Geschichte & Forschung Ikonographie Werkzeuge & bäuerliches Gerät

Schäfer- und Hirten-Attribute
Schäferstab, Keule und Horn


 Einzeichnungen auf Steinkreuzen und Kreuzsteinen 

Rumpfen (II)
Baden-Württemberg / Neckar-Odenwald-Kreis

Menschliche Figur mit geschwungenem Stab, einen Schäfer darstellend. Über dem Kopf eine als Horn gedeutete Einzeichnung.
Foto: Azzola (1992)


Untermaßfeld
Thüringen / Lkr. Schmalkalden-Meiningen

Die beiden Einzeichnungen, die nach Störzner (1988) als einfache Flinte und Pulverhorn mit Tragriemen gedeutet wurden, könnten auch Schäferkeule und Horn als Attribute eines Hirten sein.
Foto: Störzner (1988)


Leipnitz
Sachsen / Muldentalkreis

Benennung: "Kreuzfahrerstein". Kreuzstein mit Horn und Hirtenkeule. Die Zeichnung aus dem Jahre 1909. Der Stein befand sich damals im Kgl. Mineralogischen Museum zu Dresden, jetzt in der Kirche zu Leipnitz.
Quelle: Schmidt (1909)



 Der Hirte, sein Beruf und seine Werkzeuge 

Schäferein in Mittelschwaben
   [...] Der Schäfer hatte das Recht, den Graswuchs des Brachfeldes und allenfalls vorhandener Oedungen, Raine und Straßengraben-Ränder abzuweiden. Im Herbst hatte er das Recht auf das Stoppelfeld, d.h. sogleich nach dessen Aberntung und im Spätherbst, wenn das Hornvieh nicht mehr ausgetrieben wurde, auch auf die Wiesen.
   Nachdem zu gewissen Zeiten z.B. vor dem Getreideschnitt, wo das ganze Brachfeld umgeackert war, sich Weidemangel einstellte, bildete sich ein gewisses Jägerrecht heraus, wonsch der Schäfer an den Kleeäckern den "Ortstrangen" nach der Länge des Ackers, sowie den "Anwander", einen rund 2m breiten Streifen von der Quere des Ackers, abweidete. Dieses angebliche "Recht" wurde stillschweigend geduldet; viele Bauern, besonders die "Söldner" mit dem Kleinbesitz, wehrten sich sehr dagegen, und so kam es öfter zu Klagen und zur Bestrafung des Schäfers. Viele von den letzteren machten die Sache mitunter auch zu bunt.
   Ueberhaupt gab es viele Differenzen zwischen Bauern und Schäfern; es waren erstere auf letztere im allgemeinen nicht gut zu sprechen. "99 Schäfer geben 100 Lumpen", war den Bauern ihr Sprichwort. Besonders berechtigt waren die Vorwürfe den "Hammel" -Schäfern gegenüber, weil diese, um die Tiere fett zu machen, den Kleeäckern sehr zusetzten. Einige, die den Hund und die Hämmel gut dressiert hatten, ließen die Herde sogar Nachts mitten durch den jungen Klee. Natürlich geschah dies mitten in der Nacht mit großer Vorsicht. Die Hämmel verhalten sich stille bei nächtlichem Austrieb, währenddem die Mutterschafe blöcken. Die bauern behaupteten wohl mit Recht, daß diese Prozedur am schädlichsten sei, weil dadurch der Klee im Wachstum sehr zurückbliebe.
   Wer den Pferchnutzen eingesteigert hatte, mußte außer der Geldleistung an die Gemeinde auch Schäfer und Hund verpflegen; da durfte man aber nicht mit der gewöhnlichen Dienstbotenkost kommen, sondern man mußte extra und besser kochen. Mittags kam der Schäfer zum Essen in's Haus, abends mußte man dasselbe auf's Feld in seine Behausung, den Schäferkarren, tragen. Dazu hatte man eigene Geschirre aus Ton oder Blech, sogenannte "Schäferkachele" mit zwei Abteilungen und einem Henkel zum Tragen in der Mitte. Abends wurde meist sogen. "Eierhaber" gereicht; in dem andern Abteil Suppe oder Gemüse, sowie eine Flasche Bier. [...]
   [...] Neben dem Hund, der die Herde im Zaume halten mußte und wovon recht gut dressierte Exemplare jeden Wink des Hirten verstanden, führte der letztere auch eine sogenannte "Schippe, ein Instrument aus Stahl, 8cm breit und mit der Oese zum Schafteinstecken, ca. 20cm lang, einer gerundeten Kohlenschaufel in der Form ähnlich. Als Schaft diente ein Stecken, meist von Weiß- oder Schlehdorn, rund 1,40m lang. Mit dieser Schippe pflegte der Schäfer durch einen Wurf Erde einzelne auf verbotene Jagdgründe sich stehlende Schafe zur Rückkehr zur Herde zu bewegen. [...]
   [...] Die meisten trieben Kurpfuscherei, teils nur bei der eigenen Herde, vielfach aber auch sonst bei "Vieh und Leut'". Sympathiekuren spielten eine große Rolle. Mit ihren angeblichen Kenntnissen von geheimen Naturkräften usw. wußten sich die meisten bei einem großen Teil des Landvolks in Respekt zu setzen. [...]
(Deutsche Gaue, Band XV, 1914, S.68-71)

