Beiträge zur Geschichte der Steinkreuze |
In einer der wichtigsten Fragen der Steinkreuzforschung, einem Grenzgebiete zwischen
Volkskunde und Geschichtswissenschaft, besitzen wir die Arbeiten von Professor Dr. Eugen Mogk in Leipzig über den über den
Ursprung der sogenannten Sühnekreuze in den Mitteilungen des Vereins für Sächsische Volkskunde 1)
und von Hilmar Kalliefe in Berlin-Hermsdorf über das Rätsel der Steinkreuze im Korrespondenzblatt des Gesamtvereins der deutschen
Geschichts- und Altertumsvereine 2). Im Anschluß an die letzte Untersuchung
erschien ebenfalls von Kalliefe in der Zeitschrift für Ethnologie 3) die Abhandlung
über Rad, Hammer und Schwert auf Sachsens Steinkreuzen. Weitere
Quellenzeugnisse haben Mogk in seiner Auffassung des Ursprungs der Steinkreuzsetzung im Totenkult unserer Vorfahren bestärkt.
Seine umfassende Darlegung über den Der Ursprung der mittelalterlichen Sühnekreuze
sind in den Berichten über die Verhandlungen der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig, Philologisch-historische
Klasse, veröffendlicht 4). Unter entsprechender Anwendung in- und ausländischer
Literatur kam Mogk zu dem Ergebnis über den Ursprung der Sühnekreuze, das zusammengefasst a.a.O. (1929) S.27–28 lautet:
"Allgemein verbreitet unter der Menschheit ist der Glaube an das körperliche Fortleben des Menschen nach dem Tode und die Angst
vor seiner Wiederkehr, um den Lebenden zu schaden. Aufenthaltsorte der Toten auf ihren Fahrten waren die Kreuzwege, Ruheorte
die Gräber oder die Orte, wo der Mensch den Tod gefunden hatte. Hier errichtete man im Steine, damit er in diesen wohnen, auf
ihnen ausruhen könne. Auch dieser Steinkult ist weit über die Grenzen Germaniens verbreitet. Besonders germanisch dagegen
scheint das Niederlegen von Weihegaben an den Scheidewegen zu sein, um dadurch Krankheiten zu heilen; wenigstens habe ich
den Brauch bei keinem anderen Volk nachweisen können. Da kommt mit dem Christentum sie Sitte auf, an Stelle des einfachen
Steines ein Steinkreuz zu setzen. So verschmolz in der Kreuzsetzung Volksglaube mit christlicher Symbolik, aber jener überwiegt
und hält sich im Volke durch die Jahrhunderte. Daher setzte man die Steinkreuze besonders an den Kreuzwegen bzw.
Weggabelungen oder in ihrer Nähe. Im Volksaberglauben war und blieb das Kreuz wie der Stein Aufenthaltsort, Ruheort der Toten,
an dem man den Totenpflichten nachkam, um den Toten Ruhe zu verschaffen und schädigenden Wiedergang zu verhindern. Als
dann die Kirche für sich das Recht in Anspruch nahm, in Mord- und Totschlagfällen mitzusprechen, und die aus altgermanischem
Recht entnommene Sühne vorzuschreiben, führte sie das Seelengerät ein (Messen, Viglien, Pilgerfahrt usw.), wodurch den armen
Seelen der Ermordeten Erlösung und Ruhe verschafft werden sollte. Zu diesem gesellte sich um 1300 auch das volkstümliche
steinerne Kreuz. So wurde dieses zum Sühnekreuz. Im Laufe der Zeit ward dann im Volksbewußtsein die eigentliche Bedeutung
der Kreuzsetzung vergessen, der Brauch blieb, aber eine neue Bedeutung wurde ihm unterlegt. Das Kreuz wurde Gedächtnismal
an eine Person oder irgend ein wichtiges Ereignis, wie schon zeitig in Britannien; zum steinernen Kreuz gesellte sich das hölzerne
und dies lebt vielfach in den Marterln und Bildstöcken fort. Man zog über das Kreuz den Grenzstrich und so begegnet man es
zuweilen als Grenzzeichen, ist es aber nicht von Haus aus. Als Hexensammelplatz wurde es Wetterkreuz. Ach Gerichtsverhandlungen
fanden hie und da an ihm statt. Wie auch dabei noch der alte Volksglaube vom Totenkreuz mit hineinspielt, zeigt die
Dorfgerichtsordnung von Kalchofen, wo der Landknecht beim Steinkreuz das Halsgericht mit den Worten zu beschreien hatte:
"Auf, ihr Lebendigen und Toten, kommt auf den und den Tag zum Halsgericht!" 5).
Aber das alles sind erst spätere Entwicklungsstufen die neue kulturelle Verhältnisse geschaffen haben. Von ihnen darf die
Kreuzsteinforschung nicht ausgehen, wenn man den Ursprung dieser alten Denkmäler verstehen will. Hier löst nur geschichtliche
Betrachtung und eindringen in die Volkseele das Rätsel."
Es soll gezeigt werden, inwieweit diese Voraussetzungen für die Steinkreuze des Kreises Gotha zutreffen.
Als Aufenthaltsorte der Toten auf ihren Fahrten galten gleich den Steinkreuzen von jeher die Kreuzwege, weswegen man die Kreuze
besonders an ihnen bzw. Weggabelungen oder in ihre Nähe setzte. Im Corrector des Burchard von Worms haben wir nach
Mogk a.a.O. S. 21 die frühste Angabe der Tatsache, daß Steinkreuze und Scheidewege eng miteinander verbunden sind. Diese
lebt im Volksglauben durch die Jahrhunderte fort bis in die Gegenwart. Wenn in den sogenannten Sühneverträgen ein Ort angegeben
wird, so sollte das Steinkreuz entweder am Orte der Tat oder am nächsten Kreuzwege gesetzt werden. Da ebenfalls die Grenze im
Volksglauben oft eine ähnliche Rolle spielte wie der Kreuzweg, sei auch auf die in der Nähe von Grenzen hingewiesen. So finden sich
denn wie anderwärts in Deutschland und Skandinavien im Kreise Gotha neun von einundzwanzig noch erhaltenen Steinkreuzen an
Scheidewegen, und 3 von 39 verschwundenen oder versetzten sind an ihnen nachweisbar 6).
Vorhandene: hinter dem westlichen Ausgange Apfelstädts
7), auf der Höhe des Weinberges bei Aschara
8), nach Ausgang des Dorfes Burgtonna
9), am Rennstiege des Hainichs bei Craula
10), Am Nordente des Freiwaldes bei Friedrichroda 11),
südöstlich von Ingersleben 12),
am Ausgange von Kleinfahner 13),
östlichen Ausgang von Seebergen 14)
und endlich vor dem vor dem Wannigsrodaer Holz 15): verschwunden:
zwischen Kleinfahner und Witterda 16), in Kindleben und bei Gotha 17).
