Die Feuermänner (auch "Lichterträger,
feurige Landsknechte", Obpf.), gelten besonders als arme Seelen, die einst Grenzsteine verrückt oder sonst übles gethan haben u. verflucht sind,
z.B. Steine von einem Kirchenbau gestohlen haben (Schl., Bö., Thür., Frk., Obpf., Bay., Schw.). Sie erscheinen des Nachts entweder ganz feurig
leuchtend oder nur als feuerspeiend, oder aus dem Rücken Feuer ausstrahlend, wie ein brennendes Bund Stroh oder eine feurige Säule, u. ziehen
einen Feuerstreif hinter sich her, oder tragen den Kopf unter dem Arme manchmal als feurige Gerippe (Thür.). Man sieht sie besonders im Spätherbst
u. um die Weihnachtszeit auf Wiesen, Feldern u. in Thälern, in Gehölzen u. am Wasser, selten in Dörfern; in letzterem Falle zeigen sie ein baldiges
Feuer an (Bö.); manchmal können sie nur von Sonntagskindern gesehen werden (Thür.). Sie müssen den Grenzstein, den sie verrückt, zur Strafe
immer mit herumtragen. Sie sind ziemlich harmlos, wenn sie nicht beleidigt werden, sind gegen versprochenen Lohn, einen Kreuzer, einige Pfennige
oder Brotkrumen, den Menschen gefällig, besonders den Fuhrleuten, die sie rufen, leuchten ihnen nach Hause u. dgl. (allg.); giebt man ihnen das
Versprochene, irgend eine Kleinigkeit, nicht, so führen sie den Menschen durch die Lüfte davon oder zünden ihm das Haus an (Obpf.); neckt man sie,
so führen sie irre (allg.) oder hocken dem Menschen auf (Bö.), oder machen dem Menschen das Gesicht voll blasen (Thür.), oder, besonders wenn man
sie "Gehlbein", Gelbbein, schimpft, kommen sie ans Fenster u. speien Feuer hinein (Bay., Frk., Thür.); wer sich nach ihnen umsieht, dem wird der Hals
verdreht (Frk., Bay.). Fuchen vertreibt sie, Beten zieht sie an (Obpf., Frk., Bö.). Die Vorstellung der Feuermänner verschwimmt vielfach in die der
Irrlichter u. in die des feurigen Drachen.
(Wuttke, Dr. Adolf - Der deutsche Volksaberglaube der Gegenwart, Berlin 1900, S.477, Nr.761)
Die allgemein verbreitete Sage von den "feurigen Männern" erklärt sich aus den
nicht selten aus Lehm- und Moorgrund aufsteigenden Erdlichtern. Doch knüpft sich an ihr
Erscheinen keine Deutung aus Poesie und Phantasie des Volkes - ein Beweis, daß man nichts Uebernatürliches darin erblickte. Es werden
lediglich die tanzenden Bewegungen beschrieben, die sich ja auch so ergötzlich ansehen, daß man
zumeist nichts Ungeheuerliches in den feurigen Männern erblicken konnte. Es finden sich ganz
leise Ansätze zur Dichtung, z.B.: "Aber übers Wasser (Fluß) gehen sie nie!" Im allgemeinen waren und sind siese Erscheinungen im einzelnen
zur Erregung des Volksdichtertums zu charakterlos. H. Schreyer, München.
(Deutsche Gaue, Band XII, 1911, 4.Lieferung, S.217)
Die feurigen Männer sind sehr wohl dem Volke
schreckerregend; meist Verstorbene, welche Grenzsteine verrückten und als feurige Männer auf dem Markstein hocken müssen, auch irreführen.
In der Volksdichtung erscheinen sie nicht, weil das Volk am wenigsten gerne solche Dinge dichtet.
(Deutsche Gaue, Band XI, 1910, 7.Lieferung, S.114)
Die Feuergeister sind, theils Irrlichter, theils
Feuermänner. Die Irrlichter führen nicht immer irre, wie ihr Name andeutet, sondern manchmal geben sie Leuchter
auf dem Nachhauseweg ab. Da sie aber meist an sumpfigen Stellen herumirren, so ist ihre Bezeichnung doppelt bedeutsam. Die feurigen Männer,
welche gewöhnlich Marchegger sind und in einigen Gegenden Landsknechte heissen, theilen sich in gute, d.h. dienstfertige und böse.
Erstere leuchten dem Wanderer um geringem Lohn, werden aber gefährlich, wenn man sie höhnt oder betrügt. Geister, welche Wohnungen
und Gegenden nicht besonders unsicher machen, duldet der Volksglaube in der Gemeinschaft mit Menschen. Belästigen, sie aber ihre Umgebung in auffallender Weise,
dann greift man zum Exorcismus, und irgend ein hiefür besonders renommirter Priester muss den Geist aus der Gegend bannen. Das belästigende Gespenst wurde
dann von dem bannenden Geistlichen mit Beschwörungsformeln so zusammengelesen, dass es in ein Schächtelchen oder in einen Ranzen ging, und so wurde es auf
einem Wagen oder durch den eigens bestimmten und bezahlten Ranzenmann oder Pöpelsträger, wie er in Mähren heisst, in eine öde, unwirthliche Gegend vertragen.
Zu solchen Geisterrevieren wählte man einsame Waldberge, wie den Schwarzwürberg, den Schwürzelberg in der Oberpfalz, den wilden Kaiser und Serles in Tirol, oder
die schauerlichen Schluchten am Lech, welche ohnehin schon Teufelskuchen heissen; man besprach sie in wenig besuchte Stellen, wie einen Keller, ein Loch, die
Wildniss, die Brüll, die Lohe, die Felsenklammen, oder man bannte sie ins Moos. Am liebsten aber liess man solche Störrefriede ins Wasser vertragen und zwar ins
Meer überhaupt, oder ins todte Meer; am häufigsten in See und Weiher. Die Seen am Kachel- und Dreisesselberg, der Pfrentschweiher und Schwarzweiher sind solche
Bannstätten böser Geister; ferner der Laugensee in Tirol, der Entensee in Mähren und der See am sogenannten Hetscherberg.
Besonders reich an Gespenstersagen sind die Alpenländer; da kennt man nicht bloss die gewöhnlichen Putze, sondern eine ganze Reihe von
Abstufungen, je nach dem zu büssenden Verbrechen oder nach der Bussart. Dahin gehören die Feuermänner, welche so Brennen, dass sie vor Kälte klappern, die
Marchegger, welche Gränzsteine herumtragen, die Almpütze, die auf den Bergen büssen und, mit ihnen fast zu verwechseln, die Kasermandeln, die auf den Almen
umwandeln müssen, die Klammmänner, welche in schauerliche Klammen und auf Firnen und Gletscher verbannt sind und die kalte Pein erleiden u. dergl.
(Quitzmann, Anton - Die heidnische Religion der Baiwaren. Erster faktischer Beweis für die Abstammung dieses Volkes, Leipzig & Heidelberg, 1860, S.178-180)