Hirtenstab
   1. Seine Entwicklung aus dem Gehstock
   Er bildet mit der Tasche die Hirtenausrüstung. Seine Stelle vertritt oft die Keule (Kolben), aber auch beide zusammen führt der Hirte, und es wird dann der Stab als Amtszeichen, die Keule als Waffe aufgefaßt. Legt zwar die Form der Keule diese Auffassung für eine spätere Entwicklung nahe, so braucht diese doch nicht die ursprüngliche gewesen zu sein; man kann in Stab und Keule die verschiedenen Formen des beiden zugrunde liegenden Gehstockes sehen, zumal da Reisestöcke auch als Keulen erscheinen. Daß der Hirte im Notfall diesen keulenförmigen Gehstock zur Selbstverteidigung benützte und dieser mehr den Charakter einer Waffe ausbildete, ist begreiflich. In ihrem Äußeren mögen sie sich nicht wesentlich unterschieden haben, da auch der Stab möglichst viele Krümmungen (mindestens 9) haben mußte, somit recht knorrig war. Der Hirtenstab hat sich aus dem ursprünglichen Gehstock entwickelt, zu dessen vollkommenem Wesen die bestimmte Holzart (Hasel) und die zauberische Gestaltung (Krümmungen) gehört. Durch den bestimmten Zweck erhielt er die Form (verlängert, Krümmung am oberen Ende zum Einfangen der Schafe) für den besonderen Gebrauch durch den Hirten und wurde dadurch zu einem Abzeichen des Hirtenberufes. Mit dieser Entwicklung zum Berufsabzeichen vereinigt sich die, wonach der Gehstock zum Wahrzeichen eines Amtsauftrages geworden ist, insofern die Gemeinde durch Überreichung des Hirtenstabes ihn zu ihrem Beamten macht. In seiner äußeren Ausgestaltung mag der Hirtenstab durch andere Stabformen beeinflußt worden sein, so vielleicht durch den des Gemeindebüttels, zumal beide Ämter und auch das des Nachtwächters in einer Person oft vereinigt waren. Ist mit Ringen versehen, heißt er Klingerstock (ringstaf in Schonen). In des gleichen Entwicklungslinie zum Amts- und Würdezeichen liegt es, daß stap im metaphorischen Sprachgebrauch den Hirten (-stab) und seinen Bezirk bedeutet und der Hirtenstab im Bischofsstab zum liturgischen Instrument wird.
   2. Seine Zauberkraft
   Er hält auf der Weide in den Boden gesteckt, das Vieh zusammen und die Hexen und Unholde fern. Durch diese ihm innewohnende Kraft (Orenda) wind er auf dieselbe Stufe gestellt, wie die Werkzeuge der Tiefkulturvölker, an die dieselbe Kraftvorstellung geknüpft ist. Dabei wirkt auch noch die Vorstellung von der sympathetischen Wirkung des Pfählens mit. Wegen seiner Kraft darf er nicht leichtsinnig weggeworfen werden: will sich der Hirte einen neuen machen, muß er den alten in drei Stücke zerbrechn sonst könnte dem Vieh etwas Böses angetan werden. Vgl. im Wierland trugen die Hirten "Schutzstäbe", die voin "kundigen Leuten" angefertigt waren und Zauberzeichen trugen.
   Verwendet der Hirte eine Geißel, wird sie am Palmsonntag geweiht. Der Geißelstecken muß so wie der Stab behandelt werden. Vgl. daß bei den lausitzischen Wenden (nach Thietmar von Merseburg 7 c. 50) die Vorstellung von der Kraft im Hirtenstab zu einem Spezialgott entwickelt war. Der Hirte des Ortes ging mit einem Stab, an dessen oberen Ende eine Holzhand befestigt war, welche einen eisernen Ring umklammerte, von Haus zu Haus und sprach an jeder Tür einen Spruch. Zu dieser Ausgestaltung des Hirtenstabes bei den Slaven sei kurz darauf verwiesen, daß der Büttelstab ebenfalls ähnliche Verzierungen zeigt, so auch den Kugelknauf.
(Hoffmann-Krayer / Bächtold-Stäubli - Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens, 1931/32, Band IV, Sp. 131-132)



