriger Schriftwechsel wenigstens niedergelegt. Bei den Städtischen Kunstsammlungen Görlitz befindet sich weiteres Sammelmaterial von Hahns Hand.4)
   Die Unterlagen von Kuhfahls Zentralstelle in Dresden, im Umfang und wissenschaftlichem Wert gar nicht abschätzbar, sind wohl vollständig und unwiederbringlich verschollen. Im Kriege, noch weit vor der Zerstörung Dresdens, soll sein gesamter wissenschaftlicher Nachlaß durch die SS auf einem LKW weggebracht und angeblich der Stiftung Ahnenerbe der SS zugeführt worden sein.5)
   Aus der Verordnung über den Schutz und die Erhaltung der ur- und frühgeschichtlichen Bodenaltertümer vom Jahre 1954 erwuchs nunmehr sachlich und territorial umfassend die Schutzverpflichtung für Steinkreuze und Kreuzsteine. Die Praxis des Schutzes ist jedoch ohne vollständigen Überblick nicht möglich und die umfassende Kenntnis des Bestandes durch Autopsie unumgänglich. Wo kontinuierliche Weiterführung der Erforschung möglich gewesen wäre, hatte direkt oder indirekt der Krieg eingewirkt. So konnten auch für Sachsen die nahezu dreißig Jahre zurückliegenden Übersichten nicht mehr genügen, zumal die Kreuzsteine hierin ausgeklammert waren. Verluste waren anzunehmen; das Land wurde nach 1945 und nochmals 1952 territorial verändert. Doch war bereits kurz nach dem Kriege der Landesverein sächsischer Heimatschutz, bis zu seiner im Liquidationsverfahren erfolgten Auflösung, mit Hilfe seiner zuverlässigsten ehrenamtlichen Mitarbeiter bei einer Denkmalsüberprüfung tätig gewesen. Für alle anderen Länder, wie sie in der damaligen sowjetischen Besatzungszone neu gebildet worden waren, blieben die Ansätze zunächst liegen.
   Als erste belebende Tat nach dem Kriege - und das ist bleibendes Verdienst - erschien von Walter Saal in den Jahren 1952 und 1954 dessen "Verzeichnis der Steinkreuze des Landes Sachsen-Anhalt". Die Form und Art der Anlage - natürlich auch zeitbedingt - kann erweiterten Ansprüchen verständlicherweise nicht mehr genügen. Unterstützt vom Landesmuseum für Vorgeschichte Halle wird W. Saal ein neues Inventar der Bezirke Halle und Magdeburg erscheinen lassen können. - 1960 hatte Heinz Köber bereits eine kleine Monographie mit Listenzusammenstellungen von über 500 Steinkreuzen und Bildstöcken in Thüringen verfaßt. In Sachsen nun ist, anknüpfend an die Vorleistungen Kuhfahls und angeregt durch Saals Beispiel, die sächsische Steinkreuzforschung von Gerhardt Müller 1956 an seiner einstigen Arbeitsstelle, dem Institut für Volkskunde in Dresden, wieder aufgenommen worden.

Abb.2. Der Fragebogen, den Richard Hahn 1897 an die Pastoren der Oberlausitz versandte, um "Material zu einer Studie über die alten Steinkreuze ... zu sammeln". Original 17,5x18,5cm

