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Aberglaube - F


 feurige Männer 

   Die Feuermänner (auch "Lichterträger, feurige Landsknechte", Obpf.), gelten besonders als arme Seelen, die einst Grenzsteine verrückt oder sonst übles gethan haben u. verflucht sind, z.B. Steine von einem Kirchenbau gestohlen haben (Schl., Bö., Thür., Frk., Obpf., Bay., Schw.). Sie erscheinen des Nachts entweder ganz feurig leuchtend oder nur als feuerspeiend, oder aus dem Rücken Feuer ausstrahlend, wie ein brennendes Bund Stroh oder eine feurige Säule, u. ziehen einen Feuerstreif hinter sich her, oder tragen den Kopf unter dem Arme manchmal als feurige Gerippe (Thür.). Man sieht sie besonders im Spätherbst u. um die Weihnachtszeit auf Wiesen, Feldern u. in Thälern, in Gehölzen u. am Wasser, selten in Dörfern; in letzterem Falle zeigen sie ein baldiges Feuer an (Bö.); manchmal können sie nur von Sonntagskindern gesehen werden (Thür.). Sie müssen den Grenzstein, den sie verrückt, zur Strafe immer mit herumtragen. Sie sind ziemlich harmlos, wenn sie nicht beleidigt werden, sind gegen versprochenen Lohn, einen Kreuzer, einige Pfennige oder Brotkrumen, den Menschen gefällig, besonders den Fuhrleuten, die sie rufen, leuchten ihnen nach Hause u. dgl. (allg.); giebt man ihnen das Versprochene, irgend eine Kleinigkeit, nicht, so führen sie den Menschen durch die Lüfte davon oder zünden ihm das Haus an (Obpf.); neckt man sie, so führen sie irre (allg.) oder hocken dem Menschen auf (Bö.), oder machen dem Menschen das Gesicht voll blasen (Thür.), oder, besonders wenn man sie "Gehlbein", Gelbbein, schimpft, kommen sie ans Fenster u. speien Feuer hinein (Bay., Frk., Thür.); wer sich nach ihnen umsieht, dem wird der Hals verdreht (Frk., Bay.). Fuchen vertreibt sie, Beten zieht sie an (Obpf., Frk., Bö.). Die Vorstellung der Feuermänner verschwimmt vielfach in die der Irrlichter u. in die des feurigen Drachen.
(Wuttke, Dr. Adolf - Der deutsche Volksaberglaube der Gegenwart, Berlin 1900, S.477, Nr.761)

Die allgemein verbreitete Sage von den "feurigen Männern" erklärt sich aus den nicht selten aus Lehm- und Moorgrund aufsteigenden Erdlichtern. Doch knüpft sich an ihr Erscheinen keine Deutung aus Poesie und Phantasie des Volkes - ein Beweis, daß man nichts Uebernatürliches darin erblickte. Es werden lediglich die tanzenden Bewegungen beschrieben, die sich ja auch so ergötzlich ansehen, daß man zumeist nichts Ungeheuerliches in den feurigen Männern erblicken konnte. Es finden sich ganz leise Ansätze zur Dichtung, z.B.: "Aber übers Wasser (Fluß) gehen sie nie!" Im allgemeinen waren und sind siese Erscheinungen im einzelnen zur Erregung des Volksdichtertums zu charakterlos. H. Schreyer, München.
(Deutsche Gaue, Band XII, 1911, 4.Lieferung, S.217)

Die feurigen Männer sind sehr wohl dem Volke schreckerregend; meist Verstorbene, welche Grenzsteine verrückten und als feurige Männer auf dem Markstein hocken müssen, auch irreführen. In der Volksdichtung erscheinen sie nicht, weil das Volk am wenigsten gerne solche Dinge dichtet.
(Deutsche Gaue, Band XI, 1910, 7.Lieferung, S.114)

   Die Feuergeister sind, theils Irrlichter, theils Feuermänner. Die Irrlichter führen nicht immer irre, wie ihr Name andeutet, sondern manchmal geben sie Leuchter auf dem Nachhauseweg ab. Da sie aber meist an sumpfigen Stellen herumirren, so ist ihre Bezeichnung doppelt bedeutsam. Die feurigen Männer, welche gewöhnlich Marchegger sind und in einigen Gegenden Landsknechte heissen, theilen sich in gute, d.h. dienstfertige und böse.
   Erstere leuchten dem Wanderer um geringem Lohn, werden aber gefährlich, wenn man sie höhnt oder betrügt. Geister, welche Wohnungen und Gegenden nicht besonders unsicher machen, duldet der Volksglaube in der Gemeinschaft mit Menschen. Belästigen, sie aber ihre Umgebung in auffallender Weise, dann greift man zum Exorcismus, und irgend ein hiefür besonders renommirter Priester muss den Geist aus der Gegend bannen. Das belästigende Gespenst wurde dann von dem bannenden Geistlichen mit Beschwörungsformeln so zusammengelesen, dass es in ein Schächtelchen oder in einen Ranzen ging, und so wurde es auf einem Wagen oder durch den eigens bestimmten und bezahlten Ranzenmann oder Pöpelsträger, wie er in Mähren heisst, in eine öde, unwirthliche Gegend vertragen. Zu solchen Geisterrevieren wählte man einsame Waldberge, wie den Schwarzwürberg, den Schwürzelberg in der Oberpfalz, den wilden Kaiser und Serles in Tirol, oder die schauerlichen Schluchten am Lech, welche ohnehin schon Teufelskuchen heissen; man besprach sie in wenig besuchte Stellen, wie einen Keller, ein Loch, die Wildniss, die Brüll, die Lohe, die Felsenklammen, oder man bannte sie ins Moos. Am liebsten aber liess man solche Störrefriede ins Wasser vertragen und zwar ins Meer überhaupt, oder ins todte Meer; am häufigsten in See und Weiher. Die Seen am Kachel- und Dreisesselberg, der Pfrentschweiher und Schwarzweiher sind solche Bannstätten böser Geister; ferner der Laugensee in Tirol, der Entensee in Mähren und der See am sogenannten Hetscherberg.
   Besonders reich an Gespenstersagen sind die Alpenländer; da kennt man nicht bloss die gewöhnlichen Putze, sondern eine ganze Reihe von Abstufungen, je nach dem zu büssenden Verbrechen oder nach der Bussart. Dahin gehören die Feuermänner, welche so Brennen, dass sie vor Kälte klappern, die Marchegger, welche Gränzsteine herumtragen, die Almpütze, die auf den Bergen büssen und, mit ihnen fast zu verwechseln, die Kasermandeln, die auf den Almen umwandeln müssen, die Klammmänner, welche in schauerliche Klammen und auf Firnen und Gletscher verbannt sind und die kalte Pein erleiden u. dergl.
(Quitzmann, Anton - Die heidnische Religion der Baiwaren. Erster faktischer Beweis für die Abstammung dieses Volkes, Leipzig & Heidelberg, 1860, S.178-180)

Denkmale mit Bezug darauf:
Stelzen I (TH)



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