1. Roth in Rothbusch, Rothbuch u.s. häufig.
Hier wohl zum Theil aus Rod-, Rad-, Raud- (Rodung) entstanden.
2. Roth von der rothen Farbe bes. Rothäusle, Rothbild, rothe Bildsaul, rothes Thor u. dgl. Alte Gerichtstätten fanden
sich an Orten beim rothen Thurm, bei der rothen Thür u. dgl. [...]
(Buck, Dr. M.R. - Oberdeutsches Flurnamenbuch, Stuttgart 1880, S.221)
Roth ist aber die Farbe des
Blutes und der Symbole des Blutgerichtes;
roth ist daher der Mantel des Königs und des Richters an seiner Statt,
roth der Blutschild und roth die
Blutfahne als Zeichen des Blutbannes; rothe Thürme heissen die
Gefängnissthürme, wo die dem Blutgericht Verfallenen, auf das Blut Angeklagten, in Gewahrsam gelegt werden: die rothe Thür
öffnet sich und schliesst sich vor und hinter dem Verbrecher: roth ist die Farbe der Juristenfacultäten: rothe
Binden trugen der Wasserhauptmann und die Richter des Wassergerichts in der Wetterau, und beim Einschlagen von neuen Pfählen wurden den anwesenden
Kindern rothe Riemchen zum Gedächtniss gegeben: rother Karren hiess in
Frankfurt a.M. der Karren, auf welehem bei gerichtlicher Hülfsvollstreckung die abgepfändeten Mobilien weggefahren wurden; eben daselbst wird noch dem, der vor
Gericht einen feierlichen Eid schwören soll, ein rother Mantel umgehängt, wenn er nicht in ganz schwarzer Kleidung
erscheint: rother Stein (Rodenstein u. dergl.) heisst der Blutstein, auf oder
bei welchem das Blutgericht abgehalten wurde: die "rothe Erde" hiess bei den westphälisehen Vehmgerichten und auch
sonst die Stätte, auf welcher das Blutgericht gehalten wird: in gleichem Sinn hatte man an anderen Orten einen rothen Graben;
rothes Buch hiess das Acht - oder Blutbuch, in welchem die Namen der Aechter (Geächteten) eingeschrieben wurden;
auf rothen Bänken sassen Richter und Schöffen bei dem Blutgericht: "vor der rothen
Bank gewesen sein" bedeutet auf Leib und Leben angeklagt gewesen sein: der Blutrichter hielt bei dem Blutgericht, wenn nicht das Schwert, einen
rothen Stab in der Hand; einen rothen Mantel und rothen
Scepter trug in Frankfurt a.M. der oberste Richter bei der Hinrichtung eines Missethäters u.s.w. [...]
(Zöpfl, Dr. Heinrich - Alterthümer der Deutschen Reichs und Rechts, Dritter Band, Leipzig & Heidelberg 1861, S.107)
Eine Besonderheit in Österreich sind heute noch die roten Kreuze (Stein- oder
Holzkreuze). Sie hatten nicht nur religiösen Charakter, sondern dienten auch zur Orientierung im Gelände und als Vermessungspunkte zur Fertigung von Karten. In
Österreich gibt es nach einem Erfassungsbericht vom 30.Oktober 1983 noch 312 rote Kreuze, 25 rote Bildstöcke, 16 rote Kapellen und ein roter Steinpfeiler. [...]
Das Zustandekommen von vollkommenen Karten aus alter Zeit beruht auf sogenannten "archaischen Vermessungen" (altertümlich, aus
sehr früher Zeit stammend), die nicht nur in Österreich, sondern in vielen Ländern der alten Welt durchgeführt wurden. Hilfspunkte dazu waren diese Kleindenkmale
und Bauten, die meist an exponierten, weit sichtbaren Stellen standen. [...]
(Schmid, Heinz - Beim roten Kreuz. Ein Zeugnis aus österreichischer Zeit, in: Steinkreuzforschung, Sammelband Nr.26 (= NF 11), 2000, S.24)
[...] Dann findet man Namen mit christlichem Hintergrund: Engelsberg, Seelig, Himmelreich, Heilingskirche, Heiligenfurt,
Heiligenkreuz, Heiligenstadt, Heilingshaus, Rote Marter, Rotes Kreuz, Hohes Kreuz; [...]
(Bedal, Karl - Rätselhafte Verbindungen zwischen vorgeschichtlichen Fundstätten, Bodendenkmälern, Burgen und Kirchen, in: Archiv für Geschichte von Oberfranken, 73.Band, Bayreuth 1993, S.91)
[...] Verehrung fand vor allem die Kulmer Madonna, deren geschnitztes Bild in Maiersreuth (Tirschenreuth) auf einer roten
Säule noch gut erhalten ist. In Westböhmen begannen die roten Säulen im Osten etwa bei Altwasser und Sandau und reichten über das Egerer Becken hinweg - im Süden
häufiger auftretend - bis Gossengrün (Zirbelhofmarter) auf die Erzgebirgsvorstufe. Wie das Walenwerk waren die roten Säulen mit Ochsenblut gestrichen! [...]