   Mit dem Eintritt des Verfassers in das Landesmuseum für Vorgeschichte Dresden 1961 wurden aufgrund der gesetzgeberischen Notwendigkeiten nunmehr dort alle diesbezüglichen Bestrebungen koordiniert und vorangebracht (Müller / Quietzsch / Wendt 1964), wofür erstmals institutionelle Möglichkeiten bereitstanden. Konzentriert und mit weitsichtiger Konzeption ist hier die wissenschaftliche Inventarisation der sächsischen Steinkreuze und Kreuzsteine abgeschlossen und 1977, 1979 und 1980 in drei Inventarbänden veröffentlicht worden. Inzwischen standen diese Inventarpublikationen ähnlichen Unternehmen im Bezirk Cottbus (Neuber / Wetzel 1982; 1985) und in den drei thüringischen Bezirken (Störzner 1984) vorbildhaft zur Seite und haben auf die im Gange befindliche regionale Erfassung in einer Reihe von Ländern Mitteleuropas beachtlich gewirkt, zumal jedes besprochene Denkmal auch abgebildet ist.
   Es stellt sich heraus, daß etwa 1200 solcher Denkmäler in der DDR geschützt sind; also bilden Steinkreuze und Kreuzsteine ein Zehntel vom Bestand aller unbeweglichen archäologischen Denkmäler. Infolge der Bestandsdichte im Süden - in Sachsen kennt man über 400 Steinkreuze und Kreuzsteine - handelt es sich in den sächsischen Bezirken bei jedem dritten Bodendenkmal um ein derartiges Flurdenkmal. Es wäre aber keine denkmalpflegerische Lösung, wegen des vermeintlich hohen Bestandes, in dem wir heute aber lediglich einen Restbestand vor uns haben, und wegen eines damit verbundenen vermeintlich großen Aufwandes nur eine ausgewählte Anzahl zu betreuen; sondern erfahrungsgemäß müssen die schützenden Hände insgesamt darüber liegen, so daß alle diese Denkmäler gleichberechtigt bewertet und behandelt werden. Damit haben Tendenzen zu einer Klassifizierung nach subjektiven Wertvorstellungen keinen Raum. Finanziell-ökonomische Einschränkungen, die der Erhaltung im Wege stünden, fallen bei diesen Kleindenkmälern geradezu nicht ins Gewicht. Wieviel unvorgerechnete Tatkraft, wieviel selbstverständliche Bereitschaft bei Rettungsaktionen wird immer wieder angetroffen, ohne daß sie Denkmalpflegekonten belasten! - auch darauf sei einmal hingewiesen und diese Mitwirkung hier dankbar vermerkt.
   Mit dem verfügten Schutz und dem damit verbundenen Eintrag in die "Liste der Bodenaltertümer" ist das Bodendenkmal Steinkreuz als unbeweglicher Gegenstand anzusehen. Es bleibt dadurch standortgebunden der Kulturlandschaft zugewiesen, worin es seinen historisch begründeten Platz hat, wenn auch die Erinnerung an das Ereignis schon längst verloren ging, das den Stein dorthin bindet. Grundsatz sei daher: Nicht ohne Not an den Denkmälern rücken! Nötigenfalls muß eine Standortveränderung so gering wie möglich bleiben und der bisherige Standort genau eingemessen werden. Zementverguß und Eisenklammerung sind ausdrücklich bei Standfestigungen auszuschließen. Bereits 1906 klagt der Kenner Max Vancsa über falsch verstandenen Pflege und ihre Auswirkungen an Betsäulen.6) Darum sollte der Denkmalpfleger Helfer, die, mit nur gutem Willen ausgerüstet, etwas tun wollen, niemals allein lassen, sondern seine weitgehenden Erfahrungen an Ort und Stelle wirken lassen (Taf.36.1).

Taf. 36.1 Liebenau, Kr. Kamenz. Das besonders mächtige Steinkreuz wird 1979 nach Abschluß der Straßenbauarbeiten unter Anleitung des Verfassers an seinem Platz wieder aufgestellt.

Taf. 36.2 Liebstein, Kr. Görlitz. Den Kreuzstein, errichtet 1755 für den vom Blitz erschlagenen Gottfried Mattig, hat die LPG "Schöpstal" Holtendorf 1981 bei Steinberäumungen beseitigt (Fotos H. Quietzsch, Dresden).