Der germanische Glaube, daß der Stein, der unter christlichen Einfluß zum Steinkreuz wurde, Ruheplatz
und Aufenthaltsort der Seele eines Abgeschiedenen sei, dessen Körper an oder in der Nähe des Ortes beerdigt liegt, findet auch
durch Steinkreuzsagen des Kreises Gotha hinreichend Bestätigung. Die Gemeinde Apfelstädt soll im dreißigjährigen Kriege zur
Erinnerung an eine oberhalb des Dorfes vollführte Heldentat, wo ein Oberst dänischer Söldner angeblich begraben liegt, ein
Steinkreuz haben setzen lassen 18). Auf der Nonne, einem Hügel am Wege von
Bufleben nach Molschleben, stand ein Kreuz, unter dem eine Nonne begraben sein sollte 19). Ein
altes Kreuz mit verwischter Inschrift befand sich bis zur Separation an der Tüngedaer Straße auf Wiegleber Flur, von dem erzählt
wurde, eine ale Zigeunerin sei in Wiegleben gestorben, auf ihren Wunsch hin unter dem Kreuz begraben worden und habe
prophezeit, solange ihr Körper ungestört dort ruhe, würde das Dorf vom Feuer verschont bleiben 20).
Von dem Steinkreuz auf dem Lindenhügel bei Gotha wird berichtet, Napoleon soll dort einen General einstweilen haben begraben
lassen 21); auch soll es ein Massengrab aus einem Kriege kennzeichnen 22).
Ein Hirte aus Seebergen erzählte, daß unter dem bemoosten Kreuz an der Heiligen Lehne bei Seebergen
ein Soldat begraben liege 23). Ebenfalls nach einer mündlichen Mitteilung an den
Verfasser soll das Steinkreuz bei Laucha das Grabdenkmal eines Müllers von der nahen Riedmühle sein.
Denjenigen, die eines unnatürlichen oder gewaltsamen Todes gestorben waren, keine Ruhe im Grabe
fanden und daher nach dem Tode spucken, sich den Überlebenden zeigten und ihnen nicht selten schadeten, setzte man ein
Steinkreuz, um ihnen nun einen Ruheplatz zu schaffen. Hieraus erklären sich die folgenden Sagen. Beim verschwundenen
Langenhainer Kreuzstein irrte eine Seele, und zwar die eines verunglückten Reiters umher, welcher seinen Kopf unter dem Arm trug
24). Bei dem verschwundenen Teutleber Kreuzen östlich der Lauchaer Straße,
sollte ein Schäfer erschlagen sein 25). Am Possenröder Kreuz bei Friedrichroda
wurde angeblich einst ein Postillion getötet 26). Das Kreuz bei Eschenbergen
soll zum Andenken aneinen Ritter errichtet sein, der dort ermordet wurde und dessen Küraß man auch ausgegraben habe
27). Die Sage berichtet ferner, als der Erbauer des Schlosses in Großenbehringen,
ein Baumeister aus Treffurt sein Werk vollendet hatte und sich auf den Weg in seine Heimat machte, wurde er im Behringer Walde,
wo jetzt das allerdings nicht ursprüngliche Baumeister-Kreuz steht, von
einem Maurergesellen erschlagen, um ihn seines erhofften reichen Lohnes, der indes nur 6 Pfennig betrug, zu berauben
28). Das heutige Baumeisterkreuz stand bis 1858 an der alten Marktstraße von
Großenbehringen nach Haina im Ungewitter, einer kleinen Wiese bei Bieberbach, das zum Andenken an einen Salzhändler errichtet
war, der an dieser Stelle erschlagen wurde 29). Bei dem erwähnten Gothaer
Kreuz soll ebenfalls ein Mönch eine Nonne erschlagen haben und ein Postillion soll dort in der Schwarzen Pfütze versunken sein
30). Mit einem Reiter brachte man auch das einst auf dem Wege von Apfelstädt
nach Klein-Rettbach, beim Dornbusch, stehendes Kreuz
in Zusammenhang 31). Zur dunklen Nachtzeit nötigte hier ein fremder Reiter einen
Apfelstädter, mit leuchtender Laterne ihn nach Klein-Rettbach zu begleiten. Der geängstigte Bauer beabsichtigte durch einen
Fluchtversuch dem ihn bald unheimlich erscheinenden Reiter zu entgehen. Er löschte deshalb die Laterne aus, um bei der Dunkelheit
um so leichter entkommen zu können. Der raue Kriegsmann sprang ihm aber nach und brachte dem Fliehenden mit seiner Waffe
den Todesstoß bei. An der betreffenden Stelle, wo man den Getöteten fand, setzte man jenes steinerne Kreuz.
Der Volksbrauch denen, die eines unnatürlichen oder gewaltsamen Todes gestorbenen waren, Steinkreuze
zu setzen, lebte in verblaßter Form besonders im Mittelalter und noch heute fort. Nach dem 3. März 1293 32)
ist dem Gesetzmann Sigurd Brynjolfsson auf Hesthammer im südlichen Berghusamt in Norwegen ein Steinkreuz dort gesetzt worden,
wo er ertrunken war 33). Im Kreise Gotha kündet die Inschrift des Steinkreuzes
bei Ingersleben: "Hans Guttmannshausen von Töttelstädt ist
durch sein eigen Schwert hier getödtet. 20. Junius anni 1687" 34). Das Ende Mai
1898 errichtete Kunstkreuz auf der Weghöhe von Apfelstädt nach Sülzenbrücken erinnert an den 18jährigen Bernhard Seitz aus
Erfurt, der am 28. Juni 1897 an jener Stelle vom Rad stürzte und nach wenigen Stunden verstarb 35).
Vor einigen Jahren wurde am Rande des Aspacher Holzes bei
Gotha ein Sandsteinkreuz aufgestellt und gedenkt der am 18. Februar 1839 erfolgten Hinrichtung des Raubmörders Kästner aus
Uelleben, der den Aspacher Schreinerlehrling Weiße umgebracht hatte 36).
