Foto: Sommer |
Foto: Sommer (2012) |
Foto: Sommer |
Foto: Sommer (2005) |
Scharnweber (1929) |
Foto: Lehmann Quelle: Archiv BLDAM |
PLZ:
03249GPS:
N 51° 41.265', O 13° 38.868'Standort:
Südlich des Ortes an der Straße nach Finsterwalde, vor Grundstück Nr.22.Größe / Material: 75cm hoch / Granitfindling
Geschichte: Im Frühjahr 2012 musste der Kreuzstein dem Bau eines Rad- und Fußgängerweges weichen. Nach einer
Reinigung erfolgte die Neuaufstellung des Kreuzsteines am 23.Oktober 2012 am alten Standort. (Sommer 11/2012)
Südlich des Ortes, 1,50m östlich an der Straße nach Finsterwalde, vor dem Grundstück Nr.22. Vorderseite
abgeflacht, Rückseite gerundet. Orientierung: N-S, Schauseite: W. Linke Seite gleichbreites lateinisches Kreuz, Querbalken: 21cm, H: noch 35cm, Breite: 7cm;
rechte Seite Dolch oder Säbel, Länge: noch 26cm,
Parierstange: 12cm. Höhe: 42cm. Kreuz und Säbel schwarz ausgemalt.
Eingesetzt in Zementsockel; jüngere Beschädigungen an der Nordseite. Gefärdung durch Straßenverkehr.
Nach einem Totschlag 1595 aufgestellt als Erinnerungsmal. Zusammengehörigkeit nicht gesichert! (R. Scharnweber).
Im Jahre 1595 verstarb ein in einem Dorfe der Gegend Sonnewalde ansässig gewesener Lehnsbauer. Derselbe hinterließ einen Sohn mit
Vornamen Hieronymus als einzigen Lebenserben. Bald nach dem Tode dieses vorgenannten Bauern kam der in die Fremde gegangene und als
verschollen angesehene Bruder des Erblassers in die Heimat zurück. Er fand seinen neffen im Besitz des Lehnshofes, an den er glaubte Forderungen
zu haben, deren Begleichung er verlangte.
Es kam hierüber zu ernsten Zerwürfnissen zwischen Onkel und Neffen, so daß das Gericht, das sich damals in Sonnewalde befand, zur
Schlichtung der Erbstreitigkeiten angerufen wurde. Als beide Parteien dicht vor dem Kirchhainer Tore der damals befestigten Stadt
Sonnewalde zusammentrafen, um gemeinsam zur Gerichtsstelle zu gehen, gerieten sie wiederum in Streit, bei dem der jähzornige Neffe Hieronymus
seinen Onkel durch zwei Stiche mit dem Brotmesser tödete.
In solch schweren Kriminalfällen war es in der Niederlausitz früher üblich, die höchste Gerichtstafel, die einmal monatlich in
Dresden tagte, um eine Sentenz anzugeben.
Diese Gerichtstafel entschied im Monat September 1595: "Hat Inquisit bekennt und gestanden, daß er Hieronymus X. seines Vaters Brudern,
als er nach Sonnewalde gehen und ihm, den Gefangenen, verklagen wollte, nachgefolget und Ihm mit seinem Brost Messer zweene Stiche zum
Herzen, davon er alsbald gestorben, zugefüget. Da nun der Entleibte gewiß und in Wahrheit todt aufgefunden worden und der Gefangene würde
auf seinem Bekenntnüß vor Gericht freywillig verharren oder deß sonsten wie recht überwiesen, so möchte er von wegen solcher begangenen und
bekannten Mordthat lebendig zur Freymbstatt geschleifft und folgends mit dem Schwerdte vom Leben zum Tode gestrafft werden"
Das Urteil fiel der Sentenz gemäß aus, es wurde vollzogen und zur Erinnerung an die Jähzornstat ein Denkstein am Tatorte errichtet. R. Schwarnweber 1929, 143f.
(nach Hennecke). (Neuber / Wetzel 1982)
Der Sühnestein von Sonnewalde.
An der Straße von Sonnewalde nach Finsterwalde, vor dem Landhausgrundstück Karl Stein, steht der mit Kreuz und Dolch versehene Sühnestein, der folgende
Geschichte hat. Zwei Ossaker Brüder lagen Jahrelang im Erbstreit. Eines Tages 1591 wurden sie beide nach Schloss Sonnewalde, wo damals die Gerichtsbarkeit
sich befand, befohlen, zwecks Einigung. Es kam zu keiner Einigung, und sie gingen wieder nach Hause. An dieser Stelle hat dann ein Bruder den anderen erstochen.
