[...] Das Laster hatte diese Gesellschaften nicht verdorben; man sah daselbst keine Spur von den
Unordnungen, welche man den verschiedenen Secten der Anabaptisten vorwarf. Die Uebertretungen der Gesetze wurden
nur mit geistlichen Strafen belegt, wie das Ausschließen vom Abendmahle; jene, die sich nicht besserten, schickte man in die Welt zurück.
Geschah es, daß jemand in der Hitze einen Totschlag begangen hatte, dessen
Ungestraftheit hätte können gefährlich werden, so scheute man sich, das Blut des Schuldigen zu vergießen; man hatte eine ganz ungewöhnliche Todesstrrafe ausgedacht,
nämlich den Verbrecher zu Tode zu kitzeln.
Die Ausgaben der mährischen Brüder kamen unmöglich ihrem Erwerbe gleich; daher die Reichtümer,
die die Haushälter jeder Kolonie heimlich sammelten; man legte hierüber nur dem Oberhaupte der ganzen Secte Rechnung, welches bloß den Brüdern bekannt war, und das
man dem Publikum nicht offenbarte. [...]
(Fritz, Peter - Ketzer-Lexikon, oder: geschichtliche Darstellung der Irrlehren, Spaltungen und sonderbaren Meinungen im Christenthume vom
Anbeginne desselben bis auf unsere Zeiten; in alphabetischer Ordnung, Zweiter Band, Erste Abtheilung, A-E, Würzburg 1828, S.81)