   Vom Gesetzgeber wird neben der Erhaltung und Pflege sowie der wissenschaftlichen Erforschung des Gegenstandes seine Popularisierung angestrebt. Es hat sich inzwischen erwiesen, daß die unkontrollierte und undifferenzierte Popularisierung von Denkmälern ihnen sogleich zur Gefahr werden kann. Sie soll besser vorsichtig und stets abwägend erfolgen und kann deshalb nicht gleichbedeutend sein mit umfassender Erschließung und ungehemmter Zugänglichmachung. Die Bekanntgabe ausgewählter, treffender Beispiele, etwa in Wanderführern und -karten, bleibt die vorteilhaftere Verwirklichung von Popularisierung aus der Sicht des Bodendenkmalpflegers. Überhaupt gehört es zur Würde eines Denkmals, daß es nur denjenigen zugänglich wird, die es suchen. Die Denkmäler mögen also nicht zu den Menschen, sondern die Menschen zu den Denkmälern geführt werden. Das Argument ihrer Sichtbarmachung erweist sich als vordergründig und würde sie zu Dekorationselementen herabwürdigen. In Bautzen wurde bereits die Versetzung eines Kreuzsteines in das Neubaugebiet Gesundbrunnen erstrebt und abgewiesen. Dagegen wurde im Neubaugebiet Altenburg das Steinkreuz der Flur Zschernitzsch nach jahrelanger Sicherung vor dem Baugeschehen nahezu an alter Stelle zwischen die Wohnhäuser wieder aufgestellt.
   Wie die Bemühungen um den Erhalt der Steinkreuze in den sächsischen Bezirken zeigen, muß die intensive Ausnutzung der Kulturlandschaft nicht zwangsläufig zur restlosen Zerstörung ihrer historischen Werte führen. Was sowohl bodendenkmal-pflegerisch als auch denkmalpflegerisch gegen solchen Verfall getan werden kann, dazu haben wir formale und praktische Möglichkeiten. Am Beispiel von Sachsen ist offensichtlich, daß hier denkmalpflegerische Tradition und Kontinuität Verluste an Steinkreuzen so gering hielten, daß sie sich an den Fingern abzählen lassen (Taf.36.2).

Anmerkungen:
1) Verordnung zum Schütze und zur Erhaltung der ur- und frühgeschichtlichen Bodenaltertümer. Vom 28. Mai 1954. In: Gesetzblatt der DDR 1954, Nr.54, S.547-548. Erste Durchführungsbestimmung ... S.549.
2) Da eine zusammenfassende Bearbeitung sächsischer Bildstöcke aussteht und diese dem Sinngehalt nach allernächste Verwandtschaft zu den Steinkreuzen aufweisen, folgt hier eine Liste der Bildstöcke und steinernen Bildtafeln aus dem Mittelalter in Sachsen: Kreis Bischofswerda - Lauterbach; Kreis Dippoldiswalde - Dippoldiswalde (3), Höckendorf (3), Obercunnersdorf, Paulsdorf (2), Reichstädt, Ruppendorf, Sadisdörf; Kreis Dresden - Lockwitz (verschollen); Kreis Freiberg - Freiberg, Loßnitz (jetzt in Tuttendorf); Kreis Freital - Babisnau, Dohlen, Großoelsa, Nöthnitz (jetzt in Bannewitz), Potschappel (jetzt in Burgk), Rippien (2); Kreis Görlitz - Görlitz (2); Kreis Kamenz - Bernbruch, Zschornau; Kreis Oschatz - Lichteneichen; Kreis Pirna - Dohna, Gorknitz (jetzt Dohna), Liebstadt (2), Oelsen, Pirna (2); Kreis Riesa - Ragewitz.
3) Historisches Staatsarchiv Altenburg, Kultusministerium III Nr.11047
4) Den wichtigen Hinweis verdanke ich Herrn Heiner Mitschke von den Städtischen Kunstsammlungen Görlitz.
5) Die Archivalien der Stiftung Ahnenerbe im Bundesarchiv Koblenz (Signatur NS) haben mir bisher nicht einmal den Hinweis erbracht, ob der Nachlaß bei der Stiftung überhaupt eingegangen war. Negativ blieb die Prüfung im Buch von Kater 1974. Die einschlägigen Bestände im Berlin Documerit Center Berlin-Zehlendorf sind daraufhin nicht eingesehen.
5) "... hier stiftet auch oft die gute Absicht der Erhaltung erst recht Böses ... Barbarisch verfahren die neuen Restauratoren; nicht Landesmaurer, sondern auch bessere Leute verballhornen die Säulen durch Modernisierung, falsche Rekonstruktion, Entfernung wichtiger Anhaltspunkte usw. oder stellen sie an anderer Stätte auf."