Der Mörder musste den Sühnestein herstellen lassen, ehe er enthauptet wurde.
Auf Bitten des Naturschutzbeauftragten Karl Große - Zeckerin, hat Malermeister Alfred Voigt - Sonnewalde, Dolch und Kreuz immer wieder, uneigennützig, neu
gestrichen. (Dies auch in Pahlsdorf.) (Große 1969)
Sage: Vor über 350 Jahre starb in einem Dorfe bei Sonnewalde ein Lehnsbauer. Er hinterließ einen Sohn als einzigen Leibeserben. Bald
nach dem Tode des Bauern kam der in die Fremde gegangene Bruder des Erblassers in die Heimat zurück. Er fand seinen Neffen
im Besitz des Hofes, an den er glaubte Forderungen zu haben, deren Begkeichung er verlangte. Es kam hierüber zu ernsten
Zerwürfnissen zwischen Oheim und Neffen, so daß das Gericht in Sonnewalde zur Schlichtung angerufen wurde. Als beide Parteien
an dem angesetzten Gerichtstage vor dem Kirchhainer Tor zusammentrafen, um gemeinsam zur Gerichtsstelle zu gehen, gerieten
sie wiederum in Streit, bei dem der jähzornige Neffe seinen Oheim durch zwei Stiche mit dem Brotmesser tötete. Das höchste
Gericht der Niederlausitz in Dresden verurteilte den Möder zum Tode durch das Schwert, nachdem er vorher gepeinigt und zur
Richtstätte geschleift worden wäre.
Quellen und Literatur:
Zur Erinnerung an diese Mordtat wurde ein Denkstein am Tatort errichtet, der ein Kreuz und daneben ein Messer zeigt.
• Mielecke, W. - Aus Sonnewaldes alten Tagen (Gedenkstein an eine Mordtat, in: Der Heimatwanderer, Luckau 1926, Nr.8
• Mielecke, W. - Über ein bisher unbeachtet gebliebenes steinernes Zeugnis mittelalterlichen Rechts in Sonnewalde. in: Der Heimatwanderer Nr.12, 10.1.1927
• Scharnweber, Robert - Die Kreuzsteine des Luckauer Kreises, in: Niederlaus. Mitt. 19, S.142-144
• Scharnweber, R. / Jungrichter, O. - Sagen, Anekdoten und Schnurren aus dem Kreise Luckau, N.-Lausitz, Berlin-Adlershof 1933, S.84
• Scharnweber, Robert - Sind die Steinkreuze im Kreise Luckau Sühnekreuze? In: Heimatkalender für den Kreis Luckau 29. (28.Jg.), Kirchhain N.-L. 1939, S.77
• Marschalleck, K.-H. - Urgeschichte des Kreises Luckau (Niederlausitz), Kirchhain N.-L. 1944, S.197, Anm.163
• Saal, W. - Geschichte der Steinkreuze im Kreis Finsterwalde. Ergänzende Bemerkungen von Walter Saal, Merseburg. In: Finsterwalder Wochenzeitung,
3.Jg., Nr.32 vom 9.8.1963, S.4
• handschriftlicher Vermerk von Karl Große, Zeckerin von Januar 1969 (Materialsammlung Michael Kalkutschke)
• Neuber, Dietrich / Wetzel, Günter - Steinkreuze und Kreuzsteine: Inventar Bezirk Cottbus, 1982, S.65-66, Nr.87
• Kieburg, H. - Der Kreuzstein von Sonnewalde, in: Sonnewalder Heimatblätter, 3/2003, S.72-73
• Petzel, M. / Wetzel, G. - Geschützte Bodendenkmale der Bezirke Potsdam, Cottbus und Frankfurt/O, Teil 2: Bezirk Cottbus, 1987, S.39
• Ortsakte BLDAM mit Foto von E. Lehmann (um 1925)
• Sommer, Detlef - Die Wiederaufstellung des Kreuzsteines Sonnewalde 2012, 2012
• recherchiert von Robert Ache, Cottbus
• Ergänzungen von Detlef Sommer, Wünsdorf (Fotos von März 2009, 2007, 2005) und Günter Wetzel (Foto von 1972)
Im Land Brandenburg sind nur wenige Kreuzsteine bekannt. Bei ihnen handelt es sich vermutlich auch um Sühne- oder Gedenksteine. Von
den 7 Kreuzsteinen befinden sich drei im Landkreis Elbe-Elster. Während der Stein in Kröbeln aus groben Sandstein
besteht und mit einem herausgearbeiteten Kreuz auf ganzer Fläche versehen ist, bestehen die Steine in Pahlsdorf und
Sonnewalde aus Granit, in die ein Kreuz und Messer / Dolch / Säbel
eingemeißelt wurde. In der Größe und Form sind sich beide Steine sehr ähnlich.
