Ein Werkzeug zum Schlagen, doch nur ein solches, wo sich das Haupt oder der eigentlich
schlagende Teil auf einem senkrechten Stiele (Helme) befindet. Der Hammer ist entweder von Holz (für Böttcher) oder Eisen und ein Werkzeug der meisten
Handwerksleute und Künstler. Der oberste Teil wird das Haupt oder der Kopf; die breite Fläche oder das Unterteil am Haupte, die Bahn genannt. Das oberste schmale
Stück, die Finne; die Seiten, die Backen; das Loch, worin der Stiel befestigt ist, das Auge; und das Ende darüber, die Haube genannt.
Der eiserne Hammer ist eine Arbeit der Zeugschmiede. Wenn der Hammer auf die gewöhnliche Art geschmiedet ist, wird auf die Bahn eine Stahlplatte gelegt, und
durch das Zusammenschweißen mit dem Eisen vereiniget. Bei dem Verstählen der Finne spaltet man diese mit einem Meissel von einander, steckt ein geschmiedetes
Stück Stahl in den Einschnitt, und schweißt beide Metalle zusammen. Das Loch für den Stiel schlägt der Zeugschmid mit einem Durchschlag durch. Soll der Hammer
künstlich ausgearbeitet werden, so bedient er sich hierbei des Meissels und der Feile.
Bei einer Haus- und Landwirtschaft, haben die dazu in verschiedener Größe benötigten Hämmer ihren Platz in der Geschirrkammer, und sind entweder gewöhnliche
Handhämmer, oder Dengelhämmer zum Schärfen der Sicheln und Sensen durch das Hämmern. Die Hämmer der Handwerksleute und Künstler, erhalten, teils von ihrer
Gestalt, teils ihrem Gebrauche, verschiedene Benennungen. Die bekanntesten derselben sind folgende:
Bergleute verwenden die so genannten Fäustel, Handfäustel oder Schlägel, Spitzhammer und Schlageisen. Der Hammer, welcher an dem andern Ende ein Beil hat,
wird das Hammerbeil genannt. Böttcher verwenden einen Schlägel. Buchbinder haben einen Schlaghammer, einen Leimhammer, und einen kleinern Hammer. Der
Schmied verwenden Schrothämmer, Zahnhämmer, Schlicht-Hämmer und Setzhämmer. Die Kupferschmiede haben Verschlaghämmer, Kreutz-Hammer, Stämphammer,
Falzhammer, Krughammer usw.
Auf einigen Dörfern in Obersachsen ist die Herumschickung des Hammers ein Zeichen, wodurch der Richter oder Schulze die Gemeinde zusammen beruft. Im
Osnabrückischen bedient man sich in manchen Fällen eines Hammers, wenn jemanden von der Gemeinde ein Stück Land abgetreten wird, da dem der Hammer aus
einem Wagen unter dem linken Beine durchgeworfen wird, die Größe dieses Stückes zu bezeichnen. Dieser Brauch wird "der Hammerwurf" genannt.
Hanns Gebenpack, ein Büttner, Detail aus dem Hausbuch der Mendelschen
Zwölfbrüderstiftung fol. 103v, verstorben am 3.2.1485, mit seiner rechten Hand einen spätmittelalterlichen Schlegel führend.
Quelle: Azzola (1994)
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Der 195., namenlos überlieferte Bruder, ein Büttner und Mesner, 1478, im Hausbuch
der Mendelschen Zwölfbrüderstiftung in Nürnberg, Band I, Blatt 97r.
Quelle: Azzola (1993)
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Der Kesselflicker mit Hammer und anderen Werkzeugen.
Nach einem Aquarell im Museum zu Ottobeuren (Memmingen), wohl aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts.
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