Deutschland Nordrhein-Westfalen Lkr. Lippe

Horn / OT von Horn-Bad Meinberg


die andere Seite

Detail Wappen

Abbildung bei
Brockpähler (1963)

PLZ: 32805

GPS: N 51° 52,372', O 8° 57,266'

Standort: An der Strasse nach Heesten, in der Nähe, wo der Weg nach Vahlhausen abzweigt (Ecke Steinheimer Str. / Hessenring).

Größe / Material: 103:56:21 / grauer Sandstein

Geschichte: Die ursprüngliche Kreuzform ist nicht mehr erhalten, da ein Arm von einem von "Zerstörungswut beseeltem Bellenberger" mit einer Axt abgehauen wurde.

500 Meter östlich vom Stadtrand von Horn, kurz vor dem Bahnübergang und der Gabelung der Straße nach Vahlhausen und Heesten, steht rechts am Wege neben einem alten Meilenstein ein Steinkreuz aus grauem Sandstein, dessen südlicher Arm abgeschlagen ist.
Das Kreuz stand ursprünglich mehr nördlich auf einer kleinen Anhöhe links der Heestener Straße; 1893 wurde es beim Bau der Eisenbahn an den jetzigen Platz gesetzt. Dabei stellte man fest, daß der Fuß in einem Sockel von 45cm Höhe und 75cm Durchmesser steckt. Irgendwelche Urkunden wurden nicht gefunden. Heute sitzt das Kreuz infolge Aufhöhung des Bodens zu tief in der Erde, ehemals war es 1,32 Meter hoch sichtbar. Den einen Arm verlor es schon in den dreißiger Jahren des vorigen Jahrhunderts durch gewaltsame Beschädigung. Zeichen: Auf beiden Seiten ist in der Kreuzmitte ein schräg gestellter Schild von 27x24cm erhaben aus dem Stein herausgearbeitet. Auf der Westseite sind die ehemals vorhanden gewesenen Zeichen auf dem Schilde nicht mehr zu erkennen; der östliche zeigt zwei kämm- oder harkenartige Gebilde, das obere mit 5, das untere mit 3 Zinken. Es sind zwei übereinandergelegte Turnierkragen. Dieses Zeichen kommt im Wappen der Familie von der Lippe (auch v.d. Lippe genannt Greve), die bis 1629 das nahegelegene Gut Küterbrock besaß und der gleichfalls im Lippischen angesessenen Familie v. dem Brocke vor.
Ein ähnliches Zeichen soll - nach Meyer-Böke - der nicht mehr vorhandene Kreuzstein an der Straße Steinheim - Lothe getragen haben.
Das Kreuz wird in Urkunden des 16. Jahrhunderts als zu einer Freigerichtsstätte gehörig erwähnt. Der geschworene lippische Gograf Gort Brocksmedt bekundet am 8.2.1518, an welchen Tagen die Gemeinfreien der 5 Dörfer Ovenhausen, Vinsebeck, Sandebeck, Bergheim und Himmighausen sowie andere, die königsfreie Güter haben, zur Gerichtssitzung erscheinen müssen und auf welchen Dingstätten. Dabei gibt er an, daß das Gericht von dem "Baßbroke" weggenommen und "nach alter Gewohnheit" auf die Stätte vor Hörn "bei dem Steynhen Grütze" gelegt worden ist. - In einer Urkunde ähnlichen Inhalts vom 1.6.1531 wird neben anderen gleichfalls - und zwar als erste - die Gerichtsstätte "vor Hörne by dat steynen Grütze" genannt. Auf der in nächster Nähe des Kreuzes gelegenen Moorlage war die Horner Richtstätte; unmittelbar östlich von dem Kreuz, auf der anderen Seite der Eisenbahn, heißt eine Flur bis heute "Unterm Gericht". (Brockpähler 1963)

Sage: Die Sage deutet die beiden Wappenzeichen als Eggen und berichtet, daß hier ein Bauer bei der Arbeit zu Tode gekommen sei, als die Pferde vor den Eggen von Hornissen gestochen wurden und durchgingen.

Quellen und Literatur:
Brockpähler, Wilhelm - Steinkreuze in Westfalen, 1963, S.54-55
recherchiert und bebildert von Gunter Marx, Löhne


Sühnekreuze & Mordsteine