Beiträge zur Geschichte der Steinkreuze |
Abb. 1: Steinmetzmeister Dieter Schuchardt, Eisenach, bei der Arbeit
an der Rekonstruktion des Steinkreuzes von Creuzburg. |
Abb. 2: Rekonstruiertes Steinkreuz von Creuzburg, auf
dem Stumpf des verlorengegangenen Original-Steinkreuzes. |
Abb. 3: Rekonstruiertes Steinkreuz in Kleinvargula. |
Abb. 4: Rekonstruiertes Steinkreuz vor der Alten Kapelle
in Suhl-Heinrichs. Die auffallend ungleichen Armlängen entsprechen dem zerstörten Vorbild |
Abb. 5: Rekonstruiertes Steinkreuz im Fuhrmannsgrund bei Lindenau. Davor
ragt noch der Stumpf des zerstörten originalen "Fuhrmannskreuzes" aus dem Boden. |
Abb. 6: Das Rekonstruierte Steinkreuz von Kleinberndten, Kr. Sondershausen. |
Abb. 7: Rekonstruiertes Steinkreuz im Garten der Weißenmühle
bei Kursdorf. Rückseitig ist eingraviert: "NEU ERRICHTET 1953". |
Über Alter, Ursprung und Bedeutung der inschriftlosen Steinkreuze ist schon viel gerätselt worden. Ältere
Forscher glaubten, ihnen ein vorgeschichtliches, zumindest vorchristliches Alter geben zu müssen. Andere wieder hielten sie für
wesentlich jünger. Die Volksmeinung brachte ihre Entstehung gewöhnlich mit den Kriegsereignissen des 17. und 18. Jahrhunderts
in Zusammenhang. Als zwangsläufige Folge ihrer Anonymität wurden die Steinkreuze zum beliebtesten Gegenstand der
Legendenbildung und fanden bald Eingang auch in die ostthüringische Sagensammlungen des Vogtlandes und des Holzlandes wie
des Saale- und Orlatals, die heute größtenteils in Neubearbeitungen vorliegen.
In der Volksüberlieferung werden die meisten ostthüringischen Steinkreuze als "Schweden-" und mehr noch
als "Franzosenkreuze" bzw. -gräber, oftmals sogar als beides bezeichnet. Nachträglich angebrachte Jahreszahlen wie 1630 oder
1806 (Hockeroda, (Fischersdorf)
deuten gelegentlich den geschichtlichen Bezug an. Nur vereinzelt fanden frühere Kriege wie z.B. die Türkenkriege
(Bildstock Oppurg) oder die Kreuzzüge (Neidenberga)
in Steinkreuzsagen ihren Niederschlag. Natürlich fehlen auch abenteuerliche Rittersagen des höfisch-feudalen Mittelalters nicht, die
sich zu einem ganzen Sagenzyklus um manches Steinkreuz entwickelt haben (Gerichtsstein Ranis,
Bildstock Oppurg, Heiliges Kreuz Hohenleuben / Reichenfels).
Diese Steinkreuzsagen sind jedoch viel weniger originell und meist den Wandersagen entlehnt wie beispielsweise der tollkühne Ritt
über die Burgmauer, die Befreiung aus jahrelanger Gefangenschaft u.a.
Christliches Gedankengut spiegeln die Missionssagen wider. So kennt man westlich der Saale im Gebiet um
Remda sogenannte "Bonifatiuskreuze", die vor allem in
Westthüringen und im Eichsfeld verbreitet sind, wo der Bonifatiuskult angesiedelt war. Im Orlatal sind es Märtyrerkreuze im
Zusammenhang mit sorbischen Bekehrungslegenden (Ottmannsdorf u.a.) Bei Wallfahrten sollen sie als Betstationen gedient haben
(Saalfeld, Schleiz, Kulm). In Grenzgebieten trifft man verschiedentlich auf Steinkreuze, die im Volksmund "Zigeunergräber" genannt
werden (Milda, Seubtendorf u.a.), weil sich dort öfters umherziehende, des Landes verwiesene Zigeuner aufgehalten haben sollen.
