[...] Hans Fehr, Das Recht im Bilde, hält die Strafe des Räderns für ursprünglich sakral,
als Opfer an den Sonnengott, dessen Sinnbild eben das Rad ist. Nach v. Amira sind alle Todesstrafen ursprünglich sakral. Das Verbrennen opfert dem Element
des Feuers; das Hängen ist Opfer an den Windgott Wotan, daher vielleicht dessen zwei Hunde naben dem Gehängten aufgehängt werden. "Der aufs Rad
Geflochtene wird auf einem Pfahl hoch aufgerichtet und so dem Sonnengotte geopfert, sei es, Daß man sich den Gott im Rade anwesend dachte, oder
sei es, daß man ihn durch das Rad herbeizurufen glaubte", v. Amira. [...]
[...] "Das Rad ist als uraltes Hoheitszeichen und Besitzmarke des heidnischen Stammesoberhauptes und Richters und priesterlichen Schirmherrn des
Osnabrücker Volksheiligtums anzusprechen, das später vom Kirchenvogte übernommen wurde und dann auf den Bischof überging und schließlich zum
Wappenbilde erhoben wurde. Sa uralt heilige Sonnensinnbild wurde, als der Sonnengott auch die Funktion des Rechtsgottes bei den Indogermanen übernommen
hatte, zu einem Rechtszeichen". Die sogenannten sieben Trappen
bei Hannover, Steinkreuze, die sicher eine Gerichtsstätte bezeichnen, zeigen das Sonnenrad.
(Jung, Erich - Germanische Götter und Helden in christlicher Zeit, München und Berlin 1939, S.342-343)
Dieser wie ein Grenzstein aussehende Stein hat früher beim "Siechenrain" gegenüber des dortigen Grenzsteines von "Hessen" gestanden. Nach dem 2. Weltkrieg
wurde er zum "Trottschen Hof" und am 26.9.1966 zur "Normannsteinquelle" umgesetzt. Ausgegraben
mißt er 72x28x16cm. Jetzt ragt er 60cm aus dem Erdreich heraus.
Auf der Vorderseite sind ein Kreuz im Kreis, links davon ein N und rechts ein Z zu erkennen. Der Stein ist aus Muschelkalk gefertigt, wie er bei
Treffurt vorkommt. Er ist gut erhalten.
Die beiden Buchstaben bedeuten "Nördliche Zollgrenze". Aus welchem Grund das Kreuz im Kreis angebracht wurde, ist nicht bekannt. Die Deutungen als
"Weihekreuz", "Mainzer Rad", Sinnbild oder Wappen der Herren von Treffurt (mit der falschen Auslegung des Namens von "dreht sich fort") bzw. "Grenzstein"
(das "N" sei eine Abkürzung für "Normannstein") erscheinen unglaubwürdig; mit der Kirche hat dieser Stein nichts zu tun; das "Mainzer Rad" hat 5 bis 6 Speichen,
die hier ohne weiteres dargestellt werden konnten; die Herren von Treffurt verschwanden nach 1333, also müßte der Stein noch älter sein, und als Grenzstein kann
man ihn nicht ansprechen, da er eine ganz andere Bedeutung hatte. Ob er etwas mit der Zollgrenzenverlegung von Ulfen nach Datteroda von 1583 und einer späteren
Verlegung dieser Zollgrenze nach Treffurt durch Hessen zu tun hat, ist ungewiß. Anzunehmen ist, daß er aus dem 18. Jh. stammt und an der alten Handelsstraße
"durch die Langen Hessen" stand. Als Zollstein ist auch er eine Seltenheit im Kreis.
(Riske, Erwin - Steinkreuze und artverwandte
Flurdenkmale im Kreis Eisenach, Eisenacher Schriften zur Heimatkunde, Heft 14, 1981, Nr.42)
[...] Im Altertume verwendeten die Ägypter bei ihren Landvermessungen, die infolge der alljährlich sich wiederholenden großen Nilüberschwemmungen und der dabei
entstandenen Grenzverwischungen nötig waren, zur Bezeichnung dieser Stakenpunkte ein Steinkreuz. (Also schon vor Christi Geburt).