Das gelegentliche Vorhandensein eines Steinkreuzes auf der dörflichen oder städtischen Flurgrenze
bestätigt noch präziser die Auffassung eines Teiles der Kreuze als Ruhesteine, worüber sich Professor Dr. Alfred Meiche in
Dresden 37) ausgesprochen hat. Da heißt es im Hauptstaatsarchiv Dresden
Loc. 8338 Grentz Reynungen usw. 1537. 38 Bl. 46. in Bezug auf die Landesgrenze, sie gehe "zue einem steinen kreutz, welches
erwan einem toden gesetzt worden." Der "emordette tode, umb willschen sullich kreutz gesetzt worden", sei "auß befehlich eines
amptmans die zceit in Pyrnaw (Pirna) aufgehoben und im ampt begraben worden". Die Hellendorfer Flurbeschreibung, erwähnt
1548 38), ebenfalls dieses "steinern creutze, do ein todter mahn ist aufgehoben
und ins ampt pirn gefurtt worden". Meiche bemerkte a.a.O. S. 194 hierzu, dass es kein Zufall sei, dass jene Steinkreuze als
Grenzmale dienen: der Ausdruck "einen Toten aufheben" erhelle uns deutlich den Zusammenhang. Wenn ein ortsfremder Leichnam
in der Flur einer Gemeinde gefunden wurde, so erwuchsen dieser daraus allerhand Unbequemlichkeiten und Lasten (Verhöre,
Bestattungskosten und dergleichen). Solche zu vermeiden, war das Bestreben der Eingesessenen. Darum stand man vor gar nicht
so fernen Zeiten, wie alte Schiffer berichten, nicht an, Ertrunkene, die im sogenannten Pieschener Winkel an der Elbe unterhalb
Dresdens landeten, mit einem kräftigen Stakenstoße wieder in das Flutwasser zu bringen, und so hielt man es anderwärts offenbar
für angebracht, unbekannte Tote über die Flurgrenze zu schaffen. Natürlich konnte das nur mit Rücksicht auf die Flurnachbarn nur
heimlich und nicht allzunahe am Orte geschehen. Die andere Gemeinde hegte dieselben Besorgnisse und übte wohl die gleiche
Gewohnheit, und es erscheint gar nicht unmöglich, daß der Tote zuweilen seine Lagerstatt mehrmals wechselte, bevor amtliche
Stellen von seinem Vorhandensein Kunde erhielten. Wiederum ist es ganz natürlich, daß bei wachsender Aufmerksamkeit der
Nachbarn der Leichnam nur noch in der Nähe der Flurgrenze abgelegt werden konnte. Streitigkeiten bei Aufhebung eines Toten
waren daher früher ganz gewöhnlich 40), und bevorzugt erscheinen solche
Gemeinden wie Klein-Gießhübel (S Schandau) die1551
rügen können "ymandes ubel umbkome in unsern gerichten das gott nicht wolle, so gibet man kein aufhebe schock" 41);
ähnlich Reinhardtsdorf, Klein-Hennersdorf und Schöna 42). So erklärt es sich
ungezwungen, daß viele Mordkreuze an Flur- und Gerichtsgrenzen stehen; ebenso natürlich aber ist es, daß man auf sie, als
wohlbekannte und voraussichtlich dauerhafte Kennzeichen, bei späteren Berainungen gern Bezug nahm. Schließt man sich nach
Dr. Kuhfahl 43)
dann noch den weiteren Ansicht Meiches, der die mittelalterlichen Steinkreuzsitte mit altgermanischen Bräuchen des Seelenglaubens
und Totenkults in Verbindung bringt, so hätte man in solchen Kreuzen einen Ruhestein zu erblicken, de am Fundort der Leiche
gesetzt wurde, um der irrenden Seele ein Asyl zu schaffen. Im Kreise Gotha steht auf der Schmira–Ingersleber Grenze ein
Steinkreuz ohne linken Seitenarm neben einem Grenzstein mit kurmainzischem Wappen 44).
Auf der Mark, gleichbedeutend mit auf der Grenze 45), wird der Flur Sundhausen
zugehöriges Ackerland an der Boilstädter Grenze genannt 46), in dessen Nähe
ein Kreuz stand, von dem das Sundhäuser Dorf- und Flurbuch 1641 47) sagt:
"unter Boilstedt nicht weit vom Kreuze, bei Aschenbachs gelegen". Da sich das Steinkreuz bei Aschara mit seiner Breitseite genau
auf der Flurgrenze von Aschara und Eckardtsleben erhebt, sieht man es in der Landbevölkerung als einen einfachen Flurgrenzstein,
deren es ja, zumeist nur in anderer Form, allerwärts so viele gibt, an 48). Das Kreuz
bei Laucha soll die Flurgrenze der Orte Laucha und Mechterstädt kennzeichnen 49),
das in der Literatur noch nicht erwähnte Zwischen Boxberg und Wannigsrodaer Holz, die vor Emleben
und Gospiterota, vgl. auch weiter unten die angeblichen Gerichtskreuze an der Rottleber auf der Großfahner-Dachwig-Gierstädter
Grenze. –
An Mogks Beweisführung des vorgeschichtlichen Seelen- und Totenkultes vom Jahre 1913 knüpfte Kalliefe
1918 in Bezug auf das gesamte Gebiet der Steinkreuze an. Er führt den Ursprung dieser Denkmale bis in die Christianisierungszeit,
ja die Vorzeit der germanischen Länder, die Bedeutung ihres Standortes weit in die Vorgeschichte unseres Volkes zurück und deutete
die Steinkreuze als Kultzeichen der alten Germanen. Daraufhin hat er dann 1920/21 den sächsischen Steinkreuzbestand eingehend
untersucht. Die in beiden Darlegungen auf die Steinkreuze im Kreise Gotha anwendbaren Einzelheiten sind im weiteren Verlaufe
dieses Darstellung herangezogen.
Gerade bei solchen Vergleichen muß eine ausreichende Kenntnis des einschlägigen Schrifttums und der
Oertlichkeiten vorsichtig zusammengehen, Andernfalls Mißdeutung nicht ausbleiben können. So heißt es an einer Stelle 50):
Dort (in Georgenthal) 51) gibt es noch heute den "Hammerteich". Der Hammer
aber war das Hoheitszeichen Thors, das in die heilige Eiche oder auf dem Stein-Obelisken (daher der Name Hammerteich) der
Walstatt eingegraben war". Bei L. Gerbing 52) ist aber ersichtlich, daß die
Bezeichnung Hammerteich und Hammerstein, vielmehr Hammerwand, niemals von dem Hoheitszeichen Thors, dem Hammer sondern
von Eisenhämmern abgeleitet wurden. An dem 1557 urkundlich erwähnten Hammerteich, n.ö. vom Mühlteich, beim jetzigen
Schützenhof stand ein 1557 anscheinend neuerbauter Eisenhammer bis zum Jahre 1757. Die Hammerwand, am Südosthang des
Ziegelberges und am Knie nach dem Tambacher Grunde zu, ist ein steil abfallender Felsen und keineswegs ein "Stein-Obelisk". Der
hier neben der Brücke 1658 erbaute und noch 1733 erwähnte Kreuzhammer, jetzt Schlösselsmühle, wurde nach einem steinernen
Kreuze, auf das weiter unten noch zurückzukommen wird, benannt. Dieses erhob sich beim Neuen Weg und gab ebenfalls dem der
Hammerwand gegenüberliegenden n.ö. Teil des Vitzerot den Namen Kreuzhammerkopf.