Selbst mythologische Motive aus der germanischen Göttersage von Wodan oder dem Schimmelreiter sind
in die Steinkreuzsage eingedrungen, wie die "Pferdeköpfe" von Sparnberg und Mühlsdorf
oder der "Reiter ohne Kopf" von Albersdorf erkennen lassen.
Eine besondere Rolle spielten in Ostthüringen (Königshofen
/ Eisenberg u.a.) die sogenannten "Wetterkreuze". Sie galten im Volksglauben als Wetterteiler, an denen sich schwere Gewitter
teilten und verzogen, wenn an ihnen Gebete verrichtet wurden. Ähnliche Abwehrkräfte maß man wohl auch den "Pestkreuzen"
(Weißen) bei gegen Volksseuchen wie die gefürchtete Pest,
denen die Menschen nach dem damaligen Stand des Wissens hilflos ausgeliefert waren. Im Unterschied dazu ist das Pößnecker
Pestkreuz (Ranis) auf Grund seiner Inschrift ein reines Gedenkkreuz, überhaupt hatte das Steinkreuz einen hohen Stellenwert im
Volksaberglauben. Dafür sprechen auch die zahlreichen "Wetzrillen" und
"Näpfchen" auf ostthüringischen Steinkreuzen. Am Steinkreuz "wetzte"
man symbolisch die Waffe zum siegreichen Kampf oder das Gerät zur guten Einbringung der Ernte. Nach altem volksmedizinischem
Brauch "schabte" man am Kreuz das begehrte Steinmehl zur
Heilung von Krankheiten und Bekämpfung von Tierseuchen (z.B. Isserstedt).
Doch das Steinkreuz galt nicht allein als Wohltäter, sondern flößte nachts auch Furcht ein, so daß es lieber gemieden wurde, weil es
dort "spukte". So ist manches Steinkreuz Anlaß zu allerlei Spuk- und Geistergeschichten geworden (Rusitz). So vielgestaltig das
Sagengut unserer Steinkreuze auch ist, so besitzt es doch nur einen relativ geringen Aussagewert über ihre Entstehung und
geschichtliche Bedeutung. Und dennoch sollte es auch nicht unterschätzt werden. Die echte Volkssage ist als Spiegel der Volksseele
eine unerschöpfliche volkskundliche Quelle. In ihr kommt vor allem das gerechte und humane Fühlen und Denken des Volkes zum
Ausdruck. Das zeigt sich in einer ganzen Reihe unserer Steinkreuzsagen, z.B. in dem humanitärem Gehalt der Roswitha-Sage vom
Paulinzellaer Nonnenkreuz oder des Friedebacher Steinkreuzes,
das in Anerkennung der Hilfe und Pflege eines Verwundeten durch Friedebacher Dorfbewohner als "Steinerner Schutzbrief" in die
Volksüberlieferung eingegangen ist. Dazu gehört auch das gerechte Volksempfinden für unschuldig Verurteilte in den Steinkreuzsagen
vom Spaal und der Hangeiche. Gerade solche das Volk aufs tiefste
berührende Erzählungen haben nicht unwesentlich zur Respektierung und Erhaltung dieser Steinkreuze beigetragen. Und schließlich
steckt schon in den Steinkreuzsagen ein wahrer Kern, der auf den generellen Anlaß zur Errichtung solcher Kreuze hindeutet.
Als "Mordkreuze" oder "Mordsteine" sind viele von ihnen, wenn auch von geheimnisvollem Dunkel umhüllt, im Volksbewußtsein von
Generation zu Generation lebendig geblieben. Noch mehr verraten uns die Sagenmotive. Habgier, Herrschsucht, Unnachgiebigkeit,
Eifersucht u.a. sind die häufigsten Ursachen von Streit, der zum Totschlag eines oder mehrerer der Kontrahenten führt. In
Neidenberga geht es um das väterliche Erbe, in
Hengelbach um die beste Hutweide, in Pflanzwirbach
oder Wilhelmsdorf um die Gunst des Brotgebers von
walzenden Handwerksburschen, in Mühlsdorf um das schönste
Mädchen im Dorfe, was in Arnsgereuth, Marktgölitz,
Mötzelbach oder Wernburg
in die folgenschwerste Kirmeskeilerei ausartet.
Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die schon erwähnten "Wetterkreuze", von
denen allein in Ostthüringen bisher mehr als zehn nachgewiesen werden konnten. Das bekannteste ist das Wetterkreuz von
Königshofen an der alten Weinstraße und Stadtgrenze von
Eisenberg. Von den fünf noch existierenden stehen höchstens zwei an einer ausgesprochenen Wetter- und Wasserscheide
(Königshofen und Weisbach), von den urkundlich nachweisbaren ist es nur von einem (Kulm) anzunehmen. Das läßt doch ernste
Zweifel an der Volksüberlieferung aufkommen, daß es "Wetter- oder Gewitterteiler" seien. Die Zweifel sind um so berechtigter, als
es Wetterkreuze auch im übrigen deutschen Sprachgebiet gibt.
Nun führten urkundliche Forschungen nach dem Alter des Gorndorfer Steinkreuzes
an der ehemaligen Saalfelder Stadtgrenze überraschenderweise zu der bemerkenswerten Erkenntnis, daß das urkundlich häufig
genannte Gorndorfer "Creutz" bei seiner Ersterwähnung im Jahre 1429 als "wetercrucz" bezeichnet ist. Diese alte Bezeichnung wird
erst seit der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts durch "Hohes Creutz" oder "Creutz" mehr und mehr verdrängt, weil ihr eigentlicher
Sinn wohl nicht mehr verstanden wurde.
Der verschiedentlich noch ortsübliche Beiname "Wetterkreuz" geht offensichtlich auf diese ältere
Bezeichnung zurück, die sinngemäß mit Wetter oder Gewitter gar nichts zu tun hat, sondern sprachlich mit dem Wort "wett" bzw.
"quitt" im Sinne von abbezahlt, beglichen oder ausgeglichen zusammenhängt.
Nach dem Mittelhochdeutschen Wörterbuch von Lexer bedeutet das mittelhochdeutsche Wort "wete" bzw. "wette", das noch in
unserem Ausdruck "wetten", "Wettbewerb", "um die Wette" steckt, u.a. sowiel wie Erfüllung und Aufhebung einer
Rechtsverbindlichkeit, Bezahlung oder Tilgung einer Schuld, Vergütung oder Wiedergutmachung eines Schadens oder auch
Geldbuße. Legt man dem Wetterkreuz diese Bedeutung zugrunde, so hieße das, daß mit seiner Errichtung etwas wett- bzw.
wiedergutgemacht, eine Schuld, in diesem Fall sogar Blutschuld beglichen und somit eine Rechtsverbindlichkeit eingelöst werden
sollte. Das aber entspricht haargenau dem ursprünglichen Sinn des mittelalterlichen Steinkreuzsetzens. Daraus kann gefolgert
werden, daß "Wetterkreuz" nur ein älterer Ausdruck für "Sühnekreuz" ist und die gleiche Bedeutung hat. Gleichbedeutend damit ist
auch in der kirchlichen Ausdrucksweise die Bezeichnung "gebüßt Kreuz" (Bußkreuz) in Rabis, Kreis Stadtroda, aus dem Jahre 1485.