Die Johanniter, nachmalige Malteser, waren es, welche die Vermessungskunst verbunden mit dem Setzen von Steinkreuzen aus dem Morgenlande, wo sie
kämpften, nach dem Abendlande brachten, beweis dessen sich bis heute noch auf ihren zahlreichen ehemaligen Streugütern in Böhmen (Manetin, Girsch, Oberliebich
b. B. Leipa, München b. Aussig etc), die an sie von den böhmischen Landesfürsten (Wladislaw I.) vergabt wurden, diese Steinmale vorfinden. Also zu einer Zeit, da noch
der Grund und Boden Böhmens dem Landesfürsten, einigen Orden (Benediktiner, Cistercienser, Deutscher Ritterorden, Domkapitel, Johanniter, Kollegiatstifte,
Prämonstratenser) und wenigen Großen (Bogen, Drslaviken, Hrone, Markwarte, Wrschovecen, Witigonen) gehörte, das ist im XII.Jahrhundert, so daß man diesen
Steinkreuzen mitunter ein Alter von 800 Jahren zusprechen kann.
Um diese Steinkreuze (Hoheitsmale) von den Andachtskreuzen unterscheiden zu können, wurde bei uns, auf ihnen ein Stakenpunktzeichen in Form eines
gleichschenkligen Kreuzes ausgehauen. Wurde dies an der oberen Fläche des Steinkreuzes getan, so bildete sich hier im Verlaufe der Jahrhunderte, durch Einfluß
von Niederschlägen, Frost und Erusion eine Mulde, die zu mannigfachen Sagen Anlaß gab. Die hier nachstehend in Lichtbildern gebrachten Hobeitsmale mit
Stakenpunktzeichen, versinnbildeten den idealen Punkt, von dem die Vermessung vorging. Ist das gleichschenklige Kreuz in einem Kreise eingeschlossen, so bedeutet
dies zugleich ein Zollrad, und haben wir es mit einem kombinierten Hoheitsmal zu tun. Ebensolche kombinierte Hoheitsmale sind Abb.1 [...], doch sind hier
Stakenpunkt und Zollradzeichen getrennt. Heute werden die Stakenpunktzeichen auf der oberen Fläche, der etwas größer geformten Grenzsteine angebracht,
wie man selbe in den Fluren erblickt und in den Katastralkarten eingezeichnet findet. [...]
[...] Zieht man von den bestehenden Steinkreuzen, die Zollräder und jene mit Stakenpunktzeichen auch Schwertern, Beilen und anderen Warnungszeichen
versehenen Hoheitsmale ab, so erübrigt für die Sühnkreuze nur mehr ein bescheidener Bruchteil der alten Steinkreuze und Kreuzsteine. [...]
(Blöchl, Franz - Von alten Steinkreuzen und Kreuzsteinen, Pilsen 1936)
Die Gemeinde Neschwitz
(Lkr. Bautzen) trägt symbolisch das Radkreuz des 1909 dort gefundenen Radkreuzsteines im Wappen. Man vermutet, dass er wahrscheinlich aus der Zeit um 1230 stammt und
einer der ältesten Grabsteine der Lausitz ist. Geschichtsforscher sind der Ansicht, dass er auf einen Deutschordensritter hinweist, welcher einer der ersten Feudalherren
in Neschwitz gewesen sein könnte.
Auf der Burg Stargard (MV) finden sich Scheibenkreuze als Wandbemalung.
Foto: Fedrich (2008) |
Auch auf den Wandgemälden der Burg Kriebstein (SN) erkennt man immer wieder Scheibenkreuze.
Foto: Gerth (2012) |