Kalliefe zog bei der Altersbestimmung die auf den Steinkreuzen befindlichen Zeichen zu Rate, in denen sich
sofort in weiterer Blick in eine viel frühere Zeit wie bisher angenommen eröffne. Eines von den auskunftsgebenden Zeichen sei das
Radkreuz, das vierschenklige, gleicharmige mit einem Ring umzogene Kreuz. Sein Vorkommen von der Steinzeit an ist
nachgewiesen 49). Ein Stein mit gestieltem Radkreuz in einer vorgeschichtlichen
Umwallung bei Coolnaha South in Irland 54) weist die Form des Steinkreuzes auf,
das seiner drei Kreuzarme bis auf wenige Spuren verlustig ging. Man könne nur für die Entstehungszeit dieses Zeichen auf den
Steinkreuzen sagen, daß es vermutlich in die Vorzeit reiche. Sicher werde das dadurch, daß während der Christianisierung Kreuze
gesetzt wurden, und notgedrungen noch zugesehen oder von vornherein zugelassen werden mußten, daß das Volk auch diesen
Kreuzen ein heidnisches Zeichen aufprägte, unter anderem auch das Sonnenrad. Mit dem Sonnenrad fand sich die Kirche leicht ab,
da es gleichfalls ein Kreuz und bereits von den ersten Christen aus dem Heidentum übernommen worden war. Die Erklärung als
Andeutung der Hinrichtungsart eines Mörders sei ganz hinfällig , ebenso die Fuhrmannsunglücksfälle, deren Sage sich oft daran
knüpft. Auch einem wahrscheinlich dem 16. Jahrhundert angehörenden Riß des Amtes Ichtershausen 55)
ist "Das Creuz beym Tambach" am "weck nach Ohrdruff" links und am "weck nach Arnstadt" rechts eingezeichnet. Im Mittelpunkte
dieses lateinischen Kreuzes befindet sich ein etwa ½ Zentimeter im Durchmesser betragendes Rad aus zwei Kreisen und vier
mit jeweils zwei schmalen Strichlinien angedeuteten Speichen, die an den Rand eines kleinen Kreises endigen.
Das Christentum hat bekanntermaßen mit all den heiligen Orten aufgeräumt, die zugleich Gräberstätten
waren 56). Aber auch wenn man dem Volk die Heiligtümer zerstörte, den heiligen
Berg konnte man nicht forttragen, der raunenden Quelle nicht verbieten zu fließen. Jedes Dorf hatte einen dieser Orte u.a. seinen
Versammlungs- Gerichts- und Thingplatz, der den Göttern geweiht, vor der Christianisierung der Schauplatz heiliger Handlungen
und Opfer war, die zweifellos ursprünglich mit den Gerichtsversammlungen verbunden gewesen wären. Da die Kirche nun die
Gerichtsorte an ihrer Stelle beließ und nur die Opfer hinderte, blieb dem Platz sein Heiligtum bewahrt. Um ihn äußerlich gleichfalls
christlich zu kennzeichnen, seien an Stelle der Steine oder eines Pfahles, an dem Schwert und Schild des Gerichtsherrn gehängt
wurden, Steinkreuze getreten. Früher oder später baute sie an dieselbe Stelle eine Kirche, der die Steinkreuze weichen und mit
einem Platz in ihrer Nähe vorlieb nehmen mußten. Andernfalls blieb der verchristlichte Kultplatz Gerichtsort und gab diese
Bestimmung auch nicht auf, nachdem an seine Stelle ein Gotteshaus getreten war. Hierfür haben wir ein in fast allen Einzelheiten
zutreffendes Beispiel, und zwar in Kindleben bei Gotha. Der von einem Kranz alter Linden umsäumte runde Hügel (Gerichtshügel;
bey den gericht 1350 57), auch "Der Lindenhügel" genannt) neben dem heutigen
Gasthaus ist nach Heß 58) offenbar ein künstlich aufgeschütteter vorchristliche
Tumulus (Grab-, Totenhügel), den man früher irrtümlich als Kirchhügel ansah. Eine systematische Grabung, die hoffentlich recht
bald einmal vorgenommen wird, kann hier nur entgültige Klarheit schaffen. Zur Beurteilung dieser Anlage sind die drei sogenannten
Königshügel in Altuppsala, die einst für bloße Hügelgräber gehalten, aber sich als ein in die aufgeschüttete Erde eingebettetes Grab
erwiesen und deshalb von der schwedischen Archäologie als ein Heiligtum zur Götterverehrung erklärt, von Wichtigkeit
59). Hier in Kindleben sind also allem Anschein nach vor der Christianisierung
die ersten Ansiedler von Kindleben, das schon 874 als Kintigsleba in der Geschichte auftritt, zusammengekommen. Zur christlichen
Kennzeichnung wurde an der Straßenkreuzung nach Langensalza und Kindleben ein Steinkreuz mit eingehauenen Schwert an die
Stelle ehemaligen Galgens errichtet 60). Das Schwert des Gerichtsherren (von
jeher das Sinnbild des Thinggottes Ziu), das vordem an einem Stein oder Pfahl befestigt war, wurde durch Einmeißelung auf das
Kreuz übernommen. Da der Hügel als Untergrund für den Bau der Kirche ungeeignet war, wurde diese in unmittelbarer Nähe
errichtet. Auf das Vorhandensein einer solchen können wir erst aus einer Urkunde von 1290 schließen 61).
Das Kreuz konnte deswegen an seinem alten Platz verbleiben, und noch 1700 wurden die Sitzungen des Kindleber Gerichtes
abgehalten. Das Steinkreuz verschwand nach Hey bzw. Lehfeldt 62) in den 60er
Jahren des vorigen Jahrhunderts. – In Kindleben war nicht nur die einzige mit einem Steinkreuz bezeichnete alte Gerichtstätte im
Gothaer Lande. Diejenige im nordöstlichen Winkel der Flur Pferdingsleben, an der Rottleber Grenze, ist in der Flurbezeichnung "Auf
der Fehmstätte" erhalten 63). Der Hügel wurde seinerzeit eingeebnet und das ihn
kennzeichnende Steinkreuz "mit eingehauenem Kreuz auf der Oberseite" verbaut 64).
