Deutschland
Sachsen-Anhalt
Lkr. Sangerhausen
Blankenheim
Abbildung bei Saal (1989) |
Zeichnung bei Saal (1984) |
PLZ:
06528
GPS:
N 51° 30,377', O 11° 26,091'
Standort:
Das Steinkreuz mit einer Inschrift steht am
Westausgang des Ortes, auf der dorfseitigen Böschung des einplanierten Sportplatzes "Am Kreuzstein" zwischen der Straße nach
Eisleben und dem Weg nach Klosterrode.
Größe / Material:
126:68:23 / Karbonsandstein
Geschichte:
Das Tatzenkreuz mit kurzem Kopf und
ebensolchen Armen, ist verhältnismäßig breit. Der südliche Kopfteil ist abgeschlagen, sonst stellt man nur starke Verwitterungsspuren
fest, die sich vor allem bei der Inschrift bemerkbar machen. Das Kreuz war vor Jahren mit Teer übergossen worden Reste sind jetzt
noch vorhanden.
Die Tafel neben dem Steinkreuz beschreibt die Ursache der Errichtung folgendermaßen:
"Am 31.07.1561 überfielen 2 Schäfer zwischen Klosterrode und Blankenheim wegen eines kleinen Hundes den Verwalter von
Klosterrode. Johan Erhart Fey (Fai) war Administrator des Grafen von Mansfeld in Klosterrode. Sie verwundeten ihn so stark, daß er
tags darauf starb. Ein Schäfer wurde im Kampf getötet, der andere gefangengenommen, verurteilt und später mit dem Schwert
hingerichtet. Zum Andenken an diese Tat wurde dieser Sühnestein nach 1564 von Otto Heinrich von Bodenhausen gesetzt."
Wenn hier entgegen dem üblichen sächsischen Brauch die "Lex Carolina" so schnell Anwendung fand, dürften die
Standesunterschiede der Beteiligten, auf der einen Seite der adlige Gutsverwalter, auf der anderen zwei "unehrliche" Schäfer, die
Hauptrolle gespielt haben, noch dazu nach dem Verlauf des Streites zu urteilen, der Gutsverwalter zuerst zur Waffe gegriffen haben
dürfte.
Die Inschrift des Steinkreuzes auf dem Ort zugewanden Seite war nach Walter Saal, im Wesentlichen 1950 noch gut lesbar:
DEN 31.TAG IULII ZVVIS
CHEN 6 VND 7 UREN
GEN ABENT [IST] DER
EDELE VND GE
STRENGE VESDE IOHAN
ERHART FAI ALHIE AN
DIESR STED VF DEN TOD
VERWUNDET WORDEN
UND AM [FOLG] TAGE ZU BL
ANKENHEIM AM MORGEN
VM 3 SCHLEGE SELIGLI
CH IM [HERRN] ENTSC
HLAFEN DEM GOT VND
VNS GNEDIG
SEI AMEN
1561
L V H |
Die Buchstaben LVH deuten auf Lippold von Hanstein, den Schwager des Besitzers von Klosterrode ab 1564: Otto Heinrich von
Bodenhausen hin. Doch kamen in der fraglichen Zeit auch Angehörige der Familie von Hardenberg in Klosterrode vor.
Als Flurbezeichnung ist aus dem Jahr 1763 "Das Steinkreuz bei Blankenheim" überliefert. (Saal 1989)
Als denn vnter andern sonderlich gewesen der Iohannes Erhardus Fay, in vielen Sprachen wolerfahrener vnd gelehrter Mann/ eines herrlichen verstandes/
gedechtniß vnd iudicij, holdseliger geberden/ lieblicher ausrede/ freundlicher conuersation/ auch kunstreich im conterfeyen/ mahlen/ schnitzen/ giessen. Dessen
geschickligkeit auch aus seinen hinderlassenen Schrifften/ sonderlich aus den zwiefachen Locis communibus, Theologicis & Philosophicis, vnd auch aus
den libris, de tranquillitate animi, vnd de contemplatione vniuersi, zu sehen. Er war nicht allein von Geburt/ sondern auch von gemüt Edel/ ein ernster
Feind des sauffens/ vnd aller leichtfertigkeit/ mit Bartscheren/ Bartstutzen/ vnd dergleichen. Vnd eben darumb ward er auch hindan gesetzt/ vnd andere jm fürgezogen.
Er war frewdiges Hertzens/ freyes Mundes/ vnd auch freyer Faust/ der seinen Mann wol/ wo es die not erfordert/ hette bestehen können. Ein versuchter Fechter/ vnd
guter Haushalter. Ward endlichen in der Graueschafft Mannßfeldt/ nicht weit von Eißleben/ zwischen Blanckenheim vnd dem Kloster Hillaberge Rhoda (da er Vorsteher
gewesen) von zweyen starcken Schäffern (die er doch alle beyde mitnam) tödtlichen/ nach grosser gethaner wehre/ verwundet/ das er die folgende nacht dauon
gestorben: Der noch kümmerlich lebende/ aber sehr verderbte Schäffer einer/ den andern Tag hernach mit dem Schwerdt gerichtet/ vnd zum andern/ der auff dem
Platz todt blieben/ in ein Grab geleget worden. Dieser vnfall hat sich zugetragen den letzten Julij/ des 1561. Jhars. (Spangenberg 1591)
Sage:
1. Noch jetzt aber steht östlich vom Dorfe ein
stattliches steinernes Kreuz, dessen noch vorhandene Inschrift von einer Mordtat berichtet, welche an dieser stelle geschehen. Hier
griffen einmal zwei Schäfer des Gutes Klosterrode den Verwalter Erhart Fay an und verwundeten ihn so schwer, daß er tags darauf
starb. Der Ueberfallene hatte sich aber so tapfer gewehrt, daß einer der Mörder tot am Platz blieb, während der andere verwundet
gefangen genommen und dann am Ort der That mit dem Schwerte hingerichtet wurde.