Verlässt man Sonnewalde in südlicher Richtung nach Münchhausen so sieht man auf der linken Seite vor dem Zaun des Hauses Finsterwalder Straße 22 einen
Kreuzstein aus Granit mit eingemeißeltem Kreuz und einem Dolch oder Säbel.
Im Frühjahr 2012 musste der Kreuzstein dem Bau eines Rad- und Fußgängerweges weichen. Von den Denkmalschutzbehörden wurde festgelegt, dass die Hebung
des Steines unter Aufsicht eines Archäologen zu erfolgen hat, ebenso die spätere Wiederaufstellung. Der Granitstein wurde mit seinem unförmigen Betonfundament in
den Bauhof der Stadt gebracht. Die archäologische Untersuchung des Standortes brachte keine Befunde, ebenso die Untersuchung des Betonfundamentes. Ende
September 2012 wurde bei einer Besprechung, an der Mitarbeiter des Straßenbauamtes, der Stadt Sonnewalde, der Unteren Denkmalschutzbehörde sowie des
Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege teilnahmen, festgelegt, dass der Kreuzstein gereinigt wird und an gleicher Stelle (ca. 1,00 Meter östlich versetzt) neu
aufgestellt wird. Als Vorlage für die sichtbare Höhe diente ein Foto von Erna Lehmann, der Frau des Niederlausitzer Landeshistorikers Rudolf Lehmann, aus dem Jahre
1925, die seinerzeit mit ihrem Mann alle bekannten Steinkreuze erfasst und dokumentiert hatten. Demnach scheint der Stein in den vergangenen Jahren mehrfach an
gleicher Stelle neu aufgestellt worden zu sein. Dies zeigen die verschiedenen Größenangaben:
Maße des Kreuzsteines:
Gesamt: H 90cm, B 35cm, T 30cm
Höhe über Erdboden:
1927 (R. Scharnweber): 60cm
1982 (Neuber / Wetzel): 42cm
2009 (D. Sommer): 46cm
2012 (nach Wiederaufstellung): 75cm
Der ursprüngliche Standort auf dem Rad- und Fußweg wurde mit anderem Material gepflastert und hebt sich dadurch deutlich von dem neuen Weg ab. Die
Steinmetzfirma Pankau aus Doberlug-Kirchhain übernahm die Reinigung des Steines und die Neuaufstellung. Durch die Reinigung mit Wasser trat eine alte
Beschädigung (sie ist schon auf dem Foto von 1925 zu sehen) auf der nördlichen (linken) Seite sehr deutlich wieder hervor. Um einen sicheren Stand zu erhalten, wurde
in den Fuß des Steines eine ca. 18cm tiefe Bohrung eingebracht, in die eine Edelstahlstange einbetoniert wurde. Mit dem überstehenden Teil der Stange wurde der Stein
im neuen Fundament verankert.
Am 23.Oktober 2012 erfolgte dann die Aufstellung an neuer / alter Stelle durch Mitarbeiter der Firma Pankau. Das Umfeld des Kreuzsteines wurde mit kleineren
Feldsteinen gepflastert. Damit erhielt der Kreuzstein von Sonnewalde wieder einen würdigen Standort. Bleibt zu hoffen, dass kein Auto sich den Stein als Prellbock
aussucht oder ein Schneepflug ihn übersieht.
Kreuzstein nach der Bergung mit Fundamentteilen auf dem Bauhof der Stadt Sonnewalde.
Foto: Detlef Sommer
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Kreuzstein nach der Reinigung.
Foto: Detlef Sommer |
Mitarbeiter der Steinmetzfirma Pankau aus Doberlug-Kirchhain bei der Wiederaufstellung.
Foto: Detlef Sommer |
Der Kreuzstein an seinem neuen / alten Standort.
Foto: Karin Sommer
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Foto: Detlef Sommer |