Vor der Zusammenlegung hatte auf dem Gierstädter Galgenhügel auf der Großfahner–Dachwig–Gierstädter Grenze ein Steinkreuz
von ¾ Meter Höhe seinen Standort 65). Ein Steinkreuz befindet sich auf dem
Lindenhügel bei Gotha. Hält man dazu, dass die Linde vielfach als Gerichtsbarkeitszeichen diente und die Bezeichnung als
Rabenstein, ebenso Zeichen der Gerichtsbarkeit, unter 22 auf einem Stich vom Jahre 1566 66)
nach Volkland 67) in der Gegend des Lindenhügels zu suchen ist, so ist mit an die
Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit der Lindenhügel als alte Richtstätte aufzufassen.
Kalliefe deutete die Steinkreuze als Kultzeichen, Gerichts- und Opferplätze, wo einer einzelnen oder
mehreren Gottheiten Verehrung entgegengebracht wurde. Die Standorte hätten meistens Umgebungen geboten, wie sie zur
Gottesverehrung geeignet erschienen seien. So finden wir die Kreuze u.a. am Ausgange des Ortes. Am Ende des Dorfes
Kleinfahner ist ein Steinkreuz von gotischer Formgebung an
die Wand des Hauses Nr. 50 gelehnt. Hinter dem Dorfe Goldbach, nach Eberstädt zu, standen zwei Kreuze 68).
Am Dorfausgang von Eckardsleben, nach Aschara zu, stand ein einfaches Steinkreuz 69).
Handelt es sich um Angelegenheiten eines größeren Kreises, einer Hundertschaft, eines Gaues, so wählte man die Thing- und
Malstätte auf einem heiligen Berge. Sie lag in den meisten Fällen wohl damals schon an öffentlichen Straßen. Bei Burgtonna soll sich
ein Kreuz befunden haben, auf dem sogenannten Kreuzberg 70), "so in alten
Catholischen Zeiten allda gestanden, also beniemet" 71). Ein weiteres Beispiel aus
dem Kreise Gotha: Mit dem 1270 urkundlich erwähnten Freiwald wird ein etwa 840 Hektar umfassender Waldbezirk nordwestlich von
Tambach bezeichnet, woraus seit unbekannter Zeit die sieben sogenannten Freiwalddörfer Siebleben, Tüttleben, Grabsleben,
Pferdingsleben, Cobstädt, Uelleben (sämtlich gothaisch) und Tröchtelborn (preußisch) das Recht zum freien Bezug von Bau- und
Brennholz haben. H. Heß hat in seiner scharfsinnigen Untersuchung "Der Freiwald bei Georgenthal" 72)
nachgewiesen, daß der Freiwald einer Markgenossenschaft gleichzusetzen ist. Der zumeist aus vorgeschichtlicher Zeit herrührenden
Markgenossenschaften bildeten sich bei der Besiedlung des Landes aus familienartigen Verbänden (Sippen) zwecks gemeinsamer
Nutznießung einer Landstrecke (Mark). Das Verfügungsrecht sowie die Entscheidung in allen gemeinsamen Angelegenheiten hatte
allein die Gesamtheit der Markgenossen. Regelmäßig wurde deshalb besondere Versammlungen, meist Märker ding (-thing) genannt,
anberaumt und gleich anderen germanischen Volksversammlungen und Gerichten unter freiem Himmel, öfters auf einem freien Platze
im Wald 73), abgehalten. Bei Irrungen war es erforderlich, die Grenze der
Markgenossenschaft zu umgehen. "Ein solcher Begang glich den Jahreszügen der Gottheit durch das Land oder der Umtracht des
Gottes durch die Fluren und bildete ein wahres Volksfest, dem die ganze Gemeinde fröhlich beiwohnte, wobei es nicht an Gelagen
und Schmäusen, im Heidentum gewiß nicht an Opfern fehlte" 74). Im
eingeschränkten Maße führte Heß a.a.O. S. 303–304 in Bezug auf den Freiwald bei Tambach an, daß 1896 "den Dörfern noch
jetzt sie Verpflichtung zur Beherbergung und Verpflegung der herrschaftlichen, den Freiwald verwaltenden Forstbeamten bei ihren
'Umritten' obliegt." Liegt hier nicht der Gedanke nahe, den infolge der Christianisierung durch ein Steinkreuz bezeichneten
Opferplatz auf der Höhe des Waldes und an einem Kreuzpunkte von Zugangswegen aus ältester Zeit, oder jene, an Markumgängen
erinnernden Denkmäler, ebenfalls frühere Opferstätten, auch im Gebiet des Freiwaldes bei Tambach zu suchen? Wir dürfen deshalb
mit Recht das Kreuz, an einem freien Platz am Nordende des Freiwaldes uns auch für die Freiwalddörfer neutralem Boden, mit der
Inschrift des Ortsnamen Possenrot 75), jenes 1039 zuerst auftretenden, vielleicht
ehedem zur Markgenossenschaft gehörenden, heute wüsten Dörfchen Bussonrot bei Friedrichroda 76),
als Überbleibsel jener Zeit zu betrachten. Heß sagte 1896 am Ende seiner Abhandlung (S. 307), daß sich darüber, welche Dörfer
ursprünglich die Mark bildeten, nur Vermutungen aufstellen lassen. Er wies darauf hin, daß in den Urkunden Siebleben und Tüttleben
als Vororte erscheinen, daß die sämtlichen berechtigten Dörfer rund um den Seeberg liegen, an dass vielleicht auf diesem die ganze
Umgegend beherrschenden Berge das alte Heiligtum stand, auf dem die ersten germanischen Ansiedler vereint ihren Göttern
opferten und ihnen der gemeinsame Mittelpunkt nicht nur ihres Kultes, sondern auch ihres landsmannschaftlichen Bundes. Inzwischen
hat sich durch Untersuchungen bewiesen, das der "Bergrücken eine einzige Begräbnisstätte der Vorzeit gewesen ist, die als solche
den schnurkeramischen Hockern ebenso diente, wie alle den späteren vorzeitlichen Perioden bis in die Latènezeit hinein"
77).
Wir haben deshalb auch im Seeberggebiet selbst Steinkreuze vermutet und eins von lateinischer
Formgebung gefunden 78), am Ostabhang des alten Heiligtums des Seeberges,
der Heiligen Lehne (Hinder der heiligen land 1424) 79), rechts an der Straße nach
Wechmar. Es war allem Anschein nach verchristlichte Kennzeichnung der Reste eines Kalvarienberges (Schädelstätte), der Heilige
Lehne, wodurch sich nach Berbig auch der Name jenes Flurteiles erklären lässt 80).
Außer kleinen Funden von vorgeschichtlichen Gegenständen im Jahre 1868, dann im Sommer 1900 (zwei Herdgruben mit Knochen-
und Gefäßresten 81) wurde in der Nachkriegszeit ganze Gräberfelder (auf 25
Quadratmeter rund 50 Gräber) der frühen Latène- sowie der Mittellatènezeit entdeckt 82).