 Hirtendarstellungen mit Keule 

Linke Bildseite: Ein Dieb stiehlt ein Schaf, weil der Hirte nicht aufpaßte Ein Hirte büßt ob seiner Nachlässigkeit Schafe ein. Rechte Bildseite: Der Hirte zahlt dem Eigentümer Ersatz für die eingebüßten Schafe.
Der Hirte wird durch seine Keule bezeichnet.
Quelle: sachsenspiegel-online.de

Hirte mit Herde. Er trägt wieder seine Keule. Darstellung aus dem Sachsenspiegel (1225-1235).
Quelle: sachsenspiegel-online.de

Der Prophet Amos als Hirte; aus der Bibel von Heisterbach, Köln (?) um 1240. Deutlich zu erkennen: Keule und Horn.
Quelle: Azzola (1992) / Bildarchiv Foto Marburg

Hirte mit einem keulenartigen Stecken und einem Horn. Detail vom Altar der Goldenen Tafel aus Lüneburg, um 1418, jetzt im Niedersächsischen Landesmuseum Hannover.
Quelle: Azzola (1992) / Landesgalerie Hannover

Adam als Hirte. Wandmalerei aus dem Jahr 1562 in der Kalandstube der Alten Kapelle in Geithain (Lkr. Leipziger Land).
Foto: Gerth (2007)




 Hirtendarstellungen mit wellenförmig gekrümmten Stab 

Der Dorfhirte, der das Vieh auf die Weide treibt, trägt geschultert einen wellenförmig gekrümmten Stecken.
Darstellung aus der Heidelberger Bilderhandschrift des Sachsenspiegels, wohl aus dem 3. Viertel des 14. Jahrhunderts.
Quelle: Azzola (1992)

Der Eigentümer (rechts im Bild) des verletzten Tieres beschuldigt mit seinen Handgebärden den Hirten (Bildmitte), der durch einen wellenförmig gekrümmten Stab gekennzeichnet ist.
Quelle: Azzola (1992)

Wir erkennen bei der Gegenüberstellung der Abbildungen aus dem Sachsenspiegel (1225-1235) mit den Darstellungen der Heidelberger Bilderhandschrift (um 1380), dass regionale Eigenheiten Berücksichtigung fanden. Im Sachsenspiegel wird der Hirte durch eine Keule bezeichnet, in der Heidelberger Bilderhandschrift mit einem wellenförmig gekrümmten Stab.

Martin Schongauer, um 1450-1491, Geburt Christi mit der Andacht der Hirten an der Krippe als Detail, die Hirten mit einem gekrümmten Stecken und einem Horn.
Quelle: Azzola (1992) / Gemäldegalerie Berlin

Gemälde aus dem Schongauerkreis in der Städtischen Galerie Städel zu Frankfurt. Anbetende Hirten mit einem gekrümmten Stab und einem Horn als Detail.
Quelle: Azzola (1992) / Edelmann



 Hirtendarstellungen mit geradem Stab 

Die Berufung des wahren Hirten, Gewölbemalerei, um 1415, in der Stadtkirche St. Nikolai zu Herzberg an der Elster (Brandenburg). Der Hirte ist durch seine zwei spätmittelalterlichen Attribute Stecken und Horn ausgezeichnet.
Quelle: Azzola (1992)

Rudolf Schiestl: Pfeife rauchender Schäfer in Alpenlandschaft (1899)
Schäferschippe mit Spatenförmigem Ende.

