Dort wo die westliche Grenze der Koberstadt an die Dreieichenhainer Gemarkungsgrenze stößt, stand ein steinernes Kreuz. In einer Bereitung des Hainer Burgfriedens von 1574 heißt es. "Item der 29. Stein scheidet der Bürgerwald von der Isenburgischen und Hanauischen Koberstadt. Allda stehet ein Steinern Creutz vfm Isenburgischen Teil".