Deutschland Baden-Württemberg Lkr. Breisgau-Hochschwarzwald

Zarten / OT von Kirchzarten


Abbildung bei
Losch (1981)

PLZ: 79199

GPS: N 47° 58,497', O 7° 56,998'

Standort: Beim Reesenhof, neben der "Gichterkapelle".

Größe / Material: 80:30-34:23 / Sandstein

Geschichte: Es ist vermutlich das älteste Steinkreuz im Dreisamtal.
Aus den Unterlagen im Freiburger Stadtarchiv (A 1 VIII) kennt man aus Zarten einen Prozeß wegen eines Totschlags aus dem Jahre 1508, der vom Vogt und 24 "Urteilsprechern" aus dem Gebiet der ganzen Talvogtei in Abwesenheit des Angeklagten verhandelt und von den Talpflegern Gilg Haas und Hans Göllin gesiegelt wurde. (vgl.Gesch. d.Stadt Freiburg, II, S.242).
Hier wird unter dem 10.Oktober 1508 berichtet von der "Tödtung" des Hans Schneider von Rechtenbach durch Conrad Mörlin von Stegen, "welche That zu Zarten verübt worden ist".
...Das Urteil der Männer lautete zunächst auf Todesstrafe, weil er "den gemelten Hannsen Schnider sälig...vom leben zum tot gebracht hett. Darumb (soll er)...nach der Heiligen rechts verbrennt (werden) und (entsprechend) disem schuldspruch"; er soll "mit sinem Lib und Leben bessern (= büßen) und Bar gegen Bar (= Totenbahre) gericht werden."
Das Urteil wurde dann dahingehend geändert, wenn der Täter gelobt, daß er für "Hans Schniders säligen sele und allen gläubigen selen ein ewig Jahrzit" stiften würde "drissig messen und by solchen messen drissig halb pfundig Wachskerzen" und wenn er 10 Pfund Pfennige für eine Jahrzeit mit 5 Priestern in die Pfarrkirche zu Kirchzarten" verspricht, außerdem 2 Wallfahrten, nach Einsiedeln und "gen Ach" (= Aachen), unternimmt, "und allweg von jedem ortt glaubwürdig versigellt Urkunde bringen und daselbst den Freunden zeigen und überantworten".
"Item Connratt Möhlin soll auch ein steinern kreuz an die Straße zu Zarten uff sinen costen in Jahresfrist machen und uffrichten lassen" und den Hinterbliebenen "unerzogenen Kindern zwanzig guldin an gold" zahlen.
Ein ähnlicher Fall vom Vogtgericht in Zarten ist aus dem Jahr 1524 registriert. Beim Sühnekreuz am Reesenhof müßte es sich demnach um das im obigen Urteil erwähnte Steinkreuz handeln, so daß man es mit der Jahreszahl 1508 (oder 1524) in Verbindung bringen darf. (Althaus 2000)

Benennung: "Schwedenkreuz". Mehrere, zum Teil tief eingeschnittene Schleifrillen auf dem Kopf. Form: Geschwungenes, leicht asymmetrisches Tatzenkreuz. Balkenlänge knapp. Querbalkenansicht betont. Balkenenden schwach konkav.

Sage: An der Stelle der Kapelle (vermutlich von 1731) sei früher ein Brunnen gewesen, in den ein Hochzeitspaar oder ein Kind tödlich hinabgestürzt sei.

Quellen und Literatur:
Losch, Bernhard - Sühne und Gedenken. Steinkreuze in Baden-Württemberg, Stuttgart 1981
recherchiert, bearbeitet und bebildert von Hermann Althaus, 2000


Sühnekreuze & Mordsteine