Deutschland Hessen Lkr. Darmstadt-Dieburg

Eppertshausen


Nordwand der
Valentinskapelle
mit dem
eingemauerten
Sühnekreuz

PLZ: 64859

GPS: N 49° 56.797', O 8° 50.758'

Standort: Friedhofstraße 2, Ecke Kapellenweg, in der Nordwand der Valentinskapelle eingemauert.

Größe / Material: 125:42:? / roter Sandstein

Geschichte: Das Kreuz ist wohl in Hessen das einzige, das zweifelsfrei einem bestimmten Sühnevertrag zugeordnet werden kann. Die entsprechende Urkunde befindet sich im Familienarchiv der Freiherren von Groschlag, deponiert im Staatsarchiv Darmstadt. Der Vertrag vom 16.11.1438, der vor dem Ritter Groschlag und den Angehörigen des Getöteten geschlossen wurde, enthält die auch in anderen Verträgen häufig vorkommenden Sühne- und Bußvereinbarungen wie die Verpflichtung zu Wallfahrten, Wachsspenden, Bestellen von Totenmessen und andere. Im Zusammenhang mit der Zuordnung des Kreuzes zu diesem Vertrag jedoch ist eine Passage von Interesse, in der sich der Täter Leonhart Richarts verpflichtet, vier Jahre lang jährlich 100 Gulden zu zahlen für die im Bau befindliche Kapelle in Eppertshausen. Die Kapelle wurde 1440 geweiht, insoweit ist der zeitliche Zusammenhang zwischen Vertrag und Kapellenbau sofort einleuchtend.
Bezüglich des Sühnekreuzes verpflichtet sich der Täter, ein steinern Kreuz zu bestellen in Höchst (Odenwald) und zu setzen "an ein orde da das gewonlich ist". "Gewonlich" ist im heutigen Sprachgebrauch identisch mit "üblich". Daß das Einmauern von Kreuzen in Kirchenmauern damals durchaus als üblich anzusehen ist, zeigt der Kirchturm im benachbarten Offenthal, in dessen Außenwände drei Kreuze eingemauert sind.
Der verdickte Fuß des Epertshäuser Kreuzes legt zwar die Vermutung nahe, dass es zunächst für die Aufstellung in der Feldflur vorgesehen war oder auch zunächst dort stand, widerspricht aber nicht dem zuvor Erläuteten zum Zusammenhang von Kreuz und Vertrag.

Sage:

Quellen und Literatur:
Sühneurkunde Eppertshausen, in: Riebeling, Heinrich - Steinkreuze und Kreuzsteine in Hessen, 1977, S.236-237
Bormuth, Heinz - "Steinkreuze - Rechtsdenkmäler aus alter Zeit", hgg. vom Museum Otzberg-Lengfeld, 1976, S.22ff
Recherche und aktuelles Foto von Volker Rumpf, Ebsdorfergrund



Eppertshausen
Sühneurkunde

Die Sühneurkunde ist mit Sicherheit dem in der Valentinuskapelle eingemauerten Steinkreuz zuzuordnen. Fundstelle der Urkunde: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt, Abt. B17 (Groschlag) Nr. 26a, 1438 XI. 16.

Leonhart Richarts bekundet, daß er Henne Vitter im Zorn erschlagen und deshalb vor Heinrich Groschlag (Graslach) Ritter mit des + Henne Verwandten zu einem Verhandlungstag gekommen sei. Bei der dort verabredeten Sühne verspricht Leonhart zum Heil seiner und des Henne Seele eine Wallfahrt nach Einsiedeln (zu den Eynsiddeln) selbst zu tun, eine Wallfahrt nach Aachen (Acherfart) zu tun oder zu bestellen, 9 Priester zu bestellen, die zu Höchst (Hoest) Vigilien und Messen singen und lesen und mit 9 Kerzen zu dem Altar zu Opfer gehen und 4 Gebünde Kerzen bei dem Grabtisch während der Messe zu brennen, dazu ein steinernes Kreuz zu setzen zu Höchst (Hoest), dazu bestellen, daß des + Henne Seele zu Höchst (Hoeste) in der Pfarrkirche jährlich, ewig auf der Kanzel gedacht wird, was er binnen Jahresfrist ausrichten will. Zu einer Kapelle, die Mennerchen bauen wollte zu Eppertshausen (Epperszhusen), will er in 4 aufeinanderfolgenden Jahren 100 Gulden geben und wenn die Kapelle gebaut ist und die Gemeinde des Dorfes Eppertshausen bestellt hat, daß der Altar in der Kapelle gemacht werden und alle 8 oder 14 Tage eine Messe haben soll, will er bestellen, daß die Kapelle auf seine Kosten bestätigt und geweiht werden soll, ohne Schaden eines Pastors zu Dieburg (Dyeppurg) und eines Pfarrers zu Münster (Monster), damit man sehe, daß ihm die Sache leid sei und er diese gerne bessern wolle. Der Ausst. setzt als Bürgen: Peter Kern, Vikar zu Aschaffenburg (Aschaffem-), Johann Morssen, Zollschreiber zu Höchst (Hoest) und Claesz Kesseler, Zentgraf (Zingraffen) zu Miltenberg.
S.: die Bürgen.
D.: 1438 die dominica proxima post festum sancti Martini episcopi. Ausf. Perg. S. und Pressel fehlen.
(Bormuth, Heinz - "Steinkreuze - Rechtsdenkmäler aus alter Zeit", hgg. vom Museum Otzberg-Lengfeld, 1976, S.22ff)
(zitiert bei: Riebeling, Heinrich - Steinkreuze und Kreuzsteine in Hessen, 1977, S.236-237, mit Abb.)


Sühnekreuze & Mordsteine