Darauf könnten ebenfalls Flurnamen von Dorndorf und Heilingen im Hexengrund wie "die Buße" und "Bußecke" hinweisen. Damit
ist schließlich die Frage nach dem Ursprung und der geschichtlichen Entstehung und Bedeutung unserer unbeschrifteten
Flurdenkmale gestellt. Das mittelalterliche Sühnerecht erscheint uns heute fremd und schwer verständlich; in den Grundzügen geht
es bereits auf die Germanen zurück, wie uns Tacitus in seiner "Germania" berichtet. Es beruhte auf dem Prinzip der Vergeltung für
empfangenes Unrecht, insbesondere in bezug auf die Tötung eines Sippenangehörigen, und verpflichtete die gesamte Sippe
zur Blutrache. Später wurde diese durch eine mildere Form der Entschädigung, das sogenannte "Wergeld", abgelöst. Wann sich
das Sühnerecht in der Form, wie es uns in Urkunden des 15. bis zum ersten Drittel des 16. Jahrhunderts überliefert ist,
herausgebildet hat, bedarf noch der wissenschaftlichen Klärung. Es sah im Falle eines Totschlags, der zu jenen Zeiten feudaler
Willkür keine Seltenheit war, eine vertraglich-friedliche Regelung zwischen den beteiligten Parteien vor, um der Entstehung endloser
Fehden vorzubeugen. Das Sühneverfahren wurde durch eine Privatklage der Hinterbliebenen unter Vorlage eines "Leibzeichens"
oder "Leichzeichens", meist eines vom Leichnam des Erschlagenen abgetrennten Fingers, als Beweismittel des erfolgten Todes
eingeleitet. Daraufhin wurden gewöhnlich der Täter und gelegentlich auch mitschuldige Familienangehörige in Gewahrsam
genommen. Erklärten diese ihre Bereitschaft zur Sühnung des Vergehens gegenüber der Gegenseite, wurde vom Territorialherrn
bzw. zuständigen Gerichtsherrn der Sühnetermin festgelegt, und ein Sühnevertrag kam zustande, der sämtliche Sühneforderungen
enthielt.
Aus dem Bezirk Gera sind uns bisher vier solcher Sühneurkunden bekannt geworden, und zwar von
Rudolstadt (1443), Neustadt (Orla) (1465), Jena (1500) zugunsten des Dominikaner-Nonnenkloster Cronschwitz und
Orlamünde (1514). Außerdem liegen eine Teilsühne ohne Steinkreuzforderung von Pößneck (1495) und urkundliche Aufzeichnungen
über weitere acht verhandelte Sühnefälle vor.
Der Sühnevertrag von Neustadt macht den hohen kirchlich-religiösen Anteil am Sühnevorgang deutlich
sichtbar. Alle dem Rechtsbrecher auferlegten Sühneverpflichtungen, Stiftung von Messen, Romfahrt und nicht zuletzt das Setzen
eines Steinkreuzes sind keine Akte der Wiedergutmachung im Sinne von Entschädigungsansprüchen der Hinterbliebenen, sondern
reine Kirchenbußen, die zum "Seelgerät" gehörten und nach mittelalterlicher Anschauung dazu dienten, die auf das Jenseits
unvorbereitete Seele des gewaltsam aus dem Leben Geschiedenen durch fromme Werke und Gebete vor dem Fegefeuer zu retten
und zu erlösen. Daß dies auch mit bedeutenden materiellen Zuwendungen an die Kirche verbunden war, versteht sich von selbst.
So kann auch das Sühnekreuz als mittelalterliches Rechtsdenkmal nicht ohne jene christlich-religiösen Jenseitsvorstellungen begriffen
werden. Dieses Seelgerät war unveräußerlicher Bestandteil jedes Sühnevertrags.
Das schließt nicht aus, daß vor allem weniger begüterten Schichten gegenüber ebenso materielle
Entschädigungen zu leisten waren. So mußte Melchior von Obernitz zu Eßbadi für seinen Sohn Diethrich oder Titze, einen
jugendlichen Haudegen, einstehen, der den Sohn des Orlamünder Bürgermeisters, Wendel Jener, bei einer Schlägerei tödlich
verwundet hatte. Im Sühnevertrag von Orlamünde aus dem Jahre 1514 hatte er nicht nur die üblichen, sogar recht empfindlichen
Kirchenbußen auf sich zu nehmen, sondern auch Arzt- und Gerichtskosten zu tragen und außerdem eine Geldentschädigung in Höhe
von 70 rhein. Gulden an den Vater des Getöteten zu zahlen. Dabei verlor er Hab und Gut. Nach unseren Rechtsbegriffen mögen
manchmal solche Sühneforderungen angesichts eines Menschenlebens nur geringfügig erscheinen.
