PLZ:
87647GPS:
Standort:
An der Ostseite (Straßenseite) der Friedhofsmauer.Größe / Material:
118:87:36 / SandsteinGeschichte:
Das Steinkreuz wurde errichtet für den fürstbischöflichen Untertan Matheiß Stainer, Schmied zu Unterthingau, welcher am 15. November 1630 erstochen wurde. Der verurteilte Täter Matheiß Völk musste die Gerichtskosten und den Unterhalt der Witwe nebst ihren drei Kindern übernehmen. Weiterhin wurde er verpflichtet dieses Sühnekreuz am Tatort zu errichten. Der genaue Ort des Geschehens läßt sich heute nicht mehr genau feststellen.Sage:
Quellen und Literatur:
Es ist uns aus dem Landkreis Marktoberdorf nur noch ein Sühnekreuz bekannt, bei dem wir zuverlässig wissen, warum es gesetzt wurde.
Am 15. März 1631 wurde Matthäus Stainer von Oberthingau von seinem Landsmann Matthäus Volk erschlagen. Schon sechs Wochen später, am 29.4.1631, kam
ein Sühnevertrag zustande. Nun war Stainer fürstbischöflich-augsburgischer, Volk aber stiftkemptischer Untertan. Der Vergleich wurde daher zwischen je einem
Vertreter des Fürstbischofs von Augsburg und des Fürstabts von Kempten geschlossen: Hans Caspar Blarer von Wartensee zu Wartenegg, fürstlich-kemptischer
Rat, und Adam Truckhenmiller, Gerichtsschreiber des Pflegamts Oberdorf, unterzeichneten ihn. Neben anderen Sühneleistungen war der Totschläger verpflichtet,
zwei Steine zu setzen, nämlich auf dem Grab des Getöteten und am Ort der grausigen Tat.
Sühnekreuze stehen heute noch in Aitrang (2 Kreuze an der
Gabelung der Straße nach Reinhardsried und Gerwangs, eines gut erhalten, das andere
verwittert und umgekippt), bei der Walburgiskirche in Immenhofen, beim alten Schulhaus
in Unterthingau. In Geislatsried befindet sich ein
Sühnekreuz an der Wegegabel Bidingen-Ob-Rettenbach unter einer schönen Linde, die 1871 gepflanzt wurde. 1945 wurde es umgefahren und liegt seitdem am
Boden. Die beiden Sühnekreuze in Ebersbach sollen der Überlieferung nach an den Totschlag erinnern,
den Felix von Werdenstein (gestorben 1567) an einem Ebersbacher Juden beging. Sie stehen am Nordausgang des Dorfes, auf dem ehemaligen Pestfriedhof, sind
gut erhalten und zeigen nur geringe Verwitterungserscheinungen.
Auch in Marktoberdorf sollen noch in der Mitte des vorigen Jahrhunderts 2 Sühnekreuze gestanden sein: das eine
beim Sailerkeller, das andere beim Salzstadel.
Landrichter Fischer will sie noch gesehen haben; in den sechziger Jahren des 19. Jahrhunderts sind sie abhanden gekommen.
In der Stadt Kaufbeuren befinden sich noch 2 Sühnekreuze: eines steht bei der
Kirche St. Kosmas, das andere stand an der Mindelheimer Straße, es mußte wegen der Verlegung der Straße entfernt werden und befindet sich nun im Hof des
Museums. Im Landkreis Kaufbeuren stehen Kreuze in Apfeltrang, Buchloe,
Denklingen, Honsolgen, Jengen,
Lengenfeld, Rieden,
Schlingen, Unterostendorf und
Weicht.
Im Landkreis Füssen stehen Sühnekreuze in Pfronten,
Nesselwang und Maria Rain.
Wir haben nun alle diese Kreuze als Sühnekreuze bezeichnet, obwohl wir nur von den Kreuzen bei Bertoldshofen und
Oberthingau mit Sicherheit wissen, daß sie in Erfüllung einer Sühneverpflichtung gesetzt worden sind.
Ob dies auch bei den anderen Kreuzen zutrifft, wiesen wir nicht. Wäre es nicht möglich, daß es Erinnerungszeichen sind, pietätvolle Erinnerungen an teure Menschen,
die eines jähen Todes oder infolge eines Unglücksfalles gestorben sind? Das Unglück ist doch häufiger als Mord und Totschlag, selbst in den mordlustigen und
kriegerischen Zeiten des Mittelalters. Und dann: die Verpflichtung zur Setzung eines echten Sühnekreuzes wurde doch immer in einem Sühnevertrag schriftlich
niedergelegt. Warum sind so wenige Sühneverträge erhalten? Wer aber sollte Veranlassung genommen haben, ein Unglück amtlich niederzuschreiben? Höchstens
der Pfarrer, der dem Toten ein Blatt in seinem Kirchenbuch einräumte. Wurde aber der Unglücksfall wirklich schriftlich niedergelegt, warum sollte man das Kreuz
erwähnen?
Gleichviel: das Kreuz gilt der frommen Erinnerung an ein jäh aus dem Leben geschiedenes Menschenkind, das den Vorübergehenden
bewegen sollte, dem Unglücklichen ein Gebet zu widmen. Und so dürfen wir unbedenklich ein Gedicht Martin Greif's auf unsere Sühnekreuze beziehen:
Am schwindelnden Hang der Straße
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