Nach anderen jedoch gelang es einem der Mörder zu entkommen, wogegen sein Genosse nordöstlich vom Dorfe am Mittelwege
vor Erschöpfung niedersank und dort von der herbeieilenden Menge erschlagen wurde. Ein Stein kennzeichnet heute noch das Grab
dieses Mörders. (Größler 1880)
2. Am 31. Juli 1561 ging abends der Verwalter des Gutes von Klosterroda, Johann Erhard Fay, nach Blankenheim. In seiner
Begleitung befand sich ein kleiner Hund. Vor Blankenheim trieben zwei Schäfer ihre Herden heimwärts. Fays Hund lief dabei in die
Schafherden und richtete Unruhe unter den Tieren an, die auseinanderliefen und von den beiden Schäfern nicht mehr zu halten
waren. Sie stellten daher vorwurfsvoll den Verwalter zur Rede, der überheblich die Klagen der Schäfer lachend abtun wollte. Dabei
kam es zum Streit und der eine Schäfer schlug mit seinem Stecken nach dem Verwalter, der darauf sein Schwert zog und gegen
die beiden erzürnten Schäfer losging. Die aber wehrten sich so gut sie konnten, dabei brachten sie dem Verwalter lebensgefährliche
Wunden bei, aber der hatte bereits den einen Schäfer erstochen und den anderen so stark verletzt, daß er nicht mehr fliehen konnte.
Ehe aus dem Ort Hilfe kam, verstarb auch der Verwalter Fay. Trotz der Schuld desselben wurde auch der verletzte Schäfer
hingerichtet. - Das Kreuz für den Verwalter steht heute noch, aber die etwas entfernter gesetzten kleinen Steinkreuze für die beiden
Schäfer wurden im vorigen Jahrhundert beseitigt. (Saal 1992)
Quellen und Literatur:
• Spangenberg, Cyriacus - Adels Spiegel, 1.Bd, Schmalkalden 1591, S.32
• Köber, Heinz - Die alten Steinkreuze und Sühnesteine Thüringens, 1960, S.52, Nr.280
• Saal, Walter - Steinkreuze und Kreuzsteine im Bezirk Halle, 1989, S.35
• Saal, Walter - Steinkreuzsagen aus Sachsen-Anhalt, 1992
• Saal, Walter - Das Gedenkkreuz von Blankenheim, Kreis Sangerhausen, in: Steinkreuzforschung, Sammelband Nr.9, 1984, S.40-42
• Größler, Hermann - Sagen der Grafschaft Mansfeld und ihrer nächsten Umgebung. Eisleben 1880, S.40-41
• Größler, Hermann - Inschrift eines Kreuzsteines bei Blankenheim, Mansfelder Blätter, 11. Jahrgang, 1897, S.143-144
• recherchiert und bebildert von Uwe Exner, Oberröblingen und Uwe Stößel, Saalfeld, Sept. 2006
• Ergänzungen von Ute Fuhrmann und Rainer Vogt, Thale
Inschrift eines Kreuzsteines bei Blankenheim.
Mitgeteilt von H. Größler.
Zwischen Blankenheim und Klosterroda, nahe an ersterem Orte, steht auf der Heide ein
sehr kurzarmiges Kreuz mit einer bereits stark verwitterten Inschrift, welche, soweit sie noch zu entziffern war, folgendes besagt:
DEN 31.TAG IULII ZVVIS
CHEN 6 VND 7 UREN
GEN ABENT (IST) DER
EDELE VND GE
STRENGE VESDE IOHAN
ERHART FAI ALHIE AN
DIESR STED VF DEN TOD
VERWUNDET WORDEN
UND AM . . TAGE ZU BL
ANKENHEIM AM MORGEN
VM 3 SCHLEGE SELIGLI
CH IM (HERRN) ENTSC
HLAFEN DEM GOT VND
VNS GNEDIG
SEI AMEN
1561
L V H |
Obwohl die Inschrift alles Wesendliche mitteilt, so sei doch noch bemerkt, daß nach einer mir vorliegenden
Mitteilung Johann Erhart Fay Verwalter des Klostergutes Rode war und daß ihm am letzten Juli 1561 2 Schäfer an der Stelle, wo das
Kreuz steht, überfielen und so sehr verwundeten, dass er den Tag darauf starb. Allein er hatte sich so stark gewehrt, daß einer der
Schäfer auf der stelle tot blieb und der andere nicht von der Stelle kommen konnte, sondern verwundet gefangen genommen und
nachher mit dem Schwerte gerichtet wurde. Der ermordete Fay war "einer von Adel, ein gelehrter und kunsterfahrener Mann und
dabei eines unbescholtenen Lebens, daher er damals sehr bedauert wurde." Zum Andenken an die Begebenheit wurde an die Stelle
des Mordes das Kreuz errichtet. Die Buchstaben L V H scheinen auf ein Mitglied der Familie von Hardenberg zu deuten, die das
Kreuz wird haben setzen lassen.
(Mansfelder Blätter, 11. Jahrgang, 1897, S.143-144)