Denkmalschutz Pflege und Restaurierung


Die Pflege eines Denkmals bezieht sich primär auf seine Konservierung. Hierauf kann sich eine restaurierende Maßnahme anschließen, um eventuell zerstörte Teile der originalen Oberfläche wiederherzustellen. Dies ist allerdings nur sinnvoll, wenn es verläßliche Vorlagen gibt. - Ein Auftrag für eine steinmetzmäßige Bearbeitung eines verwitternden Kleindenkmals hat nichts mit einer denkmalschützenden Restaurierung zu tun. Eine derartige Renovierung bedeutet die Zerstörung eines - unter Umständen einmaligen - authentischen Geschichts- und Kulturdenkmals und zudem die Vernichtung einer befragbaren heimatgeschichtlichen Quelle - sie ist unwiderruflich verloren.

 Neusetzungen / Restaurierungen / Pflegearbeiten 
Noßwitz Lkr. Mittweida

Am 16.06.2006 wurde es mit neuer Verankerung am alten Standort von Rochlitzer Heimatfreunden neu gesetzt.

Jesau Lkr. Kamenz

Am 19.06.2006 wurde durch Herr Bechstedt und Herr Liebold in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde, dass nicht fachgerecht mit Farbe übermalte Steinkreuz gereinigt und die alten Bruchstellen mit Steinmehl ausgekittet.

Herrenbreitungen Lkr. Schmalkalden-Meiningen

Der Rhönklub Breitungen e.V. setzte sich 2005 für die Restaurierung des vermauerten Steinkreuzes ein.

Oberlangenberg Salzburger Land (AUT)

Das Steinkreuz wurde vor der Neusetzung fachmännisch restauriert.

Kuckau Lkr. Kamenz

Umsetzen des gefährdeten Steinkreuzes in Panschwitz-Kuckau am 18.07.2006.

Goes Lkr. Sächsische Schweiz

Bergung, Restaurierung und Neusetzung des Goeser Steinkreuzes im August / September 2007.

Tolkewitz Kreisfreie Stadt Dresden

Nach mutwilliger Zerstörung wurde das Tolkewitzer Steinkreuz im Juli 2007 Restauriert und neu gesetzt.

Schornbach Rems-Murr-Kreis

Das seit 1998 eingelagerte Steinkreuz wurde 2007 neu gesetzt.

Naundorf Lkr. Freiberg

2 Jahre nach seiner Entdeckung wurde das Steinkreuz in unmittelbarer Nähe seines Fundortes im Mai 2008 neu errichtet.

Pirna (V) Lkr. Sächsische Schweiz

Restaurierung und Neusetzung des Steinkreuzes im "Pirnaer Kreuzgarten" am 28.März 2009.

Mühlberg Lkr. Elbe-Elster

Entfernung des Steinkreuzes vom Standort und Einlagerung im Bauhof.

Hassenhausen Lkr. Marburg-Biedenkopf

Das Steinkreuz schien im Zuge der Radwegeplanung und des Radwegebaus (Frühjahr bis Sommer 2010) in hohem Maße gefährdet. Durch privates Engagement konnte eine Neuaufstellung nahe am alten Standort realisiert werden.

Dresden (I) Kreisfreie Stadt Dresden

Am 29.11.2011 wurde das Steinkreuz an der Lukaskirche in Dresden freigelegt und zur Restaurierung in die Steinmetzwerkstatt abtransportiert. Die durch Umwelteinflüsse stark verrosteten Eisenklammern hatten das Kreuz in Gefahr gebracht. Die Wiederaufstellung erfolgte am 19.04.2012.

Sonnewalde Lkr. Elbe-Elster

Am 23.10.2012 erfolgte die Wiederaufstellung des Kreuzsteines von Sonnewalde.

Porschdorf Lkr. Sächsische Schweiz

Im Oktober 2013 wurde der Fuß des Steinkreuzes freigelegt und das Steinkreuz neu gesetzt.

Mühlberg Lkr. Gotha

Am 8.September 2013 erfolgte die Aufstellung eines Steinkreuzes, das als Nachbildung des ursprünglich dort stehenden alten Steinkreuzes entstand.

Dresden (II) Kreisfreie Stadt Dresden

Am 28.11.2013 wurde das Steinkreuz im Großen Garten in Dresden freigelegt und zur Restaurierung in die Steinmetzwerkstatt abtransportiert. Die Neuaufstellung erfolgte am 8.05.2014.

Koło / Kohlo (II) Polen / Lebus

Anfang März 2016 wurde in einem Arbeitseinsatz von polnischen und deutschen Denkmalfreunden das "Grafenkreuz" restauriert.

Wünschendorf (III) Lkr. Sächsische Schweiz

Am 11.06.1996 wurde das reparierte Original-Steinkreuz neu gesetzt.



 Denkmalschutzgesetze 

Die Flurdenkmäler gelten in allen Bundesländern als schützenswerte Kulturdenkmäler im Sinne der jeweiligen Landesgesetze. Die Denkmalschutzgesetze der einzelnen Bundesländer sind weitesgehend angeglichen und weichen inhaltlich nur wenig voneinander ab. In allen findet sich der zentrale Hinweis:
Der Genehmigung der Denkmalschutzbehörde bedarf, wer ein Kulturdenkmal oder Teile davon
1. zerstören oder beseitigen,
2. an einen anderen Ort verbringen,
3. umgestalten oder instandsetzen
4. mit Werbeanlagen versehen will.
Wenden Sie sich bei Fragen und Hinweisen an die zuständigen Denkmalbehörden und Bodendenkmalpfleger.

Gesetzestexte:
Das Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg
Denkmalschutzgesetz Bayern
Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern
Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz
Saarländisches Denkmalschutzgesetz
Sächsisches Denkmalschutzgesetz
Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
Denkmalschutzgesetz Schleswig-Hostein
Thüringer Denkmalschutzgesetz



 Hilfe und Infos zur Thematik 

Instandsetzung von Flur- und Kleindenkmälern - Hinweisblatt vom Arbeitskreis für Flur- und Kleindenkmalforschung in der Oberpfalz e.V.
Denkmalschutz und Denkmalpflege - Zusammenstellung wichtiger Hinweise von Peter Staniczek
Informationsblatt zur Erhaltung steinerner Flurdenkmäler, hrgg. vom LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland



Pflegearbeiten am Steinkreuz in Kruckow, Krs. Demmin von Heinz Rosteck (1969)


 So nicht! Schlecht renovierte oder "Zweitverwendete" Denkmale 
Albersweiler I (RLP)
Schönnen I (HE)
Wernburg I (TH)
Neustadt a.d. Waldnaab I (BY)
Winklarn I (BY)
Bullau I (HE)
Wolkramshausen I (TH)
Klessheim I (AUT)



 weiterführende Literatur und Quellen 
Wihr, Rolf - Restaurierung von Stein-Denkmälern, 2.Aufl. München 1986
Dallmeier, Martin v. / Reidel, Hermann / Trapp, Eugen (Hrg.) - Wider die Vergänglichkeit. Theorie und Praxis von Restaurierung in Regensburg und der Oberpfalz, (= Beiträge des 19. Regensburger Herbstsymposions für Kunst, Geschichte und Denkmalpflege vom 19. bis 21. November 2004), Regensburg 2005
Lehmann, Jirina - Möglichkeiten der Erhaltung von gefaßten Grabkreuzen, in: Arbeitsblätter für Restauratoren, Jg.16, 1983, Heft 2, S.181-189
Zentrale für Unterrichtsmedien im Internet e.V. - Linksammlung zu Denkmalschutz-Seiten

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Sühnekreuze & Mordsteine