Armsünder-, Galgen-
oder Urtelkreuze: An seinerzeitigen Richtplätzen errichtet, um den Verurteilten Gelegenheit zu geben, dort ihr letztes Gebet
zu verrichten. Bei ihnen wurde auch für bereits Gerichtete gebetet: Galgenkreuzi bei Zwettl, Urtelkreuz in Lichtenwörth, Urtelkreuz in Murau. Auch das "Viertelkreuz" bei
Ampaß in Tirol dürfte ein Urtelkreuz gewesen sein. Wahrscheinlich handelt es sich um eine Verballhornung des Namens, denn daß man dort, wie es heißt, die Glieder
der Gevierteilten aufhing, ist nicht recht glaubhaft. Auch in Baden bei Wien steht an der Stelle des ehemaligen Richtplatzes ein Pfeiler, auf einer alten Ansicht der Stadt
bezeichnet als das "Creuz bey welchem die von Baden Ihre Maleficanten verbrennen mit dem Schwert und Radt hinrichten lassen".
(Hula, Franz - Die Bildstöcke, Lichtsäulen und Totenleuchten Österreichs, 1948, S.38)
In der Regel stand dann in der Nähe, etwa am Fuße des Galgenbergs, eine Betsäule, an der der
Delinquent sein letztes Gebet verrichtete und von seinen Verwandten und Bekannten Abschied nahm. Die Betsäule empfahl zugleich auch die armen Seelen der
Verurteilten dem Gebete der Vorübergehenden. Es sind die Armen Sünder oder Urtelkreuze oder Gerichtsäulen.
So mündet das öffentlich-rechtliche Moment doch wieder in das religiöse.
Die Säulen, deren Zweck mit dem Besitzrecht oder der Gerichtsbarkeit zusammenhängt, sind übrigens auch diejenigen, über die wir am
ehesten urkundliche Nachrichten besitzen; die Landgerichtsäulen werden in den Landgerichtbeschreibungen erwähnt; die Pranger und Hochgerichte in den
Stadtrechnungen und Ratsprotokollen; andere Bitt- und Erinnerungssäulen, besonders die Pestsäulen werden
außer in den Stadtrechnungen auch in den Pfarrgedenkbüchern verzeichnet. [...]
(Vancsa, Dr. Max - Über Bet- und Denksäulen in Niederösterreich, in: Berichte und Mitteilungen des Altertums-Vereins zu Wien, Band XXXIX, 1905, S.114)