Deutschland Baden-Württemberg Alb-Donau-Kreis

Hausen ob Urspring / OT von Schelklingen


Zustand im Juni 2011
Foto: Heimat- und
Kulturverein Hausen
ob Urspring e.V.

PLZ: 89601

GPS: N 48° 23,134', O 9° 42,872'

Standort: Südlich vom Ort bei der Einmündung der "Steigstraße" in die Landesstraße 240.

Größe / Material: 120:72:25 / Jurakalk

Geschichte: Benennungen: "Franzosenkreuz"; "Schwedenkreuz"; "Pestkreuz".

Das Sühnekreuz, welches stark eingewachsen und umgedrückt war, wurden in den vergangenen Wochen von Mitgliedern unseres Vereins wieder zugänglich gemacht und gerade gestellt. Das Sühnekreuz ist ca. 120cm hoch und entspricht damit auch der Beschreibung im Sühnevertrag von 1574. Vom Standort des Kreuzes hatte man früher, als die Hänge noch unbewaldet waren, einen guten Blick auf das im Tal liegende Frauenkloster Urspring, welches die Herrschaft über Hausen hatte. Die heutige L 240 war damals schon ein Weg, der ins Tal führte. Bei uns im Ort gibt es übrigens keinen Zweifel, dass dieses Steinkreuz das Orignal von 1574 ist. (Vogelaar 06/2011)

Ca. 500 m südöstlich vom Ort an der Straße nach Schelklingen, an der Gemarkungsgrenze. Form: Tendenz zu breiten Flächen, Kopfhöhe leicht betont. Datierung: Vermutlich aufgrund des Hausener Sühnevertrags von 1574 erstellt. (Losch 1981)

   An der Straße von Schelklingen nach Hausen ob Urspring am Ende der Steige in nächster Nähe von Hausen in der Nähe einer großen Buche ein Kreuz, rechtwinklig, 0,70m hoch, 0,72m breit (= 3 Schuh), 0,25m stark, eine Sühnekreuz. † Pfarrer Dr. J. Zeller in Hausen im Staatsarchiv Stuttgart unter den Akten des Klosters Urspring ein Vertragsbrief "von wegen des Totschlags von Hausen" vom 14. Januar 1574 gefunden (Abschrift in der Beilage zum deutschen Volksblatt "Heimat und Volkstum", Nr.3 vom 18.März 1922)..
Nach dieser Urkunde hat im Jahre 1573, auf der Steige bei Schelklingen gegen Hausen ein Streit zwischen Hansen Boschen, Hansen Keller und Jörgen Sommer seligen von Hausen sich erhoben, bei welchem Jörg Sommer getötet wurde.
Um diese "leidige Sach" aus der Welt zu schaffen, ist unter Mitwirkung der Räte des Erzherzogs Ferdinand von Österreich in Ehingen, ferner von Rechtsgelehrten, den Bürgermeistern von Ehingen und Schelklingen und anderen guten Freunden und erbetenen Tätigmännern und den Pflegern und Vormündern des Weibs und der Kinder des Getöteten ein Sühnevertrag mit geschlossen worden unter folgenden Bedingungen:
   1. Hans Bosch und Hans Keller, die "Entleiber", haben in der Pfarrkirche zu Hausen, wo der Entleibte begraben liegt, eine ordentlich und unverzogenliche Buß und Besserung der abgestorbenen Seel zu Trost und Gutem anzustellen und zu derselben auf einen bestimmten Tag auf ihre Kosten 6 Priester zu einem Seelenamt zu bestellen, dazu haben die Täter 6 Pfund Wachs und Kerzen anzuzünden und vor dem Kreuz umzugehen und in der einen Hand eine abgebrochene Kerze und in der anderen Hand ein Schwert zu tragen.
   2. Die Täter haben ein steinen kreuz 5 Schuh hoch und 3 Schuh breit auf ihre Kosten machen zu lassen an dem Ort, da die Entleibung geschehen ist.
   3. Sie haben der Witwe und den Kindern "zur Ergötzung ihres entfallenen Mannes und Vaters" 265 Gulden in Münz bar bei Aufrichtung des Vertrags und weiter alle Jahre 35 Gulden auf unser Frauen Lichtmeßtag zu bezahlen.
   Eigenartig ist der Befehl des Umgehens der beiden Totschläger vor dem Kreuz mit abgebrochener Kerze und bloßem Schwert.
   Im Volk heißt das Steinkreuz, obwohl mit ziemlicher Sicherheit diese Urkunde sich auf das jetzt noch vorhandene Kreuz an der Steige bezieht, Franzosen- oder Schwedenkreuz oder auch Pestkreuz. (Ernst 1934)

Sage: Es soll hier einmal etwas passiert sein.

Quellen und Literatur:
Ernst, Max - Alte Steinkreuze in der Umgebung Ulms, in: Mitteilungen des Vereins für Kunst und Altertum in Ulm und Oberschwaben, Heft 29, 1934, Nr.62, S.33-34
Losch, Bernhard - Sühne und Gedenken. Steinkreuze in Baden-Württemberg, Stuttgart 1981
aktuelle Aufnahme von Günther Brommler, Heidenheim
Ergänzungen von Michael Vogelaar (Heimat- und Kulturverein Hausen ob Urspring e.V.)


Sühnekreuze & Mordsteine