Literatur:
Helbig, K. 1905: Die Steinkreuze im Königreich Sachsen als Grenzzeichen. In: Mitteilungen des Vereins für Sächsische Volkskunde 3, 1903-1905, H.12, (1905), S.369-389.
Kater, M.H. 1974: Das "Ahnenerbe" der SS 1935-1945. Ein Beitrag zur Kulturpolitik des Dritten Reiches. Stuttgart.
Köber, H. 1960: Die alten Steinkreuze und Sühnesteine Thüringens. Erfurt.
Kuhfahl, G.A. 1912: Die Mordkreuze in Sachsen. In: Sonntagsbeilage des Dresdner Anzeigers, Nr.14, S.57-60.
Kuhfahl, G.A. 1918: Die alten Steinkreuze im Königreich Sachsen. Ein Beitrag zu ihrer Erforschung und Zweckbestimmung. Dresden.
Kuhfahl, G.A. 1928: Die alten Steinkreuze in Sachsen. Ein Beitrag zur Erforschung des Steinkreuzproblems. Dresden.
Kuhfahl, G.A. 1936: Die alten Steinkreuze in Sachsen. Nachtrag zum Heimatschutzbuch von 1928. Mit ergänzten vollständigen Verzeichnissen der heute noch vorhandenen sowie der nachweislich verschwundenen Steinkreuze. Dresden.
Müller, G. 1956: Umfrage Nr.1: Steinkreuze. In: Heimatkundliche Blätter (Dresden) [2], H. 16/17, S.90.
Müller, G. / H. Quietzsch 1977: Steinkreuze und Kreuzsteine in Sachsen. I: Inventar Bezirk Dresden. Berlin.
Müller, G. / H. Quietzsch / H.-J. Wendt 1964: Zur Steinkreuzforschung und -erhaltung. In: Sächsische Heimatblätter 10, H.3, S. 257-268.
Neuber, D. / G. Wetzel 1982: Steinkreuze und Kreuzsteine. Inventar Bezirk Cottbus. Cottbus.
Neuber, D. / G. Wetzel 1985: Nachtrag zu Steinkreuze und Kreuzsteine - Inventar Bezirk Cottbus. In: Geschichte und Gegenwart des Bezirkes Cottbus (Cottbus) 19, S.180-191.
Quietzsch, H. 1980: Steinkreuze und Kreuzsteine in Sachsen. III: Inventar Bezirk Leipzig. Berlin.
Saal, W. 1952: Verzeichnis der Steinkreuze des Landes Sachsen-Anhalt. Teil 1: Südteil (Ehemaliger Regierungsbezirk Merseburg). In: Jahresschrift für mitteldeutsche Vorgeschichte 36, S.149-163.
Saal, W. 1954: Verzeichnis der Steinkreuze des ehemaligen Landes Sachsen-Anhalt. Teil 2: Nachtrag zum Teil l und Nordteil (ehemaliger Regierungsbezirk Magdeburg und Anhalt). In: Jahresschrift für mitteldeutsche Vorgeschichte 38, S.257-264.
Störzner, F. 1984: Steinkreuze in Thüringen. Katalog Bezirk Erfurt. Weimar.
Vancsa, M. 1906: Über Bet- und Denksäulen in Niederösterreich. In: Berichte und Mitteilungen des Altertumsvereines zu Wien 39, S.99-118.
Wendt, H.-J. 1979: Steinkreuze und Kreuzsteine in Sachsen. II: Inventar Bezirk Karl-Marx-Stadt.Berlin.

(Archäologische Feldforschung in Sachsen, Dt. Verlag der Wissenschaften, Berlin 1988, S.535-542)

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