Gleich den Thing- und Malstätten auf einem heiligen Bege wurde sie nach Kalliefe an einem Wasserlaufe gewählt. Beim Tiefenbach
in der Flur Emleben, auch an einem rechten Zufluß des Leinakanals, befand sich bis zur Separation ein Kreuz, unbekannt welcher
Bedeutung. Der Flurname lautet "Bei dem Kreuzchen" und 1479 Bie dem steyne crucze, 1492 Bie dem crutze 83).
Bei der Apfelstädtbrücke bei Georgenthal war beim Neuen Weg nach 1665 an der Straße ein "steinern Creuc" 84).
Nach mündlicher Mitteilung stand ehemals am Feldwege nach Pferdingsleben bei Friemar, in der Nähe der Brücke über die Nesse,
ein Kreuz.
Gelegentlich der kurzen Erwähnung der Wallburg im Hainaer Holz sagt Florschütz über diese
vorgeschichtliche Anlagen, "einige mögen überdies nicht als Zufluchtstätten, sondern dem Kultus gedient haben, wie die innerhalb der
Wallburg errichteten Kirchen beweisen, wenn wir den Nachrichten folgen, daß die Heidenapostel mit Vorliebe das Kreuz an solchen
Stellen errichteten, wo heidnische Kultstätten waren" 85). Und Kalliefe äußert in
dieser Hinsicht:
a) All diese Weihtümer fand die
Kirche und ihre Missionare in unserem Lande vor und musste oft die Zähigkeit fühlen, mit der die Bevölkerung an ihrem angestammten
Glauben hing, so daß man die alten Heiligtümer bestehen ließ und durch ein christliches Zeichen dem neuen Glauben weihte. War der
Platz von minderer Bedeutung, so hatte wohl das Setzen eines Kreuzes genügt.
|
(Quelle: "Rund um den Friedenstein". 8. Jahrgang, Nr. 27 vom 31. Dezember 1931. Beilage zum "Gothaischen Tageblatt", Jg.83, Nr.305)1) Sechster Band 1912–1916, Dresden, Oktober 1913. S. 79–84.
2) 66. Jahrgang, Berlin 1918, Nr. 7/8. Sp. 167–186.
3) 52. Jahrgang, Berlin 1920/21, Heft 1, S. 64–77. – Die zahlreichen Quellen muße Kalliefe umständehalber fortlassen und verwies, in der er mit wenigen Ausnahmen nur neue Quellen angab, auf ihr Verzeichnis a.a.O. (1918).
4) 81. Band, Leipzig 1929, Heft 1, 28. S.
5) Frank, Deutsche Gaue IX, S. 174.
6) Vgl. die Verbreitungskarte bei Rausch, Die alten Steinkreuze im Stadt- und Landkreise Gotha im Mareile 1931, Nr. 1, S. 14.
7) Block, Alte Steinkreuze in Westthüringen in den Mitteilungen des Eisenacher Geschichtsvereins, 2. Heft, Eisenach 1926, S. 38.
8) Block a.a.O. S.36.
9) Reinhardt, Geschichte des Marktes Gräfentonna, Langensalza 1892, S. 256–257.
10) Giese, Vor dem Kreuz in den Thüringer Monatsheften, Flarchheim 1930, Heft 3/4, S. 186–188.
11) Bühring, Des Rennsteigs steinerne Chronik, Zeitz 1929, S. 29–31.
12) Block, a.a.O. S. 39.
13) Schönheit, Steinkreuze in Thüringen in den Monatsblätter für wanderfrohe Nachbarn, Jena 1926, Heft 10/11, S. 298.
14) Berbig, in Naturwissenschaftliches und Geschichtliches vom Seeberg, Gotha 1901, S. 6.
15) In der Literatur noch unbekannt.
16) Böttner, Alte Steine in + Form in den Blättern für’s Haus, Beilage der Gothaer Neusten Nachrichten, Nr. 5, vom 26. Februar 1898.
17) Rausch, Neues über die zwei verschwunden Steinkreuze in Kindleben bei Gotha in den Gothaer Neusten Nachrichten vom 24.5.1929.
18) Linz, Geschichtliches von den Steinkreuzen in der allernächsten Umgebung von Apfelstädt in der Heimat-Scholle, Beilage zu den Gothaer Neusten Nachrichten, 1. Jahrgang, Nr. 14.
19) Gerbing, Die Flurnamen des Herzogtums Gotha und die Forstnamen des Thüringer Waldes, Jena 1910, S. 57.
20) Gerbing a.a.O. S. 400.
21) Block a.a.O. S. 38.
22) Mündliche Mitteilung an den Verfasser.
23) Rausch, Eine Wanderung nach dem Seeberg im Gothaer Sonntagsboten vom 10. Juni 1928.
24) Jänner, Die Mythen des Hörselberges und seiner Umgebung, Gotha 1899, S.12.
25) Gerbing a.a.O. S. 170.
26) Völker, Das Thüringer Waldgebirge, Weimar 1836, S. 172.
27) Florschütz, Kreuz, Sporn und Hufeisen in den Thüringer Monatsblättern, 27. Jahrgang, Nr. 6, S. 63.
28) Wagener, Steinkreuze am Wege im Pflüger, Mühlhausen 1924, S. 175.
29) Wagener a.a.O. S. 176.
30) Block a.a.O. S. 38.
31) Linz a.a.O.
32) Nicolaysen, Norske Fornlevninger, S. 373.
33) Haukenaes, Hardanger 7. Del., S. 330 f.
34) Kniesche, Alte Steinkreuze in Thüringen im Thüringer Kalender 1920, S. 37.
35) Linz a.a.O.
36) Vgl. Gothaer Neuste Nachrichten vom 7. Januar 1929.
37) Zur Steinkreuzforschung im Neuen Archiv für Sächsische Geschichte und Altertumskunde, 40. Band, Dresden 1919, S. 189–196, vgl. S. 193–195.
38) Hauptstaatsarchiv Dresden = HStA. Pirnaer Amtserbbuch Bl. 136.
39) HStA. Loc. 8340 Acta. Unterschiedene Gränz-Irrungen Bl. 28.
40) Vgl. z. B. HStA. Loc. 13 721, Einige Einwohner von Zschachwitz, 1773.
41) HStA. Loc. 7369, Das Amt Pirna 1510–1696, Bl. 105b.
42) Ebda. Bll. 96, 99, 102b.
43) Die alten Steinkreuze in Sachsen, Dresden 1928, S. 203.
44) Loth, Die Steinkreuze in der Umgegend von Erfurt in den Mitteilungen des Vereins für die Geschichte und Altertumskunde von Erfurt, 1896, S, 86.