Barocke Schäferfigur mit Schäferstab / Schäferschippe in einer Kirche in Franken.
Foto: Müller (2008)

Wendilinfigur mit Schäferschippe in der Burgkapelle der Wasserburg Erlach.
Foto: Müller (2009)

Der Kreuzstein im nieders. Brunkensen (III) zeigt unterhalb der Kreuzdarstellung einen Holzeimer (Stünschen) und einen Schäferstab in ähnlicher Ausführung.
Foto: Müller / Baumann (1981)



 Das Horn als Attribut 

Herr Geltar. Die Darstellung eines Horns in der Codex Manesse, der Großen Heidelberger Liederhandschrift, die zwischen 1300 und 1340 in Zürich enstand.

Von Suonegge. Eine weitere Jagdszene aus der Codex Manesse.

Hirtenhörner, 8. Jh. (London), aus: Gleichen-Russwurm, Kultur- u. Sittengeschichte aller Zeiten und Völker, Band 11, Die Welt der Gotik, S.225

Reliquienhorn in St. Severin zu Köln (nach Bock)

Die in Kirchenschätzen vorfindlichen Blashörner sind wohl ebenfalls größtenteils profanen, die älteren sicher orientalischen Ursprungs und wurden von ritterlichen Pilgern und Kreuzfahrern als Kriegs- und Jagdhörner mit in die Heimat gebracht und nach deren Tode in den Kirchen niedergelegt. Die durch Stoff und Schnitzereien wertvollsten sind die großen Elfenbeinhörner, die aus dem vorderen Teile eines Elephantenzahns bestehen, z.B. das Jagdhorn Karls des Großen im Münster zu Aachen (angeblich Geschenk des Harun-ai-Raschid), zwei andere im Domschatze zu Prag, sowie in der Ambraser-Sammlung zu Wien, drei im Kunstgewerbe-Museum zu Berlin (wahrscheinlich auch aus Kirchenschätzen, z.B. dem Dome zu Speier herstammend, das größte polygon mit arabischer Inschrift, die beiden etwas kleineren ganz mit romanischem Bestienornament überzogen), ebenfalls drei orientalische im Herzogl. Museum zu Braunschweig, No.107-109, darunter No.107 mit dem Aachener fast genau übereinstimmend, und im Dom daselbst eins, das als Hörn des heil. Blasius bezeichnet wird, und das sogenannte Jagdhorn Heinrichs des Löwen.
Öfters verwandelte man kleinere Hörner dieser Art durch Anbringung von Füßen, eines Deckels etc. in Reliquiarien: im Dom zu Hildesheim das Horn «ines Auerochsen, in St. Severin zu Köln ein Kuh- oder Büffelhorn, zu Kornelimünster ebenfalls ein Büffelhorn. Das Bamberger Heiligtumsbuch (Gang VI) zeigt mehrere solche "gezierte Hörner".
(Otte, Dr. Heinrich - Kunst-Archäologie des Deutschen Mittelalters, Erster Band, 1883, S.210-211)




 Weitere Deutungsversuche 

Der Stab als Rechtssymbol
Stab dient a) als Zeichen der Güterabtretung und zwar meist für grössere Landschaften; b) als Zeichen der Landflüchtigkeit, Erniedrigung und Knechtschaft für den, der ihn in der Hand trägt. Die sich auf Gnade und Ungnade ergeben haben, tragen weisse Stäbe in Händen. In Holland gehen dienstlose Mägde mit weissen Stäben; c) als Zeichen höchster Gewalt; König, Fürsten und Richter tragen ihn in der Hand, ebenso die Boten und Herolde des Königs und Richters; von Bittenden, Gelobenden und Schwörenden wurde dieser Stab angerührt; d) als Symbol des Todesurteils; denn über dem Haupt des Verurteilten wurde der Stab gebrochen und ihm vor die Füsse geworfen; es drückt aus, dass der Missethäter nichts weiter zu hoffen hat und auf sein Leben verzichtet.
(Götzinger, Dr. E. - Reallexikon der Deutschen Altertümer. Ein Hand- und Nachschlagebuch der Kulturgeschichte des deutschen Volkes, Leipzig 1885, S.820)

Der Stab ist als kurzer, gerade Stock dargestellt und neben seiner praktischen Verwendung im Umgang mit Tieren (8r/5li - hier wellenförmig dargestellt) Kennzeichen des Hofamtes des Marschalls (21r/2).

