Foto: Werner |
PLZ:
35112GPS:
Standort:
An der Böschung der Landesstraße 3048, unterhalb des Hassenhäuser Friedhofs.Größe / Material:
64:65:21 / roter SandsteinGeschichte:
Um 1970 wurde das Kreuz im Zusammenhang mit dem Straßenbau entfernt . Vorher hatte es unsichtbar im Gestrüpp gestanden. Es wurde zwischenzeitlich am Hang rechts der Strecke nach Erbenhausen, etwas unterhalb in Richtung Erbenhausen, versetzt. Dabei soll ein Stück des Schaftes verlorengegangen sein, denn es schien jetzt viel kürzer zu sein. An dieser Stelle war es inzwischen durch den Radwegebau erneut gefährdet. Deshalb wurde das Kreuz dort weggeholt und (2010) an die alte Stelle zurückversetzt.Sage:
Dort soll auf der Heimfahrt von Nauheim ein Sälzer mit seinem Gespann vom Weg abgekommen, den Hang hinunter in den Sumpf gestürzt und dabei umgekommen sein.Quellen und Literatur:
Das kleine Steinkreuz steht unweit von Fronhausen-Hassenhausen an der rechten Straßenböschung der
Landstraße, die von Fronhausen nach Erbenhausen führt. Dieser Standort ist ihm in den sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts zugewiesen worden, als die
Landstraße, die früher oberhalb der heutigen Trasse verlief und neben der das Kreuz stand, in den Talgrund verlegt wurde.
Am 30. November 2007 war der Marburger Neuen Zeitung zu entnehmen, daß für den seit längerem geplanten Radweg entlang der Landesstraße 3048 das
Anhörungsverfahren eröffnet werde. Die Durchsicht der Planunterlagen ergab, daß die geplante Radwegetrasse das Steinkreuz gefährden würde. Jedoch haben
weder die planende Behörde, noch das um Stellungnahme ersuchte Landesamt für Denkmalpflege, noch die Denkmalschutzbehörde des Landkreises
Marburg-Biedenkopf das Kreuz erwähnt. Diese Feststellung hat mich veranlaßt, dem Regierungspräsidium am 17. Dezember 2007 die folgende Anregung
zuzustellen (Auszug):
An der südlichen Böschung der L 3048 steht auf Hassenhäuser Gemarkung unterhalb des Hassenhäuser Friedhofs (Standort nach Gauß - Krüger - Koordinaten:
Rechtswert 34 82 160, Hochwert 56 19 400) ein mittelalterliches Steinkreuz, das im Volksmund "Sälzerkreuz" genannt wird und das der Steinkreuzforscher
Friedrich Karl Azzola ins 15. Jahrhundert datiert.
Es ist unstrittig, dass das Steinkreuz Kulturdenkmal im Sinne des Hessischen Gesetzes zum Schutz der Kulturdenkmäler (Denkmalschutzgesetz) ist.
Nach meiner aus der Durchsicht der Planunterlagen gewonnenen Einschätzung steht das Flurdenkmal im Bereich der geplanten Radwege trasse oder in so
unmittelbarer Nähe derselben, dass es in jedem Fall durch die anstehenden Baumaßnahmen nicht nur betroffen, sondern in hohem Maße gefährdet sein wird.
Ich rege daher an, bei der Planung geeignete Maßnahmen zu treffen, die die Unversehrtheit des Kulturdenkmals sicherstellen.
Da das Kreuz nicht mehr an seinem ursprünglichen Standort steht (es wurde in den sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts beim damaligen Umbau der
L 3048 geringfügig versetzt), kommt meines Erachtens auch ein erneutes Umsetzen im nahen Umfeld des derzeitigen Standortes in Abstimmung mit
Denkmalschutzbehörde und Landesamt für Denkmalpflege in Betracht.
Ich bitte um Berücksichtigung der Anregung im weiteren Verfahren und bei Ausführung der Baumaßnahme.
Im Planfeststellungsbeschluß vom 12. August wurde der Anregung Rechnung getragen, indem die Umsetzung des Kreuzes auf Kosten des Vorhabenträgers und
in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde zugesagt wurde.
Inzwischen ist die Baumaßnahme weit fortgeschritten; die Eröffnung des Radweges ist für den Herbst 2010 vorgesehen. Die folgende Bilddokumentation zeigt,
daß das Kreuz in nur geringer Entfernung vom seitherigen Standort wieder aufgestellt wurde.
3. März 2010 | Markierung des Standortes. |
5. März 2010 | |
8. April 2010 | Weitere Sicherungsmaßnahmen. |
24. April 2010 | |
5. Mai 2010 | Das Kreuz wurde ausgebaut. |
5. Mai 2010 (Zwischenlagerung) | Ältere Bruchstelle des unteren Schaftes. |
3. Juli 2010 | Neuaufstellung. |