Neben dieser Flurbezeichnung "Die Roten Steine"
in Westhofen findet sich in Heßloch noch der "Weiße Stein". Im Jahre 1927 wurde er auf einem Felde in 80cm Tiefe am Weg vom
Hospitalhof nach Bechtheim gefunden. Er ist 2,50m hoch und unten über einen Meter breit; er wurde am Rande der Flur "Am Weißen Stein" in den Karpfwiesen aufgestellt.
In der Form hat er Ähnlichkeit mit dem Niersteiner Monolithen. An Flurbezeichnungen findet sich ferner noch in Erbes-Büdesheim die Flur "Am
Blauen Stein", eine Flur "Am Grauen Stein" in Wald-Ülversheim.
(Höfel, Dr. Otto - Rechtsaltertümer Rheinhessens, Würzburg 1940, S.6)
Am alten Wege von O.[berröblingen] nach Sangerhausen auf der Höhe an der Flurgrenze zwischen dem Ketzerberge
und dem kurzen Gewende, wo sich ein Seitenweg nach dem Darrwege abzweigte, stand früher "der sog. graue Stein", der früher "Grafenstein" geheißen haben soll,
weil hier ein Graf in einem Gefecht gefallen und begraben sein soll. Nicht weit davon ist die Stelle, wo 1844 die letzte Hinrichtung zweier Brüder stattfand.
(Schmidt, Friedrich - Die Sagen des Kreises Sangerhausen und ihre historische Beleuchtung, (= Mitteilungen des Vereins für
Geschichte und Naturwissenschaft in Sangerhausen und Umgegend), 18.Heft, Sangerhausen 1928, S.58)
Der Blaue Stein in Irlich bei Neuwied
An der Nordgrenze der Irlicher Gemarkung finden wir die Flurnamen 'Am grauen Stein' und 'Am Galgen'. Über sie und die sich dort
abspielenden Vorgänge berichten RÖDER und STRUNCK in einem in den Rhein. Vierteljahrsblättern 11 (1941), 169ff. veröffentlichten Aufsatz 'Rechtsdenkmäler
aus dem Kirchspiel Feldkirchen:
'Aus dem Jahre 1571 ist ein zehn Seiten umfassendes Schriftstück erhalten, das den Verlauf einer Hinrichtung schildert. Es wird
beschrieben, wie der Delinquent auf einem Wagen "an die gewöhnliche Richtstat nemblich den blauwen stein auf daß Ebenfeldt gefuert worden". DerSchultheiss
setzt sich auf Anweisung der Schöffen auf den genannten blauen Stein, und es spielt sich zwischen Schöffen und Schultheiss ein Fragespiel über die wiedischen
Hoheitsrechte ab.' Dann wird der Verbrecher auf das Rad gebunden, aber zum Schwert begnadigt. Zu diesem Gericht wurden die Eingesessenen des Kirchspiels,
wie es am Schluß des Protokolls heißt, 'an den Blauen Stein auf daß Ebenfeld beschieden'.
Der blaue Stein wird unter diesem Namen nur in der Urkunde von 1571 erwähnt, dagegen taucht ein grauer Stein in den
Urkunden mehrfach auf, und es läßt sich nachweisen, daß er mit dem blauen Stein identisch ist... Im Jahre 1588 läßt der Graf von Wied die Irlicher durch
Glockenschall aufs 'Eben Veldt zum græn Stein' als der angeblichen Grenze ihrer Folge zusammenrufen. In dem zusammenfassenden Bericht über diesen
Vorfall wird der Stein als 'Grauen-oder Grafenstein' bezeichnet, und noch 1606 wird festgestellt, daß die Irlicher 'bei Verurtheilung der Mißthetigen' die aus dem
Gerichts- und Strafvollzug entstandenen Kosten tragen müßten.
Nach dem Angeführten kann kein Zweifel bestehen, daß die Namen 'Blauer Stein' und 'Grauer Stein' den gleichen Rechtsstein meinen. [...]
Im Niederländischen scheint 'blauer Stein' meist für den Arduin (= Ardenner Stein), einen Kohlenkalkstein, der vielfach aus dem Hennegau
kommt, gebraucht zu werden (Woordenboek der Nederl. Taal 2, 1, 610 f.; vgl. auch DU CANGE 1, 678: 'blava lapis cæruleus tegendis ædificiis aptus, quem
Galli vocant Ardoise'). Das scheint doch dafür einzutreten, daß es bei dem 'blauen Stein' auf den Farbton, der zwischen grau, blau und schwarz wechselt, und nicht
auf die mineralogische Beschaffenheit ankommt.
(Meier, John - Ahnengrab und Rechtsstein, Berlin 1950, S.123, 106)