fol. 21r/2

fol. 24v/5

fol. 22v/1
Bischof und Abt tragen den (Krumm-)Stab als Herrschaftszeichen.1) Als Kennzeichen des Richters, der durch sein Zerbrechen das Todesurteil symbolisch bekräftigt, wird der Stab in den Illustrationen der Heidelberger Bilderhandschrift nicht verwendet, da diese Handlung erst seit Ende des 15. Jahrhunderts häufiger belegt ist.2) Im geistlichen Bereich ist jedoch eine ähnliche Handlung dargestellt, indem der Priester bei Ausspruch des Kirchbanns Kerzen über dem Gebannten zerbricht (22v/1).3)
1) 18r/3, 18v/3, 22r/3. 24v/5: Ldr. III 73 § 2 S. 3-4, 1. Halbsatz: Von Anbeginn des Rechts war es Recht, daß ein freies Weib nimmer eigen Kind gewinnt. Seit Bischof Wichmanns Zeiten hat aber das Recht bestanden, daß Söhne und Töchter nach der deutschen Mutter dem (Stand) zugehören, dem sie angehört, der Vater sei deutsch oder wendisch. Beschreibung: Erzbischof Wichmann von Magdeburg sitzt im grünen Herrengewand mit gelben Beinlingen, der Mitra bicornis und dem Krummstab auf seinem thronartigen Sitz. Er entspricht mit dieser Darstellung seiner Abbildung auf der Grabplatte im Magdeburger Dom.
2) Vgl. Ekkehard Kaufmann, Art. Stabbrechen, in: Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte (HRG), Band 4 (1990), Sp.1844-1846 und Gernot Kocher, Zeichen und Symbole des Rechts (wie Fn.7), Stichwort Stabbrechen.
3) 22v/1: Ldr. III 63 § 2: Bann schadet der Seele und nimmt doch niemandem den Leib noch schädiget niemanden an Landrecht noch an Lehnrecht, es folge denn des Königs Acht nach. Beschreibung: Das Bild hat durch Beschneiden des Blattes etwas gelitten. Rechts steht ein Priester, kenntlich an der Tonsur und dem Meßgewand. Seine linke Hand zeigt die Befehlsgebärde; in der erhobenen rechten hält er eine Kerze, eine andere fällt zerbrochen auf den vor ihm im rot-gelb quergestreiftem Kleid liegenden Mann. Der Priester hat "sub stola" und durch das Kerzenbrechen den Bann ausgesprochen. Der Gebannte aber ist gestorben, denn durch seinen Mund entfährt dem Körper seine Seele in Form eines nackten Kindes und wird von dem krallenbewehrten Teufel erfaßt.
(Munzel-Everling, , Dr. Dietlinde -Die Verwendung von Rechtssymbolen in der Heidelberger Bilderhandschrift des Sachsenspiegels, 2008)



 Weiterführende Quellen und Literatur (speziell) 
Azzola, F.K. / Bormuth, H. - Das Steinkreuz mit einer figürlichen Darstellung bei Rumpfen im Neckar-Odenwald-Kreis, in: Beiträge zur Erforschung des Odenwaldes und seiner Randlandschaften V, hrg. vom Breuberg-Bund, Breuberg-Neustadt 1992, S.445-448 + Bildteil
Deutsche Gaue, Band XV, 1914, S.68-71
Gleichen-Russwurm, Kultur- u. Sittengeschichte aller Zeiten und Völker, Band 11, Die Welt der Gotik, S.225
Götzinger, Dr. E. - Reallexikon der Deutschen Altertümer. Ein Hand- und Nachschlagebuch der Kulturgeschichte des deutschen Volkes, Leipzig 1885
Hoffmann-Krayer / Bächtold-Stäubli - Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens, 1931/32, Band IV, Sp. 131-132
Mittler, Elmar / Werner, Wilfried - Codex Manesse, die Große Heidelberger Liederhandschrift. Katalog zur Ausstellung, Universitätsbibliothek Heidelberg 1988
Munzel-Everling, Dr. Dietlinde - Die Verwendung von Rechtssymbolen in der Heidelberger Bilderhandschrift des Sachsenspiegels, 2008
Otte, Dr. Heinrich - Kunst-Archäologie des Deutschen Mittelalters, Erster Band, 1883
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Schmidt, O.E. / Sponsel, J.L. - Bilder-Atlas zur Sächsischen Geschichte, 1909, S.26-29


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