Dieses Beispiel zeigt aber, daß auch das Sühnerecht erhebliche Opfer forderte und manchem
Rechtsverletzer teurer zu stehen kam, als im allgemeinen angenommen wird.
Diese Sühneverträge sind aber noch in anderer Hinsicht für uns eine unschätzbare Quelle der Erkenntnis
gesellschaftlicher Verhältnisse im ausgehenden Mittelalter. Die vier uns vollständig überlieferten Sühneurkunden berühren fast
ausschließlich einen Personenkreis aus dem niederen ostthüringischen Landadel, und zwar nicht nur auf Seiten der Übeltäter.
Damit soll nicht gesagt sein, daß es nicht auch bürgerliche Totschlagsühnen gegeben hätte, wie wir aus anderen Bezirken wissen.
Im Bezirk Gera sind uns bürgerliche Namen nur vereinzelt und mangelhaft aus Rabis (1485), Pößneck (1.495) und Tautendorf
(1520) überliefert. Wir kennen aber weder die soziale Stellung der Totschläger noch die Motive ihrer Tat. Nur in selteneren Fällen
ist es bisher gelungen, ein Steinkreuz eindeutig mit einem Sühnevorgang in Verbindung zu bringen. Dazu gehört das nur urkundlich
noch nachweisbare Steinkreuz von Reschwitz auf der Weichbildgrenze von Saalfeld und wohl auch das bildlich noch bekannte
Rabiser Sühnekreuz mit einer Keule und der Jahreszahl 1485. In allen Fällen sind wir mehr oder weniger auf Vermutungen
angewiesen. Die Einführung der "Peinlichen Halsgerichtsordnung" Kaiser Karls V. (Constitutio Carolina criminalis), der
sogenannten "Carolina", im Jahre 1532 setzte dem mittelalterlichen Sühnerecht und damit auch der Errichtung von Wetter- oder
Sühnekreuzen ein Ende. An seine Stelle trat nunmehr die oft grausame strafrechtliche Verfolgung dieser und ähnlicher Delikte.
Die zahlreichen Sühnekreuze aber, deren eigentlicher Sinn Im Volksbewußtsein relativ rasch verblaßte, verfielen mit der Zeit oder
wurden zu einem ihnen wesensfremden Zweck beispielsweise als Grenzsteine, Gedenkkreuze, Wegweiser u.a. benutzt bzw.
umgearbeitet. Dennoch sind auch später noch in unserer ostthüringischen Heimat jüngere Kreuze oder andere Denkmalsformen
als Flurdenkmale errichtet worden, allerdings ohne rechtlichen Hintergrund. Es sind Gedenk- oder Unfallmale, sogenannte "Marterln",
wie sie in den Alpengebieten heißen, die einem Verunglückten zum Gedächtnis von den eigenen Angehörigen oder Freunden und
Berufskollegen am Unglücksort gesetzt worden sind. Sie tragen im Unterschied zu den Sühnekreuzen eine Inschrift, die meist in
ausführlicher Weise Auskunft über die Unfallursache gibt, wie z.B. das Unfallkreuz von 1582 an einer alten Saalefurt bei
Rothenstein, die einem Kaufmann bei Hochwasser zum
Verhängnis geworden ist, oder das Unfallkreuz bei Hainbücht
für den im Jahre 1859 in einer dunklen Gewitternacht verunglückten Schlöbener Pfarrer Reinhard. So ist das Flurdenkmal in Sage
und Geschichte ein Spiegelbild wechselvoller Ereignisse und Menschenschicksale. Besonders aber sind die inschriftlosen
Steinkreuze und Kreuzsteine, die in der Mehrzahl, wenn auch im Einzelfall nicht immer nachweisbar, mittelalterliche Rechtsdenkmale
des 15. und frühen 16. Jahrhunderts darstellen und somit ein Durchschnittsalter von über 500 Jahren haben, bedeutsame
Sachzeugen einer frühen Etappe unserer gesellschaftlichen Entwicklung.
(Deubler, Heinz / Künstler, Richard / Ost, Gerhard - Steinerne Flurdenkmale in Ostthüringen, 1976)