Ob ein Teil der roten Säulen auch als Wegzeichen anzusprechen ist, bleibt vorläufig unbewiesen; die Möglichkeit ist nicht ausgeschlossen. In der neuesten Zeit werden
die roten Säulen mit modernen Farben und Lacken überstrichen.
(Bergmann, Alois - Rote Säulen im Stiftland und im Egerland, in: Steinkreuzforschung, Sammelband Nr.10, 1985, S.6)
[...] In der Hochheimer Flur standen weitere Kreuze aus Holz, die als Haltepunkte bei den Flur-Bittprozessionen
dienten.
Dem gleichen Zweck diente auch das "Rote Kreuz", das zwischen Witterdia und Friedrichsdorf an einer freistehenden, weithin sichtbaren Linde aufgestellt ist und
vor einiger Zeit erneuert wurde. Neben der Intention als Haltepunkt der Flurprozession kommt hinzu, daß es am Kirchweg der Friedrichsdorfer steht [Das vorher hier stehende
Kreuz war rot gefärbt. Der Name "Rotes Kreuz" dürfte in Zusammenhang mit den in unmittelbarer Nachbarschaft belegten "Rode"-Flurnamen stehen].
Weitere einfache Kreuze stehen im Ort; ein weiteres "Rotes Kreuz" ist am Stadtweg bzw. der alten Mühlhäuser Straße belegt, ein "Weißes Kreuz"
nordwestlich des Dorfes .
(Störzner, Frank - Aus Stein gehauen… Die Klein- und Flurdenkmale von Erfurt und seiner Umgebung, 1992, S.160-161)
Wenn bei den bisher behandelten Steinen Beziehungen zum Rechtsleben aus der Lage oder
sonstigen äußeren Umständen festgestellt werden konnten, so liegt der Gedanke nahe, auch aus der Bezeichnung der Steine Schlüsse in dieser Richtung zu ziehen.
Die Namen Spill-, Spindel- oder Wendelstein, die einen Hinweis auf eine rechtliche Zweckbestimmung geben, findet man in Rheinhessen nicht. Keinen Aufschluß geben
auch die Bezeichnungen, die auf die Farbe oder die Form der Steine zurückzuführen sind. Man könnte dabei besonders geneigt sein, aus dem Namen "Roter Srein"
eine Verbindung zur Blutgerichtsbarkeit herzustellen. Eine solche Flurbezeiclinung findet sich noch in Westhofen (Fl.II und III "Die Roten Steine"). Doch muß man hier
vorsichtig sein. Es bedarf immer noch weiterer Beweise, die eine Beziehung zum Rechtsleben rechtfertigen. So wurde von einzelnen Schriftstellern behauptet, der rote
Turm in Mainz weise zufolge seines Namens auf eine Verbindung mit der mittelalterlichen Strafgerichtsbarkeit hin, und sogar das Gericht wurde in ihn verlegt. Eine solche
Ansicht ist aber durch nichts gerechtfertigt; die Stätten der Rechtsausübung im Mittelalter in Mainz sind durch die Jahrhunderte nachgewiesen, ein Turm ist aber als Ort
des Gerichts nirgends erwähnt.
Neben dieser Flurbezeichnung "Die Roten Steine" in Westhofen findet sich in Heßloch noch der "Weiße Stein".
Im Jahre 1927 wurde er auf einem Felde in 80cm Tiefe am Weg vom Hospitalhof nach Bechtheim gefunden. Er ist 2.50m hoch und unten über ein Meter breit; er wurde
am Rande der Flur "Am Weißen Stein" in den Karpfenwiesen aufgestellt. In der Form hat er Ähnlichkeit mit dem Niersteiner Monolithen. An Flurbezeichnungen findet
sich ferner noch in Erbes-Büdesheim die Flur "Am Blauen Stein", eine Flur "Am Grauen Stein" in Wald-Ülversheim.
(Höfel, Dr. Otto - Rechtsaltertümer Rheinhessens, Würzburg 1940, S.5-6)
In der Abhandlung "Sühneverträge in Flandern" von Pater Valentin Plaetink (veröffentlicht in: Das Steinkreuz, 23.Jg. 1967, Heft 1, S.7)
werden drei Kreuze benannt, welche in Sühnen vorkommen (von 1551, 1564 und 1564) und ausdrücklich rot bemalt bzw. gefärbt werden mußten und auf dem Grab des Opfers errichtet wurden.