45) Mayer, Großes Konversations-Lexikon, Leipzig und Wien 1906, S. 317.
46) Gerbing a.a.O. S. 165.
47) Thüringer Staatsarchiv Gotha PP II 23b.
48) Rausch im Mareile 1931, Nr. 2, S. 25.
49) Mündliche Mitteilung an den Verfasser.
50) v. Wangenheim, Aus thüringer Vorzeit, Volk und Sippe, Zeitz 1921, S, 21.
51) Zusatz des Verfassers.
52) a.a.O. S. 216, 465, 473 und 479.
53) Montelius, Das Rad als religiöses Sinnbild in vorchristlicher und christlicher Zeit in Prometheus, Illustrierte Wochenschrift, 16. Jahrgang, Berlin 1904/05.
54) The Journal of the Royal Society of Antiquaries of Ireland Ser. VI Bd. IV, Dublin 1914.
55) Thüringer Staatsarchiv in Gotha, Amt Ichtershausen.. Cap. I. Tit. I, No. 18.
56) Teudt, Germanische Heiligtümer, Jena 1929, S. 72.
57) Gerbing a.a.O. S. 91.
58) Heß, Gotha im Mittelalter in Gotha, das Buch der deutschen Stadt, Gotha 1927, S. 102.
59) Teudt a.a.O. S. 73.
60) s. Anm. 62.
61) Beck, Geschichte der Stadt Gotha, Gotha 1870, S. 13.
62) Lehfeldt, Bau- und Kunstdenkmäler Thüringens, Amtsgerichtsbezirk Gotha, Jena 1891, S. 110.
63) Gerbing a.a.O. S. 137.
64) Böttner a.a.O.
65) Böttner a.a.O. und Gerbing a.a.O. S 365.
66) Bildbeigabe Nr. 5 zu Rund um den Friedenstein, Beilage des Gothaischen Tageblattes vom 9. Mai 1928.
67) Volkland, Die Bau, und Kunstdenkmäler der Stadt Gotha in Gotha, das Buch einer deutschen Stadt, Gotha 1929, S. 75.
68) Gerbing a.a.O. S. 80.
69) Gerbing a.a.O. S. 361.
70) Gerbing a.a.O. S. 356.
71) Brückner, Sammlung versch. Nachr. …, 1753–1763, H. 8, S. 52.
72) Zeitschrift für Thüringische Geschichte und Altertumskunde, XVIII. Band, S, 284–315.
73) v. Maurer, Geschichte der Markenverfassung in Deutschland, Erlangen 1856, S. 327–328.
74) Thudichum, Die Gau- und Markverfassung in Deutschland, Gießen 1860, S. 137, Anm. 2.
75) Bühring a.a.O. S. 29–31 und 113.
76) Bühring und Hertel, Der Rennsteig des Thüringer Waldes, Ruhla 1910, S. 74–76. Hier heißt es schon: "Der Name Possenrod scheint … auf einen dieser Siedlung zugehörigen Waldbezirk hinzudeuten."
77) Florschütz, Die Brandgräber auf dem Seeberg bei Gotha, Leipzig 1925, S. 175 (Götze-Festschrift).
78) Rausch im Gothaer Sonntagsboten vom 10.6.1928.
79) Gerbing a.a.O. S. 147.
80) Berbig a.a.O. S. 6.
81) Berbig a.a.O. S. 2 und 4.
82) Florschütz, Neue Untersuchungen auf dem Seeberg bei Gotha im Nachrichtenblatt für deutsche Vorzeit, Jahrgang III, Heft 8,1927 (Leipzig), S. 125.
83) Gerbing a.a.O. S. 71.
84) Gerbing a.a.O. S. 473.
85) Florschütz, Von und aus der Vorgeschichte des Gothaer Landes in Aus den coburg-gothaischen Landen, 6. Heft 1908, S, 30.
86) Wagener a.a.O. S. 176 – Vgl. das oben angeführte Radkreuz in einer vorgeschichtlichen Umwallung bei Coolnaha South in Irland.
87) s. Anm. 14.
88) Baethcke bei Bürner, Sühnesteine, in den Thüringer Monatsblättern, 23. Jahrgang, S. 122.
89) Müller, handschriftliche Mitteilung auf einer Fragekarte vom 10.9.1903, Heimatmuseum Gotha.
90) Schultes, Dipl. Geschichte des Hauses Henneberg, I Hildburghausen 1786, S. 101.
91) Lehfeldt a.a.O. Jena 1898, S. 158.
92) Florschütz, Vorgeschichte und Schule in den Beiheften zur Thüringer Lehrerzeitung, Weimar, Juli 1930, S. 75.
93) Freysoldt, Alte Hufeisen, Ruhla 1912, S. 5.
94) Kuhfahl a.a.O. S. 211.
So weit der h. Bonifacius gekommen ist, gibt man keinen Zehnten. Nach den Chroniken verdanken die Thüringer
diesen Vorzug allerdings dem h. Bonifacius. Sie waren nämlich, wie jene erzählen, als der Heilige sie bekehrte, den, Ungarn tributpflichtig und erklärten ihm
daher, daß sie dem Gott, dessen Macht er preise, gehorchen wollten, wenn er sie von dem Zehnten, den sie von ihrem eigenen Leibe, von ihren Kindern und
Gütern geben müßten, befreie. Diese Antwort bringt ihn in Verlegenheit. Aber in der nächsten Nacht tröstet ihn Gott und sagt ihm unter Anderem: "Ich bin ja
um der Menschheit willen vom Himmel kommen, Gerechtigkeit und Gericht zu schaffen, und hab mit meinem teuern Blut den Armen sowohl als den Reichen
erkauft und erlöset, und ist meine Meinung nie gewesen, daß ein Mensch dem andern von seinem Leihe Zehnten gebe, habe solches auch selbst von keinem
begehret, und will derhalben solche Obrigkeit erwecken, die meine Gläubigen wider solche unrechtmäßige Gewalt- schützen sollen. Darum will ich Dir auch
hiermit jetzt und endlich befohlen haben, daß Du morgenden Tages von meinetwegen und an meiner Statt die Thüringer von dem Zehnten, den sie dem Könige
von Ungarn geben, müssen, ganz quitt und ledig sagest und sie dessen aufs gewisse versicherst, daß derselbige König nimmermehr keinen Zehnten von ihnen
fordern noch bekommen soll.“ Dieser Weisung gemäß harrte Bonifacius bei den Thüringern aus, die Ungarn aber, die unterdessen von der Absicht derselben
sich zu befreien, gehört haben, kommen mit Heeresmacht herbei und treffen jene bei Nägelstedt. Gott leistet auf die Bitte des h. Bonifacius den Thüringern
Beistand: sie treiben ihre Unterdrücker größtenteils in ein Moor und in die Unstrut, während von ihnen selbst nur zwei Ritter umkommen, an dem Ort da
hernach die zwei hohen steinern Kreuz bei einander, zwischen Salza und Gräfentonna, gestanden, die man ihnen zum Gedächtniß
aufgerichtet und welche daselbst noch gesehen werden. (Nach Spangenberg.)
