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ID13
TitelSteine am Wege
Jahr1929
AutorHerr, Dr. Oskar
RegionSchlesien / Sachsen / Oberlausitz
InhaltDie Zeugen mittelalterlichen Rechts in der Preußischen Oberlausitz.
Mit einer Karte und 102 Originalaufnahmen des Verfassers.
Der Oberlausitzschen Gesellschaft der Wissenschaft zur Feier ihres 150jährigen Bestehens gewidmet von der Naturforschenden Gesellschaft zu Görlitz.
Görlitz, den 29. Mai 1929


Oskar Herr, Steine am Wege. Die Zeugen mittelalterlichen Rechts in der Preußischen Oberlausitz. 15 S. 1 Karten- und 30 Bildtafeln mit 102 Originalaufnahmen des Verfassers.
   Am 29. Mai 1929 feierte die Oberlausitzische Gesellschaft der Wissenschaften ihr 150jähriges Bestehen. Aus diesem Anlaß hat die Naturforschende Gesellschaft zu Görlitz ihrer älteren Schwester die angeführte Schrift von Dr. Oskar Herr gewidmet. Aus der Not der Zeit erklärt sich, daß eine so ausgezeichnete heimatkundliche Arbeit in einer Form erscheint, die ihre wünschenswerte Verbreitung leider ausschließt. Sie ist nur in zwanzig mit den Bildtafeln ausgestatteten Stücken erschienen, da die ganz vorzüglichen Bilder nicht klischiert, sondern als Abzüge von den Platten hergestellt, auf die Tafeln geklebt und handschriftlich signiert sind. Zum Glück ist wenigstens der Text mit dem vollständigen Inventar zu erschwinglichem Preise im Buchhandel zu haben. Die vollständigen Bücher werden wohl von den öffentlichen Büchereien erworben werden und so wenigstens der Allgemeinheit zugänglich sein.
   In der Einleitung gibt der Verfasser eine dankenswerte Zusammenstellung der Literatur über Steinkreuze zunächst der Oberlausitz und dann von Schlesien und den Nachbarländern, - dankenswert, weil die älteren Veröffentlichungen über Steinkreuze meist an sehr versteckten Stellen erschienen sind.
   Für die Aufstellung der Kreuze nimmt Herr vier Ursachen an: 1. den Sühnebrauch, 2. einfaches Gedenken und Festlegung eines besonderen Platzes, 3. Bezeichnen einer Begräbnisstelle, und endlich 4. Dankbarkeit. Damit überschreitet er aber den Kreis der "Sühne"-kreuze und setzt sich in Widerspruch zu dem Untertitel "Zeugen mittelalterlichen Rechtes", für den allein die erste Ursache Geltung hat. Tatsächlich enthält auch das Verzeichnis eine Anzahl von Steinen, die mit der mittelalterlichen Totschlagssühne nichts zu tun haben, wie es z.B. die im Auszuge angeführte Urkunde von 1392 bezüglich des Kreuzes an der Straße Zittau-Lückendorf zeigt. Das Doppelkreuz von Weißkollm ist meines Erachtens nach Form und Ausführung kein Sühnekreuz, und der Stein von Niesky ist nur Zeuge eines alten Volksbrauches, aber nicht aus mittelalterlichen Rechtsnormen zu erklären.
   Die Aufnahme anderer steinerner Zeugen mittelalterlichen Rechtes dagegen, wie Staupsäulen mit den hierher gehörigen Halseisen und ferner Galgen, ist nach dem Titel berechtigt. Von ersteren werden zwar Beispiele nicht angeführt; doch scheinen zwei noch jetzt nachweisbar zu sein, nämlich einmal der Stein am Weinberge in Görlitz, nach dem Bilde anscheinend der untere Teil einer Staupsäule und dann die Steinsäule in Ullersdorf mit dem Halseisen, die wohl nach ihrer Bekrönung sicher als solche anzusprechen ist. - Bei dem Galgen von Rengersdorf sei die Bemerkung erlaubt, daß die "Stellen an den inneren Wänden zum Einlassen der Balken" wohl nur Rüstlöcher vom Bau her sein dürften. Die zum Aufhängen dienender Balken waren in den oberen Enden der den Rundbau überragenden Pfeiler angebracht, um die Gerichteten öffentlich auszustellen. Im Inneren Aufgehängte wären ja nicht sichtbar gewesen; grade durch die Schaustellung suchte aber die mittelalterliche Rechtspflege abschreckend zu wirken.
   Unter Kapellen sind kleine Baulichkeiten aufgeführt, die sich nicht von den zu Votivzwecken errichteten unterscheiden, es wahrscheinlich sogar sind. Soweit Kapellen in alten Kompositionsurkunden gefordert werden, sind damit Bildstöcke mit einer kleinen vertieften Nische gemeint, in die ein Tafelbild oder eine plastische Darstellung gestellt wurde. Ich habe das an anderem Orte an der Kapelle von Penkendorf, Kr. Schweidnitz, nachgewiesen (zu Frauenstädt, Urkunde 47).
   Bei der Aufzählung der bisher veröffentlichten Urkunden sind dem Verfasser die von mir erstmalig abgedruckten sechs Löwenberger Urkunden entgangen.
   Ich habe geglaubt, der mühsamen Arbeit des Verfassers am gerechtesten zu werden, wenn ich mit den vorstehenden Bemerkungen, meiner eigenen Ansicht, über einzelne Punkte nicht zurückhielt. Die fleißige Sammlung verdient um so höhere Anerkennung, als sie, wenigstens vorläufig, in usum Delphini erschienen, leider noch nicht die Verbreitung haben kann, die sie verdient. Hoffen wir zum Nutzen der Heimatkunde, daß es in naher Zeit möglich sein wird, sie zu billigem Preise der großen Schar der Steinkreuz-Freunde bieten zu können.

Breslau-Oswitz.

Max Hellmich.

(Hellmich, Max - Besprechung: Oskar Herr, Steine am Wege, in: Zeitschrift des Vereins für Geschichte Schlesiens, Band 64, 1930, S. 318 – 319)
Periodika
Bestellunghttp://gso.gbv.de/DB=2.1/SET=4/TTL=2/CMD?ACT=SRCHA&IKT=1016&SRT=YOP&TRM=steine+am+wege+die+zeugen
ISBN
TypBuch
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Sühnekreuze & Mordsteine