[...]
Mit der Sage von der Zehntfreiheit stehen in Verbindung die sogenannten Zehnt- oder Bonifatiussteine. Man versteht darunter jene
steinernen, an ihren Erden, keilförmig auslaufenden Kreuze, die man häufig in unseren Gegenden und im Hohnsteinischen, aber auch in anderen Gegenden
Deutschlands antrifft z.B. bei Wetzlar, in Altbaiern, in Schwaben, im Fränkischen und in der Oberpfalz, auch zu Berlin
bei der Marienkirche. 53) Zuweilen stehen mehrere bei einander. Unter dem Volke geht die Sage, wo
sie stehen, habe der h. Bonifatius gepredigt. Am meisten ist mir eins aufgefallen, welches bei Hohegeiß auf
dem Harze an der Chaussee steht und die Jahreszahl 1350 trägt. Hier stand einst eine Kapelle, wovon das Fundament noch zu sehen ist. Im J. 1350 soll diese
neu aufgebaut und zur Erinnerung daran jener Kreuzstein gesetzt worden sein. Nach einer anderen Meinung liegt da ein Abt begraben. Die Kapelle zu Hohegeiß
gehörte dem Kloster Walckenried und war die bekannteste unter den von dem berühmten Konvent auf dem Harze erbauten. Sie hieß die
hohe Kapelle auf dem Jungfer-Marien-Berg (Mons S. Mariae Virgnis ad peregrinos) und schon 1257 wird ihrer gedacht. Als in der folgenden Zeit die Gegend wegen
Raub und Mord unzugänglich wurde, verfiel die Kapelle, bis sie 1404 glänzend wiederhergestellt ward. 54)
Die Kreuze bei Worbis und Zaunröden
sieht man auch als Denkstein an, die man ausgezeichneten Personen, die im dreißig- oder erst im siebenjährigen Kriege daselbst gefallen seien, gesetzt habe,
namentlich gilt das bei Zaunröden als Denkmal eines dort umgebrachten Lifländers, Reinhold von Löwen, dessen Grabinschrift sich noch in der Kirche des
Dorfes vorfindet. An anderen Orten knüpfen sich an diese Kreuze ähnliche mündliche Nachrichten. Fragt man, sagt Wittmann a.a.O: Die Leute in den Gegenden,
wo solche Kreuze sich finden, was sie bedeuten, so erhält man gewöhnlich zur Antwort, daß sie die Stelle bezeichnen, wo im Kampf mit den Schweden
Gefallenen zusammen begraben wurden. Dieser Meinung steht entgegen, dass derlei Kreuze Jahrhunderte vor dem Erscheinen der Schweden vorhanden waren,
und daß man in dem Greuel der Verwüstung wohl schwerlich an die Aufrichtung solcher, nicht unkostenspieliger Kreuze denken konnte, um so weniger, als die
Leute damals nicht hatten, womit sie ihren Hunger stillen, oder ihren Körper bedecken konnten. Andere sind der Ansicht, daß diese Kreuze denselben Ursprung
und dieselbe Bedeutung haben wie die gewöhnlichen aus Holz verfertigten, die überall, wohin sich das Christentum verbreitete, an den Wegen aufgerichtet wurden,
um das Gemüt des Wanderers himmelwärts zu lenken. Dieser Meinung widerspricht schon die gewöhnliche Form und Materie dieser Kreuze, und wenn andere
glauben, daß sie die Stelle bezeichnen, wo unsere Ahnen zu Gericht gesessen, so fehlt dieser Ansicht die Wahrscheinlichkeit nicht bloß, sondern jeglicher
Beweis. Zwar ist allerdings richtig, dass häufig bei Steinen Gericht gehalten wurde, doch aber nicht bei solchen, welche Menschenhände zur Stelle schafften, sondern
die Natur gesetzt hat.
Der Bezeichnung der Steinkreuze auf den h. Bonifacius ist in anderen Gegenden, z.B. im Halberstädtischen ein bestimmteren Inhalt
gegeben worden. Als gottbegeisterter Mann, wird gesagt, sein Apostelweg von Halberstadt über Walckenried an Pustleben (Apustelleben) vorbei über die
Pustelbrücke (Apustelbrücke), dannweiter über die Dün bei Zaunröden vorüber auf den Hülfenberg zurückgelegt, ersetzte er überall den Hammer des Thor
durch jene Kreuze. Es gibt aber über diese für das jetzige Geschlecht allerdings rätselhaften Steine geschichtliche Nachrichten, welches das Dunkel, das auf
ihnen liegt, vertreiben. Gretser berichtet: De Conrado episcopo Herbipolleni ab improbis occiso Arnoldus abbas Lubecensis lib. 7. chronici cap. 2: A fidelibus
in ipso loco occisionis suae crux operosa ercta est: et in ea tale epitaphium exaratum:
Hic procumbo solo, sceleri dum parcero nolo.
Vulnera facta dolo dent habitare polo. |
Bey Dorlen man Monument findet,
Die inden Stein gehauen sindt, Und thun Andeutungen der Geschicht, Davon ich jetzund hab bericht. 57) |
(Waldmann, Heinrich Maria - Über den thüringischen Gott Stuffo. Eine Untersuchung der ältern Geschichte des Hülfensberges, eines berühmten Wallfahrtsortes im Eichsfelde. Heiligenstadt 1857, S. 96 – 97 und 99 ff. Nach einer maschinenschriftliche Kopie von Walter Saal.)53) Otte Handbuch der kirchl. Kunstarchäologie des Mittelalters, 3. Aufl. S.48 sagt, war das letztere im Jahre 1335 zur Sühne für die Ermordung des Propstes Nikolaus von Bernau errichtet. Vgl. das Folgende im Text. Auch hat sich die Erinnerung an den Mord erhalten; wenigstens sprach ein dabei stehender Mann sogleich davon, als ich es besichtigte.
54) Leuckfeld, Aniquit. Walckenr. S.175.
57) Kuchenbecker, Analect. Hass. Coll. VI, S. 342, 343.
58) Rommel, Gesch. V. Hessen. 2. S.236 und die Anmerkung dazu. Von diesem Mord handelt : H. Ph. Steinruckii Waldecensis disquisitio historica de Friderico de Brunsvicensi et Luneburgensi anno 1400 hand procul Fritzlaria caeso Marburg 1743.